In diesem Jahr bietet die Stadt Euskirchen in der Zeit vom 08.07. bis 26.07. in Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH (KJA Bonn) eine Sommerferienbetreuung an. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren aus dem Stadtgebiet Euskirchen, die zum Stichtag 31.07.2024 die Grundschule besuchen und nicht in der offenen Ganztagsschule angemeldet sind. Die tägliche Betreuungszeit ist montags - donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die drei Wochen sind jeweils einzeln buchbar und es wird eine Betreuung an zwei verschiedenen Standorten je Woche angeboten. Die Maßnahme findet gemeinsam mit dem Angebot der Offenen Ganztagsschule in der ersten Woche an der Hermann-Josef-Schule in Euskirchen sowie in der Grundschule in Stotzheim statt. In der zweiten und dritten Woche kann zwischen dem Standort an der Grundschule Nordstadt in Euskirchen sowie der Grundschule in Stotzheim ausgewählt werden. Anmeldungen werden in der Zeit vom 02.05.2024 bis 21.06.2024 entgegengenommen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Plätze (je Woche) nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Alle Interessierten erhalten spätestens in der 26. Kalenderwoche eine schriftliche Bestätigung oder ggf. Absage. Der Teilnahmebeitrag wird einkommensabhängig erhoben. Hierin sind die Betreuung, ein tägliches Mittagessen, Getränke (auf Ausflügen gibt es Lunch-Pakete), die Kosten für Eintrittsgelder und die Fahrtkosten für die Ausflüge enthalten. Anmeldeformular 2024 Notfallfragebogen 2024 Infos und Datenschutz 2024
Gewinner des STADT- und Schulradeln 2023 STADTRADELN und Schulradeln Das STADTRADELN ist eine Aktion des Klimabündnis . Deutschlandweit treten Bürgerinnen und Bürger jeden Alters für mehr Klimaschutz in die Pedale. Neben dem Spaß am Radfahren geht es bei der Aktion darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagskilometer klimafreundlich auf dem Fahrrad zurückzulegen. Die Aktion motiviert nicht nur Menschen, die bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind, sondern soll auch Menschen motivieren und von den Vorteilen des Radfahrens überzeugen, die bisher selbst noch nicht oder kaum mit dem Rad unterwegs sind. Zeitgleich zum STADTRADELN findet mit dem Schulradeln ein eigener Wettbewerb für Schulen statt. In diesem Jahr findet das STADTRADELN und Schulradeln in Euskirchen vom 10.06 – 30.06.2024 statt. Weitere Informationen unter https://www.stadtradeln.de/euskirchen Informationen zum Schulradeln unter: https://www.stadtradeln.de/schulradeln-nrw Rückblick: 2023 2022 2021
Leitbilder und Ziele Eine Mobilität der Zukunft braucht konkrete und umsetzbare Maßnahmen. Daher wurden fünf Leitziele innerhalb des Mobilitätskonzeptes formuliert, um eine langfristige Zielsetzung innerhalb der Mobilitätsplanung zu gewährleisten. Fünf Leitziele für nachhaltige Mobilität: Leitziel 1: Sichere Straßenräume für eine lebenswerte Stadt. Eine Stadt ist für Menschen da. Daher soll die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Plätze verbessert und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Belebte, vielfältig und grün gestaltete Plätze laden zum Verweilen ein und bieten Platz für soziale Kontakte. Eine systematische Verkehrsberuhigung führt zu einem kinder-, familien- und seniorenfreundlichen Umfeld in Wohn- und Geschäftsbezirken. Leitziel 2: Starker Umweltverbund in einer Stadt der kurzen Wege. Hierfür soll das ÖPNV-, sowie das Radverkehrs Angebot der Stadt optimiert und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll auch die Nutzungsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger steigen. In einer Stadt der kurzen Wege sind alle Ziele des Alltags leicht und günstig zu erreichen. Hierzu gehören auch breite, barrierefreie Fußwege mit geringer Lärm- und Schadstoffbelastung und gute Querungsmöglichkeiten in Kernstadt und Ortsteilen. Leitziel 3: Euskirchen – multimodal mit der Region verknüpft. Hierzu gehört ein gut getakteter, bezahlbarer und verlässlicher öffentlicher Nahverkehr, der alle Ortsteile, aber auch die umliegende Region mit der Stadt verbindet. Weiterhin soll ein attraktives Radnetz gewährleisten, dass die Wege auch mit dem Fahrrad problemlose zurückgelegt werden können. Durch den Ausbau von Verknüpfungsstationen, die Weiterentwicklung von Mobilstationen sowie dem Angebot von Car- und Bikesharingsystemen wird ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsformen ermöglicht und bietet jedem eine bunte Auswahl an Transportmöglichkeiten. Leitziel 4: Stadtverträglicher und emissionsarmer MIV und Wirtschaftsverkehr. Der Wirtschafts- und Lieferverkehr soll optimiert und emissionsarm gestaltet werden. So können beispielsweise für die letzte Meile Lastenräder oder Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Dies minimiert weiterhin die verkehrsbedingte Lärm- und Luftschadstoffbelastung. Wirksame Konzepte für den Schwerlastverkehr können diesen aus sensiblen Stadtbereichen und Ortsdurchfahrten lenken. Leitziel 5: Die Verwaltung als Wegbereiter für nachhaltige Mobilität. Ein gutes Mobilitätsmanagement braucht gute Leute. Dafür soll die fachübergreifende Zusammenarbeit zu mobilitätsrelevanten Themen gestärkt und das nachhaltige Mobilitätsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden. Hierzu gehört aber auch die Förderung des Mobilitätsmanagements der Schulen und Unternehmen. Sichere Schulwege, eine gute Anbindung der Gewerbegebiete und Schulen durch den Umweltverbund sowie ein leichter Zugang zu Carsharing und Fahrradverleihsystemen erlauben den Schülerinnen und Schülern einen eigenständigen Weg zur Schule und können den Anteil emissionsarmer Arbeitswege erhöhen.
Kinder- und Jugendbeteiligung Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Mobilität, hat die Stadt Euskirchen Ende des Jahres 2022 sowie Anfang des Jahres 2023 zwei Beteiligungsformate zum Thema „ Mobilität in Euskirchen “ durchgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Mobilitätskonzeptes (Handlungsfeld 5 / Steckbrief 5.3: Sichere und barrierearme Ortslagen und Ortskerne – Schulisches Mobilitätsmanagement). Die Maßnahmen sind unter Einbindung der Schulleitungen der weiterführenden Schulen gemeinsam von der Stadtverwaltung begleitet und dem Planungsbüro VIA eG durchgeführt worden. Beide Maßnahmen sind mit Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität gefördert worden. Schülerbefragung: Aus den Ergebnissen der Befragung geht folgendes Fazit hervor: · Die Mobilität zu Fuß und per Fahrrad, ob im Alltag und zur Schule, bildet die Basis des Großteils der Wegemobilität der Schülerinnen und Schüler. · Auffällig ist dennoch aber der große Anteil bei Mitfahrten im Auto, vor allem zur Schule ; hier gaben 42 % der Befragten an, nahezu täglich bis wöchentlich mit dem Auto zur Schule gebracht worden zu sein. Vor allem ist hier hervorzuheben, dass etwa jeder vierte Kernstadtbewohnende angibt, mit dem Auto zur Schule zu kommen. · Generell wird das Radfahren in Euskirchen eher schlecht bewertet, wobei anzumerken ist, dass regelmäßig Radelnde eher ein positiveres Bild haben. Es gibt somit womöglich einen großen Teil, der ein schlechtes Bild vom Radfahren in Euskirchen besitzt und aufgrund dieses Images gar nicht Radfahren als Fortbewegungsmittel in Betracht zieht. · Bei den Abstellanlagen wird deutlich, dass das Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten gesamtstädtisch als sehr schlecht beurteilt wird, bezogen auf die Schulen ist das Bild eher zwiegespalten. Dennoch wird ein Ausbau des Angebotes und vor allem ein besserer Diebstahlschutz gewünscht. · Das Thema Hol- und Bringverkehre ist ebenfalls ambivalent. Dieser wird in der Gesamtschau als eher geringfügiges Problem angesehen, am ehesten noch an der Kaplan-Kellermann - Realschule wurde dieser als störend bis gefährlich eingeschätzt. Dennoch wünscht sich die Mehrheit der Befragten die Einrichtung gesonderter Hol- und Bringzonen. · Beim ÖPNV ist festzuhalten, dass hier die größten Probleme in der mangelnden Pünktlichkeit sowie den geringen Kapazitäten gesehen werden. Unter den TOP 3 der Verbesserungsvorschläge rangiert deshalb an Platz 1 auch der Wunsch nach einer verbesserten Pünktlichkeit, weiterhin werden günstigere Ticketpreise gewünscht, vor allem von jenen, die kein SchülerTicket besitzen, sowie der Ausbau des Fahrplanangebotes am Wochenende auf den Stadtbuslinien. Schülerbarcamp Ein Barcamp ist ein offenes Workshop-Format, bei welchem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn selbst die Themen bestimmen, die sie interessieren und diskutieren möchten. Die Verwaltung hat Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen Anfang Februar zu solch einem Barcamp in die Jugendvilla eingeladen. Eine Teilnahme war freiwillig und erfolgte unter Abstimmung mit den Schulen. Knapp zwanzig Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge und Schulen haben sich einen ganzen Tag lang mit dem Thema einer zukünftigen und nachhaltigen Mobilität in Euskirchen befasst. Bei der Themenauswahl waren insbesondere die Bereiche Radverkehr, ÖPNV sowie die Mobilität generell zur Schule wichtig. In mehreren Themen-Sessions erarbeiteten die Jugendlichen Ideen, wie z. B. das ÖPNV-Netz der Zukunft für Euskirchen aussehen könnte oder wie sichere Geh- und Fußwege gestaltet werden könnten. Zu den relevantesten Themen zählten: · sichere Radwege, · kostenlose oder zumindest günstige (Schüler-)Tickets, · Taktverdichtungen des Stadtbusses am Wochenende · sowie eine Tracking- bzw. Mobilitäts-App. Zudem wurden weitere Wünsche, wie z. B. die Anpassung der Fahrtzeiten der Busse an die Schulzeiten und Querverbindungen zwischen den Orten geäußert. Daneben wünschten sich die Teilnehmenden mehr Grünflächen, saubere und barrierefreie Toilettenanlagen sowie weniger Autoverkehr in der Innenstadt. Die Ideen und Anregungen werden von der Verwaltung bei anstehenden Planungen geprüft und nach Möglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise in diesem Jahr die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geplant, bei der die Ergebnisse einfließen und geprüft werden. Ebenso werden die Ergebnisse zum Thema Radverkehr im Radverkehrskonzept berücksichtigt und geprüft. Die vollständige Dokumentation des Barcamps sowie der Schülerbefragung können hier heruntergeladen werden: Ergebnisse Schülerbefragung Dokumentation Schülerbarcamp Impressionen aus dem Schülerbarcamp, Fotos: Stadt Euskirchen
Radverkehrskonzept Mit Beschluss des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW 2021 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden können. So soll ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht werden. Die Stadt Euskirchen ist bereits seit 1995 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Förderung des Radverkehrs sowie sichere und attraktive Radinfrastrukturen sind daher zentraler Baustein und Handlungsfeld (Handlungsfeld 2 „Einfache aktive Mobilität mit dem Rad“) aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Euskirchen, denn Radfahren verursacht keine gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe und Abgase Radfahren verursacht keinen Verkehrslärm Radfahren kostet nicht viel Fahrräder brauchen wenig Platz auf der Straße und beim Parken Radfahren fördert die Gesundheit Radfahren ist sozial, denn Radfahren kann fast jeder. Radverkehrskonzept der Stadt Euskirchen Anfang 2021 wurde das Planungsbüro VIA eG aus Köln mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Euskirchen beauftragt. Im Dezember 2022 wurde das Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für künftige Planungen des Radverkehrs in Euskirchen beschlossen. Es soll sowohl die Leitziele der Radverkehrsförderung für die nächsten 15 Jahre konkretisieren als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmenempfehlungen geben. Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftige Radverkehrshauptverbindungen vorgibt. Wir haben die Vorarbeiten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes noch einmal überprüft und ergänzt. Wir haben die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel im Untersuchungsnetz erfasst und bewertet. Auch Knotenpunkte sind analysiert worden. Wir haben die Wünsche und Anregungen aus den öffentlichen Beteiligungen des Mobilitätskonzeptes aufgenommen. Wir haben im "Runden Tisch Radverkehr" die Ergebnisse mit Verbänden, Vereinen, Politik, Baulastträgern und Jugendlichen diskutiert. Wir haben aus den Ergebnissen ein städtisches Alltagsnetz für den Radverkehr erarbeitet. Wir haben ein Maßnahmenkataster erstellt, mit Vorschlägen, wie die Radverkehrsinfrastruktur innerhalb des Alltagsnetzes verbessert werden kann. Radwege für Alle Im Fokus des Radverkehrskonzeptes steht ein Zielnetz für verschiedene Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur. Vor allem die Zielgruppen Schüler/innen, Einkaufende und Pendelnde werden in den Blick genommen. Dabei sollen die Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden können, ausgeweitet werden. Hierzu gehören schnelle, attraktive und sichere Radverkehrsverbindungen aus den Ortsteilen in die Kernstadt, Verbindungen zwischen den Ortsteilen sowie Verbindungen in benachbarte Kommunen. Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Karte: Das Gelbe und Grünes Netz Ein weiterer Aspekt sind die Flächenverfügbarkeiten im Hauptstraßennetz, welche z.B. durch bestehende Bebauungen und Flächenansprüche anderer Verkehrsmittel bereits in vielen Fällen ausgereizt sind. Auch aus diesem Grund sollen durchgängig alternative Verbindungen abseits der Hauptstraßen entwickelt werden. Hier spielt das konzipierte Fahrradstraßennetz innerorts und außerorts eine herausragende Rolle, da es eine hochwertige und sichere Fahrradinfrastruktur im Nebennetz in Ergänzung zu den Führungen an den Hauptverkehrsstraßen darstellt. Karte: Fahrradstraßennetz Wie geht es jetzt weiter? Den Maßnahmen sind Umsetzungshorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Prioritäten zur Umsetzung zugeordnet worden. Diese ergeben sich anhand der Schulwegrelevanz, Verkehrssicherheit, Bürgervotum und ob sie Bestandteil der geplanten kreisweiten Radpendlerrouten sind. Die Verwaltung hat unter Einbindung der Politik einen 5-Jahres-Plan zur Umsetzung und Priorisierung erster Maßnahmenpakete aufgestellt. Dieser ist im Rat der Stadt Euskirchen am 27.04.2023 beschlossen worden. Im 5-Jahres-Plan sind sogenannte Leuchtturmprojekte enthalten, die die Verwaltung in den kommenden Jahren priorisiert planen und umsetzen möchte. Hierzu zählen: Radpendlerrouten zu den Nachbarkommunen ein innerstädtischer Radbogen als Alternative zum Radfahren auf den Ringen die Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen neue Abstellanlagen für Fahrräder. Bei den Maßnahmen handelt es sich ausdrücklich um Vorschläge, die im Umsetzungsprozess weiterer Abstimmung und Feinplanung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links: Radverkehrskonzept Onlinekarte Radverkehrskonzept Beschlussvorlage 5-Jahres-Plan-Radverkehr Tabelle 5-Jahres-Plan Karte Maßnahmenübersicht 5-Jahres-Plan
Unterwegs in Euskirchen / Mobilität Aktuelle Baustellen Carsharing Fahrradfahren in Euskirchen Fahrradverleihsystem Eifel e-Bike Förderung von Lastenrädern Lärmaktionsplan Mobilitätskonzept ÖPNV Radverkehrskonzept STADTRADELN und Schulradeln
Multisportanlage Rüdesheimer Ring Am 06.12.2023 wurde die Multisportanlage am Rüdesheimer Ring (neben dem Ringcenter) mit einem Fußballturnier eröffnet. Die finanzielle Förderung und tatkräftige Unterstützung des Vereins Stark für Kinder e.V. ( https://www.starkfuerkinder.eu ) ermöglichte es, eine solch moderne Ballsportanlage für Kinder und Jugendliche in Euskirchen zu bauen. Die Anlage hat besondere Öffnungszeiten, da sie in den Schulzeiten von der Kaplan-Kellermann-Realschule genutzt wird. Die Spielzeit für alle Kinder, Jugendlichen und Familien ist Montags bis Freitags von 15.00 - 20.00 Uhr, Samstags und Sonntags von 08.00 Uhr - 20.00 Uhr sowie in den Ferien von 08.00 Uhr - 20.00 Uhr. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Anlage um weitere Sportgeräte für junge Leute ergänzt, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ausgesucht werden.
Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Fahrradstraßen bündeln bei einer wahrnehmbaren und attraktiven Gestaltung sowie konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren. Hiermit wird nicht nur der Radverkehr gefördert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag hin zu einer klimagerechten Mobilität geleistet. Fahrradstraßen werden als Teil des innerstädtischen Radverkehrsnetzes und zur Realisierung von Radverkehrsachsen genutzt. Sie sind aber auch wichtiges Verbindungselement als Teil von Radpendlerrouten, die den Aufbau durchgehender Radnetze im zwischengemeindlichen und ländlichen Raum unterstützen und in Wert setzen. "Beginn einer Fahrradstraße" "Ende einer Fahrradstraße" Woran erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße wird durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ und „Ende einer Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße gut erkennen. Zum parkenden Verkehr wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen markiert, damit der Radfahrende nicht von sich plötzlich öffnenden Autotüren erfasst wird. Dieser Unfalltyp wird auch Dooring-Unfall genannt („door“ zu dt. „Tür“). Regeln in einer Fahrradstraße Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradstraße einzufahren. In einer Fahrradstraßen dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen Regeln für Radfahrende In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, es sei denn die Fahrradstraße ist vorfahrtsberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Andere Verkehrsteilnehmende sind in Fahrradstraßen zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Autos, Lastwagen und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn notwendig. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente, um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen. Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Fahrradstraßennetz Innerstädtischer Radbogen Informationsflyer Fahrradstraße
Fahrradzone In einer Fahrradzone beginnt der „Radweg“ direkt vor der eigenen Haustüre. Durch die Einführung des Verkehrszeichens „Fahrradzone” ist es möglich, mehrere Fahrradstraßen in eine Zone zusammenzufassen und so die Vorteile einer Fahrradstraße z. B. auf ein ganzes Wohngebiet auszuweiten. Fahrradzonen sollen der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs allgemein - und nicht nur örtlich beschränkt - dienen. Mit dem Element der Fahrradzone lassen sich abseits des Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßennetzes für den Kraftfahrzeugverkehr flächendeckende Fahrradzonen einrichten. "Beginn einer Fahrradzone" "Ende einer Fahrradzone" Woran erkenne ich eine Fahrradzone? Eine Fahrradzone wir mit den Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ gekennzeichnet. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts-Vor-Links“ gelten. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradzone gut erkennen. Im Vergleich zu einer Fahrradstraße werden in einer Fahrradzone keine Sicherheitstrennstreifen oder Randmarkierungen verwendet. Wie in einer Tempo 30-Zone ist auf Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien zu verzichten. Regeln in einer Fahrradzone Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradzone einzufahren. In einer Fahrradzone dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen. Regeln für Radfahrende In Fahrradzonen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt „rechts vor links“ – außer der Gehweg ist vor der einmündenden Straße durchgezogen. Dann gilt dieselbe Regel wie bei Grundstücksausfahrten. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradzonen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren Andere Fahrzeuge dürfen nur in der Fahrradzone fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Die Geschwindigkeit bestimmen die Radfahrenden Beim Überholen von Fahrrädern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. An Kreuzungen, an denen außerhalb der Zone gelegene Straßen diese kreuzen, dürfen alle die Fahrradzone kreuzen (auch ohne Zusatzzeichen). Parken in der Fahrradzone kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmende freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradzonen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Für das Jahr 2024 ist die erste Einrichtung einer Fahrradzone „Im Auel“ geplant. Die genaue Lage der Fahrradzone kann dem nachstehenden Plan entnommen werden. Der Auto- und Busverkehr darf die Fahrradzone weiterhin befahren. Auch das Parken ist erlaubt. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. geplante Fahrradzone "Im Auel" Informationsflyer Fahrradzone
Grundschulverbund Schule an der Hardtburg Der Grundschulverbund Schule an der Hardtburg ist eine katholische Grundschule mit zwei Standorten. An unserem Hauptstandort in Stotzheim werden zurzeit 9 Klassen unterrichtet. Unser Teilstandort in Kirchheim ist in der Regel einzügig. Von unseren derzeit 328 Schülerinnen und Schülern nutzen etwa 1/3 die Nachmittagsbetreuung der Katholischen Jugendagentur Bonn. Die Aufgabe der Bundesfreiwilligen ist die Unterstützung der Lehrer/-innen und des Schulsozialarbeiters/der Schulsozialarbeiterin bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Dabei können die Freiwilligen beispielsweise dabei helfen, den Schulvormittag für einzelne Schülerinnen und Schüler zu organisieren und sie dabei zu begleiten. Ebenso unterstützen die Freiwilligen die Schüler beim inklusiven „Gemeinsamen Lernen" und haben die Möglichkeit, sich als „Leselernpaten“ in einzelnen Gruppen engagieren. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Gestaltung des Nachmittags für die Ganztagsschüler. Dabei kann auf vorhandene Spielmöglichkeiten aus der Spieleausleihe zurückgegriffen werden, die Freiwilligen können aber im Außenbereich auch eigene Spiele mit den Kindern umsetzen. Haben Sie Interesse daran, an dem GSV Schule an der Hardtburg aktiv zu werden? Dann wenden Sie sich an... Sigrid Kücken Schulleitung GSV Schule an der Hardtburg Venusstr. 36 53881 Euskirchen Telefon: 02251-64539, Fax: 02251- 861791 E-Mail: schulleitung(at)sah.euskirchen.de