Archiv "Aktuelle Themen" Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Januar 2024 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Dezember 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Oktober 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - September 2023 FRAUEN-STÄRKEN-Wochen 24.08.-09.09.2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Juli 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Juni 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Mai 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - April 2023 FRAUEN-STÄRKEN-Wochen Gleichstellungspolitik in NRW Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - März 2023 "Die Wut ist weiblich - Jetzt mach mal keine Szene!" Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Februar 2023
Geldspenden Sofern Sie Menschen finanziell unterstützen und hierfür eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, können Sie jederzeit an Hilfsorganisationen oder auch unmittelbar an die Kreisstadt Euskirchen spenden. Spenden an die Kreisstadt Euskirchen sollten auf dem Überweisungsträger den Zusatz „Flüchtlingshilfe“ oder „Städtische Nothilfe“ enthalten. Die IBAN lautet: DE64 3825 0110 0002 6070 00. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt. Dies kann auf dem Überweisungsträger vermerkt oder bei der Stadtverwaltung unmittelbar angefordert werden (Frau Schetzkens, 02251/14263, eschetzkens@euskirchen.de ).
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen „ Innenstädte und Zentren sind Teil unserer kulturellen Identität. Sie sind das Herz unserer Städte, hier pulsiert das Leben: Generationen kommen zusammen, Handel, Gastronomie, Kultur und Entertainment sind hier verortet. Es gilt unsere Innenstädte und Zentren in dieser tragenden Funktion auch im Lichte struktureller Veränderungen zu erhalten und zu stärken. “ (Ina Scharrenbach, Ministerin für Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Programmaufruf Zukunft Innenstadt) Im Rahmen des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren hat die Landesregierung NRW Mittel zur Stärkung der Innenstadt bereitgestellt. Diese sollen eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes in der Innenstadt fördern und Leerständen aktiv entgegenwirken. Das Programm folgt auf das 2020 initiierte „Sofortprogramm Innenstadt“. Mit einem sogenannten „Verfügungsfonds Anmietung“ beabsichtigt die Kreisstadt Euskirchen leerstehende Ladenlokale anzumieten und zu stark reduzierten Konditionen an Existenzgründer weiterzuvermieten. Betriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal bis Ende 2026, von diesem Förderprogramm profitieren. Ziel ist es, dass die Angebote sich in diesem Zeitraum soweit etablieren, dass sie anschließend in der Innenstadt zu ortsüblichen Konditionen erfolgreich weitergeführt werden können. Mit diesem Projekt möchte die Kreisstadt Euskirchen kreativen Neugründern eine Chance bieten, ihre Geschäftsidee mit minimalem Risiko auszuprobieren. Die Kreisstadt strebt an, ein möglichst vielfältiges Angebot verschiedenster Branchen in der Innenstadt zu etablieren und somit als Zentrum einer weitreichenden Region an Attraktivität zu gewinnen. Im Hinblick auf den Wandlungsprozess der Stadtzentren begrüßt die Kreisstadt Euskirchen insbesondere die Ansiedlung und Etablierung zukunftsträchtiger Branchen, die Innovation, Ökologie, Nachhaltigkeit sowie Kreativität zum Inhalt haben. Experimentierfreudige Neugründer/innen, die Euskirchens Innenstadt mit neuen Angeboten bereichern möchten, können sich mit ihrer Geschäftsidee bei der Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen bewerben. Kontakt: Frau Gille Frau Weitz Kölner Str. 75 Kölner Str. 75 53879 Euskirchen 53879 Euskirchen Tel.: 02251 14471 Tel.: 02251 14372 E-Mail: tgille(at)euskirchen.de E-Mail: aweitz(at)euskirchen.de Bewerbungsformular Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Gleichstellung von Frau und Mann Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf Beratung und Unterstützung von Bediensteten der Stadtverwaltung Euskirchen und Bürger/innen in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten: Mitsprache bei gleichstellungsrelevanten Themen in Rat, Ausschüssen und Verwaltung Begleitung und Beratung bei der Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsplan) für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Euskirchen Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten zur gleichstellungsrelevanten Themen Herausgabe von Broschüren zu Themen der Gleichstellung Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, -verbänden und -gruppen, Gleichstellungsstellen in NRW, Weiterbildungseinrichtungen, Ministerien auf Bundes- und Landesebene Faltblatt über das breite Aufgabenspektrum und die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit, herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW Gleichstellungsplan 2023 - 2027 Flyer der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Euskirchen Gleichstellungsbeauftragte Barbara Brieden Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Tel. 02251 / 14-324 Fax: 02251 / 14-58324 E-Mail: bbrieden(at)euskirchen.de Aktuelle Themen Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Februar 2024 Einladung Kino "She said" Weitere Themen Tätigkeitsberichte Frauen in die Politik Qualifierungsangebote Gleichstellung Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege in der Stadtverwaltung Euskirchen Handreichung zur geschlechtergerechten Sprache Gewalt gegen Frauen Girls'Day und Boys'Day Unterstützung von Familien (Kinderbetreuung, Seniorenpaten u.a.) Teilzeitausbildung Internationaler Frauentag Beratung und Hilfen vom Verein Frauen-helfen-Frauen in Euskirchen Veranstaltung 100 Jahre Frauenwahlrecht
Stadtbibliothek „Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ So steht es im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Öffentliche Bibliotheken tragen dazu bei, dass dieses Recht auch wahrgenommen werden kann. Viele Informationen liegen mittlerweile auch in digitaler Form vor und sind manchmal auf diese Weise sogar komfortabler zu nutzen. Deshalb bezahlt die Stadtbibliothek auch Lizenzen für E-Books und andere elektronische Medien, sowie für Online-Lexika und andere Informations-Datenbanken. Zur Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen gehört deshalb längst nicht mehr nur die Lesefähigkeit, sondern auch diverse technische Geräte und die Medienkompetenz, diese zu nutzen. Für das individuelle lebenslange Lernen bietet die Stadtbibliothek deshalb allen Generationen unterschiedlich ausgestattete Arbeits- und Leseplätze auf drei Etagen, sowie freies Internet und Stromanschlüsse. Außerdem können PCs, Laptops, Tablets und andere Geräte genutzt werden. Vor Ort kann jeder kostenlos auf die zur Verfügung gestellten Bücher, Medien und Datenbanken zur Information zugreifen. Angemeldete Kundinnen und Kunden können sich außerdem die Bücher und Medien unbegrenzt ausleihen, E-Books herunterladen und auch außerhalb der Räume in Datenbanken einloggen. Bequeme Lesesessel mit einfach zu nutzenden Tablets stehen zur Verfügung. Neben vertrauten Angeboten wie den Internet-PCs wird immer wieder neue Medientechnik angeschafft. Spielekonsolen, VR-Brillen oder ähnliches sollen allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zum Kennenlernen zur Verfügung stehen. Das Team der Stadtbibliothek berät und hilft bei der Nutzung der technischen Angebote. Die Stadtbibliothek möchte damit zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung beitragen. Regelmäßig findet der „ Digitale Donnerstag“ statt: Jeden Donnerstag um 16.30 Uhr, außer in den Schulferien in NRW. Ausgewählte Expertinnen referieren zu verschiedenen digitalen Themen – mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde. Die Themen wechseln wöchentlich, u.a. Digitales Medienangebot, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Fake News, 3D-Druck, Virtuelle Realität, Künstliche Intelligenz. Die Veranstaltungen finden vor Ort in der Stadtbibliothek, online oder hybrid statt. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Stadtbibliothek Euskirchen, Kulturhof Wilhelmstraße 32–34, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/65074-50 E-Mail: bibliothek(at)euskirchen.de Internet: www.kulturhof.de/bibliothek
Schwerbehindertenausweis Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft beeinträchtigt ist, hat die Möglichkeit, die Feststellung eines Grades der Behinderung sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen zu beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis enthält Angaben über den Grad der Behinderung sowie Angaben darüber, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen vorliegen. Der Ausweis räumt Schwerbehinderten eine Reihe von Vergünstigungen ein, wie z. B. steuerrechtliche Vergünstigungen, vorzeitiger Eintritt der Altersrente, höheres Wohngeld etc. Sofern Merkzeichen festgestellt wurden, kommen weitere Vergünstigungen in Betracht, z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung bei Feststellung des Merkzeichens „G“. Beantragen können Sie den Ausweis beim: Kreis Euskirchen – Abt. 50 Soziales Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/15-943 E-Mail: 5012(at)kreis-euskirchen.de Internet: www.kreis-euskirchen.de Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, im Alten Rathaus, Baumstraße 2, Tel.: 02251/14-520 oder -521, erfolgen.
Radverkehrskonzept Mit Beschluss des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW 2021 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden können. So soll ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht werden. Die Stadt Euskirchen ist bereits seit 1995 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Förderung des Radverkehrs sowie sichere und attraktive Radinfrastrukturen sind daher zentraler Baustein und Handlungsfeld (Handlungsfeld 2 „Einfache aktive Mobilität mit dem Rad“) aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Euskirchen, denn Radfahren verursacht keine gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe und Abgase Radfahren verursacht keinen Verkehrslärm Radfahren kostet nicht viel Fahrräder brauchen wenig Platz auf der Straße und beim Parken Radfahren fördert die Gesundheit Radfahren ist sozial, denn Radfahren kann fast jeder. Radverkehrskonzept der Stadt Euskirchen Anfang 2021 wurde das Planungsbüro VIA eG aus Köln mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Euskirchen beauftragt. Im Dezember 2022 wurde das Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für künftige Planungen des Radverkehrs in Euskirchen beschlossen. Es soll sowohl die Leitziele der Radverkehrsförderung für die nächsten 15 Jahre konkretisieren als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmenempfehlungen geben. Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftige Radverkehrshauptverbindungen vorgibt. Wir haben die Vorarbeiten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes noch einmal überprüft und ergänzt. Wir haben die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel im Untersuchungsnetz erfasst und bewertet. Auch Knotenpunkte sind analysiert worden. Wir haben die Wünsche und Anregungen aus den öffentlichen Beteiligungen des Mobilitätskonzeptes aufgenommen. Wir haben im "Runden Tisch Radverkehr" die Ergebnisse mit Verbänden, Vereinen, Politik, Baulastträgern und Jugendlichen diskutiert. Wir haben aus den Ergebnissen ein städtisches Alltagsnetz für den Radverkehr erarbeitet. Wir haben ein Maßnahmenkataster erstellt, mit Vorschlägen, wie die Radverkehrsinfrastruktur innerhalb des Alltagsnetzes verbessert werden kann. Radwege für Alle Im Fokus des Radverkehrskonzeptes steht ein Zielnetz für verschiedene Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur. Vor allem die Zielgruppen Schüler/innen, Einkaufende und Pendelnde werden in den Blick genommen. Dabei sollen die Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden können, ausgeweitet werden. Hierzu gehören schnelle, attraktive und sichere Radverkehrsverbindungen aus den Ortsteilen in die Kernstadt, Verbindungen zwischen den Ortsteilen sowie Verbindungen in benachbarte Kommunen. Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Karte: Das Gelbe und Grünes Netz Ein weiterer Aspekt sind die Flächenverfügbarkeiten im Hauptstraßennetz, welche z.B. durch bestehende Bebauungen und Flächenansprüche anderer Verkehrsmittel bereits in vielen Fällen ausgereizt sind. Auch aus diesem Grund sollen durchgängig alternative Verbindungen abseits der Hauptstraßen entwickelt werden. Hier spielt das konzipierte Fahrradstraßennetz innerorts und außerorts eine herausragende Rolle, da es eine hochwertige und sichere Fahrradinfrastruktur im Nebennetz in Ergänzung zu den Führungen an den Hauptverkehrsstraßen darstellt. Karte: Fahrradstraßennetz Wie geht es jetzt weiter? Den Maßnahmen sind Umsetzungshorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Prioritäten zur Umsetzung zugeordnet worden. Diese ergeben sich anhand der Schulwegrelevanz, Verkehrssicherheit, Bürgervotum und ob sie Bestandteil der geplanten kreisweiten Radpendlerrouten sind. Die Verwaltung hat unter Einbindung der Politik einen 5-Jahres-Plan zur Umsetzung und Priorisierung erster Maßnahmenpakete aufgestellt. Dieser ist im Rat der Stadt Euskirchen am 27.04.2023 beschlossen worden. Im 5-Jahres-Plan sind sogenannte Leuchtturmprojekte enthalten, die die Verwaltung in den kommenden Jahren priorisiert planen und umsetzen möchte. Hierzu zählen: Radpendlerrouten zu den Nachbarkommunen ein innerstädtischer Radbogen als Alternative zum Radfahren auf den Ringen die Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen neue Abstellanlagen für Fahrräder. Bei den Maßnahmen handelt es sich ausdrücklich um Vorschläge, die im Umsetzungsprozess weiterer Abstimmung und Feinplanung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links: Radverkehrskonzept Onlinekarte Radverkehrskonzept Beschlussvorlage 5-Jahres-Plan-Radverkehr Tabelle 5-Jahres-Plan Karte Maßnahmenübersicht 5-Jahres-Plan
Endbericht Mobilitätskonzept und Maßnahmen Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen wurden Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die darstellen und illustrieren wie die Mobilität zukünftig stadtverträglich gestaltet und nachhaltiger organisiert werden kann. Die Kernaufgabe liegt dabei darin, alle Verkehrsmittel mit ihren Stärken und Schwächen zu betrachten und die derzeitige Dominanz des Kfz-Verkehrs zurückzunehmen, indem die Angebote der Nahmobilität (Rad, Fuß, ÖPNV) in ihrer Vernetzung angebotsorientiert ausgebaut und gestärkt werden. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist dabei, dass die Ausführungen in den Maßnahmensteckbriefen keine abgeschlossenen Planungen sind, die exakt wie beschrieben umgesetzt werden müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung und Diskussionsgrundlagen aus fachlicher Sicht, wie verkehrliche und städtebauliche Defizite im Hinblick auf die Ausgestaltung des Mobilitätssystems behoben werden können. Um einer Realisierung näher zu kommen, bedarf es weiterer ausführlicher Beratungen mit den verschiedensten, in den einzelnen Steckbriefen vermerkten Beteiligten, auf deren Grundlage im nächsten Schritt Fein- und Vertiefungsplanungen vorzunehmen wären. Eine Beschlussfassung für das Mobilitätskonzept bedeutet, dass dieses eine verbindliche und richtungsweisende Arbeitsgrundlage für die weitere Mobilitätsplanung sein soll. Die Maßnahmensteckbriefe wie sie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes formuliert werden, bilden somit die Basis für die weitere Arbeit und Abstimmung mit den Beteiligten. Hier können Sie sich den Endbericht des Mobilitätskonzeptes und die Maßnahmensteckbriefe sowie Indikatoren anschauen und herunterladen: Endbericht Mobilitätskonzept (Mai 2022) Maßnahmensteckbriefe Indikatorenset
Kinder- und Jugendbeteiligung Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Mobilität, hat die Stadt Euskirchen Ende des Jahres 2022 sowie Anfang des Jahres 2023 zwei Beteiligungsformate zum Thema „ Mobilität in Euskirchen “ durchgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Mobilitätskonzeptes (Handlungsfeld 5 / Steckbrief 5.3: Sichere und barrierearme Ortslagen und Ortskerne – Schulisches Mobilitätsmanagement). Die Maßnahmen sind unter Einbindung der Schulleitungen der weiterführenden Schulen gemeinsam von der Stadtverwaltung begleitet und dem Planungsbüro VIA eG durchgeführt worden. Beide Maßnahmen sind mit Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität gefördert worden. Schülerbefragung: Aus den Ergebnissen der Befragung geht folgendes Fazit hervor: · Die Mobilität zu Fuß und per Fahrrad, ob im Alltag und zur Schule, bildet die Basis des Großteils der Wegemobilität der Schülerinnen und Schüler. · Auffällig ist dennoch aber der große Anteil bei Mitfahrten im Auto, vor allem zur Schule ; hier gaben 42 % der Befragten an, nahezu täglich bis wöchentlich mit dem Auto zur Schule gebracht worden zu sein. Vor allem ist hier hervorzuheben, dass etwa jeder vierte Kernstadtbewohnende angibt, mit dem Auto zur Schule zu kommen. · Generell wird das Radfahren in Euskirchen eher schlecht bewertet, wobei anzumerken ist, dass regelmäßig Radelnde eher ein positiveres Bild haben. Es gibt somit womöglich einen großen Teil, der ein schlechtes Bild vom Radfahren in Euskirchen besitzt und aufgrund dieses Images gar nicht Radfahren als Fortbewegungsmittel in Betracht zieht. · Bei den Abstellanlagen wird deutlich, dass das Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten gesamtstädtisch als sehr schlecht beurteilt wird, bezogen auf die Schulen ist das Bild eher zwiegespalten. Dennoch wird ein Ausbau des Angebotes und vor allem ein besserer Diebstahlschutz gewünscht. · Das Thema Hol- und Bringverkehre ist ebenfalls ambivalent. Dieser wird in der Gesamtschau als eher geringfügiges Problem angesehen, am ehesten noch an der Kaplan-Kellermann - Realschule wurde dieser als störend bis gefährlich eingeschätzt. Dennoch wünscht sich die Mehrheit der Befragten die Einrichtung gesonderter Hol- und Bringzonen. · Beim ÖPNV ist festzuhalten, dass hier die größten Probleme in der mangelnden Pünktlichkeit sowie den geringen Kapazitäten gesehen werden. Unter den TOP 3 der Verbesserungsvorschläge rangiert deshalb an Platz 1 auch der Wunsch nach einer verbesserten Pünktlichkeit, weiterhin werden günstigere Ticketpreise gewünscht, vor allem von jenen, die kein SchülerTicket besitzen, sowie der Ausbau des Fahrplanangebotes am Wochenende auf den Stadtbuslinien. Schülerbarcamp Ein Barcamp ist ein offenes Workshop-Format, bei welchem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn selbst die Themen bestimmen, die sie interessieren und diskutieren möchten. Die Verwaltung hat Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen Anfang Februar zu solch einem Barcamp in die Jugendvilla eingeladen. Eine Teilnahme war freiwillig und erfolgte unter Abstimmung mit den Schulen. Knapp zwanzig Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge und Schulen haben sich einen ganzen Tag lang mit dem Thema einer zukünftigen und nachhaltigen Mobilität in Euskirchen befasst. Bei der Themenauswahl waren insbesondere die Bereiche Radverkehr, ÖPNV sowie die Mobilität generell zur Schule wichtig. In mehreren Themen-Sessions erarbeiteten die Jugendlichen Ideen, wie z. B. das ÖPNV-Netz der Zukunft für Euskirchen aussehen könnte oder wie sichere Geh- und Fußwege gestaltet werden könnten. Zu den relevantesten Themen zählten: · sichere Radwege, · kostenlose oder zumindest günstige (Schüler-)Tickets, · Taktverdichtungen des Stadtbusses am Wochenende · sowie eine Tracking- bzw. Mobilitäts-App. Zudem wurden weitere Wünsche, wie z. B. die Anpassung der Fahrtzeiten der Busse an die Schulzeiten und Querverbindungen zwischen den Orten geäußert. Daneben wünschten sich die Teilnehmenden mehr Grünflächen, saubere und barrierefreie Toilettenanlagen sowie weniger Autoverkehr in der Innenstadt. Die Ideen und Anregungen werden von der Verwaltung bei anstehenden Planungen geprüft und nach Möglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise in diesem Jahr die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geplant, bei der die Ergebnisse einfließen und geprüft werden. Ebenso werden die Ergebnisse zum Thema Radverkehr im Radverkehrskonzept berücksichtigt und geprüft. Die vollständige Dokumentation des Barcamps sowie der Schülerbefragung können hier heruntergeladen werden: Ergebnisse Schülerbefragung Dokumentation Schülerbarcamp Impressionen aus dem Schülerbarcamp, Fotos: Stadt Euskirchen
Beteiligung 2020/2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, hatten hier die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Das Ziel: Mobilität durch weniger motorisierten Verkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Luft weniger zu belasten, so dass sich die Lebensqualität aller Euskirchener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert. Dies trägt auch zum Klimaschutz bei. Damit ein passendes Mobilitätsangebot für alle erstellt werden kann, richtet sich das Konzept an Jung und Alt, an Radbegeisterte, an Autofahrerinnen und Autofahrer, an ÖPNV-Nutzer sowie an alle Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen. Nachdem die Kreisstadt Euskirchen in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung Wünsche und Anregungen abgefragt und ausgewertet hat, konnten hieraus zusammen mit den beauftragten Planungsbüros erste Projektvorschläge entwickelt werden. Diese wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich zur Diskussion, Kommentierung und Bewertung gestellt. Wie fand die Beteiligung statt: Die Beteiligung erfolgte sowohl online als auch über Aushänge und persönliche Informationen über zwei Runden. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ konnten in der ersten Phase Kommentare und Bewertungen zu den Themen Öffentlicher Personennahverkehr, Verknüpfungspunkte zwischen Bus, Bahn, Auto und Fahrrad („Mobilstationen“) sowie den geplanten Carsharing-Angeboten eingetragen werden. In der zweiten Phase folgte danach die Beteiligungsphase zum Auto-, Rad- und Fußverkehr. Wer sich nicht online beteiligen konnte oder wollte, hatte die Gelegenheit seine oder ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abzugeben. Hier hing eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Projektvorschläge Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: ÖPNV - Verknüpfungspunkte - Sharing-Angebote Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ergebnis und Kommunikation Das Ergebnis: Die Bürgerbeteiligung fand von Oktober 2020 bis Februar 2021 statt. In diesem Zeitraum wurden mehr als 1700 Reaktionen, Bewertungen und Kommentaren von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzepts berücksichtigt. Die fußgängerfreundliche Gestaltung der Innenstadt, verbesserte Anbindungen, ein gesamtheitlicher Ansatz der Mobilstationen und der Ausbau des Fahrradstraßennetz waren unter anderem die Themen, die als besonders positiv bewertet worden waren. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme! Unsere Kommunikation: Das neue Mobilitätsangebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Euskirchens. Damit auch alle die Möglichkeit hatten sich einzubringen und zu informieren, wurde das Thema des Mobilitätskonzepts in den öffentlichen Raum gebracht. So hat die Kreisstadt Euskirchen an mehreren Kreuzungen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. So wird spielerisch auf die sich wandelnde Mobilität in Euskirchen hingewiesen. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln? (Stand 2019, Pendleratlas NRW) Aber auch auf dem morgendlichen Weg zum Bäcker wurde auf die Mobilitätsplanung und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam gemacht. So war das Frühstück vieler Euskirchenerinnen und Euskirchener in besonderer Verpackung: die thematischen Brötchentüten riefen zur Mitgestaltung der zukünftigen Mobilität in Euskirchen auf.