PIN setzen Sie haben einen Bundespersonalausweis im Checkkartenformat, haben aber bisher die Onlineausweisfunktion nicht aktiviert und wollen diese nun aktivieren? Sie haben Ihre PIN (Persönliche Identifikationsnummer) gesetzt, aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren PIN-Brief verlegt, wollen aber nun die Onlineausweisfunktion nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de .
Forum Ehrenamt der Euskirchener Region - "feder e.V." Ehrenamt mit mir - für mich - für uns Das Forum Ehrenamt der Euskirchener Region kurz "feder e.V." - hat es sich zum Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger über das Ehrenamt zu informieren und für ehrenamtliches Engagement zu begeistern. Das Forum Ehrenamt vermittelt zwischen Vereinen, Verbänden und Initiativen, die ehrenamtlich Mitarbeitende suchen und zwischen Interessierten, die in den Bereichen Soziales, Kultur, Umwelt und Sport etc. aktiv werden wollen. Dabei ist es uns wichtig, gemeinsam mit ihnen zu überlegen, wo und wie sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten effizient und erfolgreich einsetzen können. Hierbei sind uns ihre persönlichen Motive oberstes Gebot. - Beratung und Information zu allen Fragen des freiwilligen Engagements - Vermittlung in eine ehrenamtliche Tätigkeit, die ihren Wünschen entspricht - Unterstützung bei erforderlicher Qualifizierung und Fortbildung - Begleitung auch nach der Vermittlung bei ihrem ehrenamtlichem Engagement Die Angebote sind kostenlos, überkonfessionell und nicht parteipolitisch gebunden. Zusätzlich zu dieser Kernarbeit betreiben wir auch verschiedene Projekte: „Kulturbühne der Euskirchener Region“ zur Förderung der kulturellen Teilhabe für Bedürftige. Damit ermöglichen wir Menschen mit geringem Einkommen, kulturelle Angebote in der Euskirchener Region kostenlos zu nutzen. Die Taschengeldbörse, Brücke und Hilfe für Jung und Alt, vermittelt Jugendliche an Senioren und bewegungseingeschränkte Menschen. Gegen ein kleines Taschengeld leisten die Jugendlichen Hilfe in Haus und Garten, bei Einkauf oder am PC und Smartphone. „Seniorenpatenschaft“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen und der Diakonie. „Naturschutz und Inklusion“ in Zusammenarbeit mit Schulen und der NRW-Stiftung. Alle Beratungen sind kostenlos und unverbindlich, dies betrifft selbstverständlich auch alle Institutionen, die Ehrenamtler suchen. Sprechen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Sie. Besuchen Sie auch unsere Homepage! So erreichen Sie uns: Forum Ehrenamt der Euskirchener Region - feder e. V. Kolpingstr. 17 53879 Euskirchen Tel.: 02251 781517 E-Mail: info(at)forum-ehrenamt-eu.de Internet: www.forum-ehrenamt-eu.de Oder besuchen sie uns in unseren Sprechstunden: Jede Woche dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr können sie uns im Cafe Insel der Caritas in Euskirchen in der Frauenberger Str. 2-4 erreichen, und jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen im Alten Rathaus Baumstraße 2.
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eID-Karte Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht gleichzeitig im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind, kann auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt werden. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis wird es Ihnen ermöglicht, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für diesen Zweck nutzbar und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung der eID-Karte zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da der Antragsteller sich gegenüber der ausgebenden Stelle unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren muss. Folgende Unterlagen werden benötigt: aktuell gültiger Nationalpass oder Personenidentifikationskarte Gültigkeit: Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Gebühren für die Ausstellung der eID-Karte: 37,00 Euro Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihrer Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Innenministeriums . Hinweise Die eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihre alte eID-Karte mitzugeben, da diese eingezogen oder entwertet wird. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung. Neuer Service der Bundesdruckerei Sie haben Ihre PIN (persönliche Identifikationsnummer gesetzt aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren Pin-Brief verlegt, wollen aber nun den elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Bußgeldvorschriften: Gemäß § 24 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht entgegen § 12 Absatz 2 einen elektronischen Identitätsnachweis nutzt oder entgegen § 20 Absatz 1 Nummer 3 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
Rundfunk- und Fernsehgebühren Rundfunk und Fernsehen stellen insbesondere für ältere Menschen, deren gesellschaftliches Leben durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, eine wichtige Informationsquelle dar. Eine Ermäßigung oder eine Befreiung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach § 22 SGB II, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 Bundesversorgungsgesetzes Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen und hörgeschädigte Menschen Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und Kennzeichen Rundfunk und Fernsehen (RF) Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes u. a. Die Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie im Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen erhalten. Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung ist der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: 01806 999 555 10 Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Euskirchen-Pass Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen. Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen? Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können. Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-520 oder -521 E-Mail: info(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Serviceseiten der Stadtverwaltung In dieser Rubrik finden Sie vielfältige Informationen rund um die Dienstleistungen der Stadtverwaltung Euskirchen. Neben der Möglichkeit, Ansprechpartner zu konkreten Zuständigkeiten zu suchen, finden Sie hier auch Informationen zu den für die Bürger besonders wichtigen Dienststellen Bürgerbüro und Standesamt sowie zu weiteren Leistungen der Verwaltung, wie beispielsweise der Abfallentsorgung. Darüber hinaus werden in dieser Rubrik alle öffentlichen Bekanntmachungen, Ausschreibungen, Stellen- und Immobilienangebote der Kreisstadt Euskirchen veröffentlicht.
Führungszeugnisse Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Die Beantragung muss gemäß § 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur möglich, wenn Ihre Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notare oder andere Behörden) öffentlich beglaubigt wurde. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen. Das Bürgerbüro nimmt die Anträge entgegen und sendet diese an das Bundeszentralregister. Dort werden die Führungszeugnisse ausgestellt und zugesandt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu privaten Zwecken (Belegart N) Beide Führungszeugnisse können als erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a Absatz 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ausgestellt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies hergeben. Die Antragstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist nur möglich, wenn eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen ist, dass das "erweiterte" Führungszeugnis verlangt. Das Schreiben muss an den Antragsteller persönlich adressiert sein, seine Daten enthalten und von der anfordernden Stelle unterschrieben sein. Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) benötigen, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Diese Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister aus direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart N) wird es Ihnen nach Hause geschickt. Folgende Unterlagen werden benötigt: Bundespersonalausweis oder Nationalpass Gebühren die Gebühr beträgt 13,00 EUR eine Befreiung der Gebühr ist nur bei einem besonderen Verwendungszweck möglich. der besondere Verwendungszweck ist gegeben bei ehrenamtlichen Mitarbeitern einer gemeinnützigen Einrichtung, wenn das Führungszeugnis dort vorgelegt werden muss und eine Bescheinigung der entsprechenden Stelle vorgelegt wird. z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr Besitzen Sie bereits einen neuen elektronischen Personalausweis? Dann können Sie seit dem 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregister jetzt auch bequem Online beantragen. Weite Informationen finden Sie hier: fuehrungszeugnis.bund.de Gewerbezentralregister Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Gespeichert werden bestimmte, in der Gewerbeordnung aufgeführte Entscheidungen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, sowie bestimmte Tatsachen z.B. der Verzicht auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Widerrufverfahrens. Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und eingetragene Firmen . Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen können im Bürgerbüro beantragt werden . Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) wird es Ihnen nach Hause geschickt. Die Beantragung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich. Gewerbezentralregisterauszüge für eingetragene Firmen müssen beim Gewerbeamt beantragt werden. Ist das Gewerbe in Euskirchen angemeldet, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt im Rathaus, Baumstraße 2. Folgende Unterlagen werden benötigt: Bundespersonalausweis oder Nationalpass ggfls. eine schriftliche Vollmacht Gebühren die Gebühr beträgt 13,00 EUR Besitzen Sie bereits einen neuen elektronischen Personalausweis? Dann können Sie seit dem 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregister jetzt auch bequem Online beantragen. Weite Informationen finden Sie hier: fuehrungszeugnis.bund.de
Rohstoffe aus alten CDs Die Kreisstadt Euskirchen beteiligt sich an der getrennten Sammlung von CDs. Die CD ist in den letzten Jahren zum Alltagsgegenstand geworden. Nicht nur als Musik-CD, sondern auch zur Datensicherung, als Beilage zur Computerzeitschrift oder als Werbung für Internet-Provider. Wenn die Datensicherung veraltet, die Beilage oder Werbung uninteressant und die Musik-CD hoffnungslos verkratzt ist, landen die funkelnden Scheiben oft im Müll. Dabei bestehen CDs aus hochwertigem Polycarbonat, das als Rohstoff gefragt ist. CDs (Achtung: keine Videokassetten) aus privaten Haushaltungen werden deshalb getrennt eingesammelt. Wenn Ihre CD vertrauliche Daten enthält, sollten Sie sie vor der Abgabe unlesbar machen, indem Sie mit einem spitzen Gegenstand eine Kerbe vom Loch in der Mitte bis zum äußeren Rand der CD ritzen. Die Hüllen können nicht zusammen mit den CDs verwertet werden; geben Sie die CDs deshalb bitte ohne Hülle ab. Sammelbehälter stehen im Foyer der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Straße 75, in der Stadtbibliothek, Wilhelmstraße 32-34, im Bürgerbüro, Baumstraße 2 und im Foyer der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Ergänzend zu den dort aufgestellten Sammelbehältern werden CDs sowohl am Schadstoffmobil als auch am Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich kostenlos angenommen. Informationsblatt zum CD-Recycling des Umweltbundesamtes
Restmüll Was ist Restmüll? Restmüll ist nicht wiederverwertbarer Hausmüll, z.B. Asche, Fenster- und Spiegelglas, Glühbirnen, Gummi, Leder, Lumpen, nicht restentleerte Verpackungen, Porzellan, Spielsachen, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Strumpfhosen, Tampons, Binden, Tapeten- und Teppichreste, Windeln, Zigarettenkippen u.s.w. Wie entsorge ich Restmüll? Für die 14-tägige Restmüllabfuhr stehen fahrbare Abfallbehälter in den Größen 80 l (erhöhter Boden ), 120 l und 240 l; für größere Objekte fahrbare Umleerbehälter in den Größen 660 l, 770 l und 1.100 l zur Verfügung. An-, Um- und Abmeldungen kann nur der Grundstückseigentümer vornehmen. Die Abfallbehälter sind am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6.00Uhr an der Straße für die Entleerung bereitzustellen. Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass der Deckel geschlossen ist. Sollte der Müllbehälter mal zu klein sein, können Sie zugelassene Restabfallsäcke im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen, Baumstr. 2 und an der Infothek in der Stadtverwaltung, Kölner Str. 75, erwerben und zum Restmüllabfuhrtermin verschlossen herausstellen. In der Gebühr sind die Abhol- und Entsorgungskosten enthalten. Neutrale Müllsäcke werden nicht mitgenommen . Auf keinen Fall werfen Sie den Restmüll in die blauen und gelben Tonnen. Fremdstoffe, die nicht der Verwertung zugeführt werden können, verteuern das Sortieren und letztendlich zahlt dies wieder der Bürger. Das muss nicht sein.