Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben/Klärschlammentsorgung In Außenbereichen oder ländlich strukturierten Gebieten gibt es in seltenen Fällen keinen öffentlichen Abwasserkanal. Dann kann das anfallende häusliche sanitäre Abwasser in abflusslosen Gruben gesammelt werden. Eine Sammelgrube ist im Grunde ein Behälter ohne Ablauf. Wichtig ist, dass die Sammelgrube dicht ist. Das Abwasser wird regelmäßig durch eine Fachfirma abgepumpt, zur nächstgelegenen "großen" Kläranlage gefahren und dort zusammen mit dem Abwasser, das über das Kanalnetz geleitet wird, gereinigt. In der Praxis bewährt und von den Fachleuten anerkannt sind sogenannte Kleinkläranlagen. Das Abwasser in Kleinkläranlagen muss, bevor es in den Untergrund oder in ein Gewässer eingeleitet wird, mechanisch und biologisch gereinigt werden. Mehrkammergruben, in der sich Grob- und Schwimmstoffe absetzen bzw. aufschwimmen, dienen als mechanische Reinigungsstufe. Für die biologische Behandlung werden Belebungs-, Tropfkörper- und Tauchkörper- Anlagen, sogenannte belüftete, technische Kleinkläranlagen, angeboten. Die Nachklärung ergänzt die Abwasserbehandlung. Hier wird Biomasse zurückgehalten und, je nach System, der Anlage wieder zugeführt. Alternativ werden Bodenfilter (zum Beispiel Untergrundverrieselung, Filtergraben, Pflanzenbeet) zur biologischen Abwasserreinigung genutzt. Der Betrieb dieser Anlagen erfordert umfangreiche Kontroll- und Wartungsarbeiten, die oft von einer Fachfirma übernommen werden. Mehrkammergruben sind nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, zu entleeren. Die Erlaubnis, das gereinigte Abwassers in ein Gewässer einleiten zu dürfen, muss bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Viele Kleinkläranlagen lassen sich nachrüsten. Für die Sanierung oder den Neubau einer Kleinkläranlage gibt es unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse des Landes.
Auszüge aus der DIN 1986 Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlagen in Abhängigkeit von den Entwurfsgrundlagen (Überlastungshäufigkeit) planmäßig vorgesehen und kann außerdem in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden. Angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen sind daher wirkungsvoll und dauerhaft gegen schädliche Folgen von Rückstau durch eine sachgemäße Installation sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb der in den Abschnitten 7.2.1 und 7.2.2 genannten Anlagen und regelmäßige Wartung nach DIN 1986 Teil 31 bzw. Teil 32 oder Teil 33 zu sichern. Als Rückstauebene gilt die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle. Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Ruhewasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegen, sind gegen Rückstau zu sichern. Ablaufstellen für Niederschlagswasser, bei denen die Oberkante des Einlaufrostes unterhalb der Rückstauebene liegen, sind gegen Rückstau zu sichern. Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden. Niederschlagswasser kleiner Flächen von Kellerniedergängen, Garageneinfahrten und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen jedoch solche Flächen bei Vorhandensein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 1 oder DIN 19578 Teil 1 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z. B. Schwellen bei Kellereingängen oder Regenauffangrinnen bei tiefliegenden Garageneinfahrten, ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Regenwasser verhindern, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist. Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend davon darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume in Bereichen untergeordneter Nutzung Schmutzwasser aus Klosettanlagen oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19578 Teil 1 abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht, Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosettanlagen oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 1 oder DIN 19578 Teil 1 abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.
Wie melde ich ein Gewerbe an? Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wir füllen dann die Gewerbeanmeldung mit Ihnen zusammen aus und Sie können die Gebühr dann direkt in bar bei uns einzahlen. Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus. Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post zusenden. Die Verwaltungsgebühr legen Sie dann bitte in Form eines Verrechnungsschecks bei. Formulare: Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter (bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich 4, Baumstr. 2, 53879 Euskirchen einreichen) Wichtig bei allen Möglichkeiten: Sie müssen auf jeden Fall ein Anmeldeformular im Original einreichen oder zusenden, das Sie persönlich unterschrieben haben. Dieses Formular können Sie entweder bei uns ausfüllen, auf Anfrage per Post erhalten oder hier ausdrucken und dann mit Originalunterschrift hier einreichen bzw. zusenden. Gewerbeummeldung Eine Gewerbeummeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern , also eine weitere Tätigkeit hinzunehmen. Außerdem müssen Sie das Gewerbe ummelden, wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb Euskirchens verlegen oder sobald sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat. Für die benötigten Unterlagen gilt das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist. Gewerbeabmeldung Eine Gewerbeabmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben . Außerdem muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn Sie die Betriebsstätte von Euskirchen in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wieder anmelden. Auch hier gilt für die Unterlagen das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
IPAS (Industrie- und Gewerbepark "Am Silberberg") Ein Schlüsselfaktor der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeit eines Standortes ist neben der Verfügbarkeit ausreichender Gewerbe- und Industrieflächen auch deren verkehrsgünstige Lage im Raum. Parallel zur Entwicklung stadtnaher Gewerbe- und Industrieflächen (EURO-Park) bildete sich vor gut 40 Jahren mit der Ansiedlung des Weltunternehmens Procter & Gamble eine neue industrielle Keimzelle in Euskirchen. Ein geeigneter Standort hierfür wurde im Nordosten der Kernstadt nahe des Ortsteils Großbüllesheim erschlossen. Wegen der günstigen Lage zu den Autobahnen A 1 und A 61 entstand hier auf einer über 2 Mio. m² großen Fläche unter dem prägnanten Namen IPAS (Industriepark "Am Silberberg") das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet des Kreises Euskirchen. Wegen der günstigen Lage des IPAS, der über einen eigenen Bahnanschluss verfügt, haben sich hier in der Vergangenheit viele Betriebe der unterschiedlichsten Branchen niedergelassen. Derzeit stehen hier noch wenige Gewerbe- und Industrieflächen bis circa 40.000 m² für Betriebsansiedlungen und -verlagerungen zur Verfügung. Informationen zu freien Gewerbeflächen finden Sie hier .
Wartung und Instandhaltung Wer ist zuständig für die Wartung und Instandhaltung der Hausanschlüsse? Die Hausanschlussleitungen sind generell vom Grunstückseigentümer zu bauen, zu warten und instand zu halten. Für die Grundstücksanschlussleitung muss der Anschlussnehmer die Herstellungdes Anschlusses bei der Stadt Euskirchen beantragen. Hierfür ist nach § 13 der Entwässerungssatzung eine Anschluss- und Betriebsgenehmigung zu beantragen. Er hat der Stadt die Kosten für die Herstellung zu erstatten und ist auch für die Wartung und Instandhaltung zuständig. Wie ist die rechtliche Situation? Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen Grundwasser und Boden. Gemäß § 61a des Landeswassergesetzes von Nordrhein-Westfalen (LWG NW) sind "private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können". Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen zum Reinigen eingerichtet sein, so dass von ihnen keine Gefährdung für Grundwasser und Boden ausgehen kann. Aus diesem Grunde sollte bei Neubauten auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus werden dann unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Die Pfadfinderschaft bietet Kindern und Jugendlichen: wöchentliche Gruppenstunden in vier verschiedenen Altersstufen (7 -18 Jahre) im Kahlenturm (Am Kahlenturm) und Fresenturm (Disternichter Torwall) jährliche Pfingst- und Herbstlager in Zelten oder Jugendherbergen im Eifler Umland zweiwöchige Sommerlager im In- oder Ausland mit jede Menge Spaß und Abenteuer erfahrene und motivierte ehrenamtliche Leiterteams gemütliche Grillabende mit Lagerfeuer und Gitarren Sommerfest und andere unterhaltsame Stammesaktionen Erinnerungen und Erfahrungen fürs Leben Organisation eines jährlichen Weihnachtsbaumverkauf Kontakt: Felix Kern Gottfried-Disse-Str. 4, 53879 Euskirchen Tel.: 0163/8696949 Email: info(at)dpsg-eu.eu Links: http://www.dpsg-eu.eu/
Lager / Sonstiges Innenstadt Derzeit liegen keine Exposés vor. Kernstadt Derzeit liegen keine Exposés vor. IPAS Derzeit liegen keine Exposés vor. EURO-Park Lagerhalle in der Alfred-Nobel-Str. 52, 53879 Euskirchen Exposé Foto Grundriss Lageplan Ortsteile Derzeit liegen keine Exposés vor.
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und welche Rechtsform Sie wählen. Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen , d.h. der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem Fall müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen. Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, reichen Sie bitte die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes ein. Je nach Art der Firma sind die benötigten zusätzlichen Unterlagen unterschiedlich. Daher ist es auch hier sinnvoll, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir genau auf Ihren speziellen Fall eingehen können und so Rückfragen vermieden werden können. Bei der ausgeübten Tätigkeit ist es vor allem wichtig, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, z.B. der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb einer Spielhalle, die Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die Immobilienvermittlung, die Arbeitnehmervermittlung und einige andere Gewerbe. Bei diesen Tätigkeiten müssen Sie zusätzlich die entsprechende Erlaubnis einreichen, da Sie ohne diese Erlaubnis das Gewerbe nicht beginnen dürfen. Wenn Sie als ausländischer Mitbürger ein Gewerbe anmelden wollen, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung anstelle eines Personalausweises Ihren Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mit. Diese Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.
Straßenbeleuchtung Die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden seit dem 01.01.2014 im Auftrag der Kreisstadt Euskirchen vom Stadtbetrieb Technische Dienste durchgeführt. Meldungen zu Störungen an Straßenbeleuchtungsanlagen können ab diesem Zeitpunkt beim Stadtbetrieb Technische Dienste unter der Telefonnummer 02251/14-570 oder außerhalb der Öffnungszeiten auf einen Anrufbeantworter unter 02251/3607 oder per Mail an Technische.Dienste(at)euskirchen.de sowie im Internet unter www.stoerung24.de erfolgen. Auf der Internetseite kann auch eine App für iOS und Android heruntergeladen werden.
Angebote freier Gewerbe-Immobilien Suchen Sie neue Räumlichkeiten für Ihr Gewerbe, benötigen Sie eine Lagerfläche, zusätzliche Büroräume oder eine weitere Ausstellfläche für Ihr Warensortiment? Um Ihnen bei der Suche behilflich zu sein, bietet die Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen einen Online-Service mit einem aktuellen Angebot freier Gewerbeimmobilien in der Kreisstadt Euskirchen. Auf den Folgeseiten finden Sie die derzeit vorliegenden Angebote - unterteilt nach der Lage in der Stadt (City, Kernstadt oder Ortsteile). Ob Kauf oder Miete, groß- oder kleinflächig, wenn Sie sich für ein Objekt näher interessieren, klicken Sie es einfach an und Sie erhalten weitere Informationen (Datenblatt und Lageplan). Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den dort genannten Ansprechpartner.