EU-Pass Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – SGB XII oder Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz bezogen werden. Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden. Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten zu nutzen: Teilnahme an der Stadtranderholung (Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt) Jugendfahrten Seniorenkino Nutzung des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre Angebote der Stadtbibliothek - Kulturhof - Kursangebote der Musikschule Euskirchen, Kommerner Straße 69 Weiterbildungsangebote der Familienbildungsstätte Haus der Familie Weiterbildungsangebote anerkannter Euskirchener Familienzentren Weiterbildungsangebote des DHB-Netzwerkhaushalt, Kreisverband Euskirchen Folgende Unterlagen werden benötigt: Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII) oder nach dem Bürgergeld-Gesetz benötigen den jeweils aktuell gültigen Bewilligungsbescheid Personen mit geringem Einkommen benötigen die Einkommensnachweise aller Haushaltsangehöriger sowie einen Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete Jede Person, für die die Ausstellung des Euskirchen-Passes erstmals beantragt wird, benötigt ein aktuelles Passbild. Gültigkeit: Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden. Weitere Informationen und Richtlinien: Flyer zum Euskirchen-Pass Richtlinien für die Ausstellung und Nutzung des Euskirchen-Passes (gültig ab 01/2014)
Euskirchen-Pass Schwimmen im Waldfreibad, Weiterbildungsangebote, das Seniorenkino, die Musikschule, die Stadtbibliothek und anderes mehr – der Euskirchen-Pass hält für Sie viele Vorteile bereit. Als Inhaber/in erhalten Sie Angebote aus Kultur, Freizeit und Bildung zu vergünstigten Konditionen. Wer kann den Euskirchen-Pass nutzen? Anspruch auf den Euskirchen-Pass haben folgende Euskirchener Bürgerinnen und Bürger: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann gegebenenfalls verlängert werden. Die Berechtigten erhalten den Euskirchen-Pass kostenlos auf Antrag. Der Antrag ist beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen zu stellen. Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Ihr Ausweis/Pass sind vorzulegen. Außerdem ist ein aktuelles Passbild erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden können. Kreisstadt Euskirchen, Bürgerbüro Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Tel.: 02251/14-520 oder -521 E-Mail: info(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Wohnberechtigungsschein Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden. Den einkommensabhängigen WBS kann jede Person für sich und seine Familie, seinen Partner, bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen. Voraussetzung für die Erteilung eines WBS ist, dass die Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten Bei ausländischen Mitbürgern muss die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr gültig sein die Antragsteller rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu begründen das Einkommen aller Personen, für die der WBS ausgestellt werden soll, eine nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW) ermittelte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Das Bürgerbüro der Stadt Euskirchen ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheines zuständig, wenn Sie in Euskirchen wohnen oder eine Wohnung in Euskirchen beziehen möchten. Folgende Unterlagen werden benötigt: Identitätsnachweis - ein gültiger Bundespersonalausweis oder Nationalpass - bei Antragstellern, die nicht im Stadtgebiet Euskirchen gemeldet sind, eine aktuelle Meldebescheinigung für alle Personen für die der WBS ausgestellt werden soll. Einkommensnachweise aller Personen, z.B. - Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate ggfls. ein vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Antrag - Arbeitslosengeldbescheid, - Unterhaltsbescheide - Leistungsbescheid nach dem SGB XII oder Bürgergeldbescheid - Rentenbescheide - BaföG-Bescheide Ggfls. werden benötigt - Schul- oder Studienbescheinigungen aller haushaltsangehörigen Personen ab 16 Jahre Die Auflistung ist nicht abschließend, bei Fragen rufen Sie uns bitte an Gebühr Die Bearbeitungsgebühr beträgt 8,00 EUR. Hinweise Die Anträge werden am Schalter ausgehändigt und entgegengenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.
Stadtentwässerung in Euskirchen Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben / Klärschlammabfuhr In nicht kanalisierten Gebieten der Stadt Euskirchen erfolgt die Grundstücksentwässerung über Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Hier finden Sie Infos! Private Grundstücksentwässerung Hier finden Sie Informationen über Rückstausicherungen und technische Bestimmungen. Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Kanalunterhaltung und Kanalsanierung Täglich werden enorme Abwassermengen durch die Abwasserkanäle geleitet. Diese Leistung kann das System nur bei regelmäßiger Pflege aufrecht erhalten. Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung gewährleisten ein umfangreiches Reinigungsprogramm. Info Regenwasser (www.info-regenwasser.de) Auf dieser Internetseite bieten die Abwasserberatung NRW e. V., der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Westfalen-Lippe e. V. und Rheinland e. V. ausführliche Informationen zu: Flächenversickerung, Muldenversickerung, Rigolenversickerung, Schachtversickerung, Einleitung in ein Gewässer, Regenwassernutzung, Dachbegrünung, Kombinationsmöglichkeiten, Bestimmungen, gesetzliche Grundlagen und vieles vieles mehr! Es wird aber darauf hingewiesen, dass diese Informationen allgemein gültig sind und möglicherweise in einigen Punkten nicht für die Stadt Euskirchen zutreffen. Deshalb informieren Sie sich bitte auch bei den entsprechenden Mitarbeitern der Stadt Euskirchen. Veröffentlichungen von A - Z Hier finden Sie Interessantes und Wichtiges u.a. zu folgenden Themen: Dichtheitsprüfungen Klappernde Kanaldeckel Rattenplage Anträge/Formulare/Informationen Hier finden Sie u.a. Vordrucke für verschiedene Anträge. Kontakt zur Stadtentwässerung Euskirchen Die Ansprechpartner der Stadtentwässerung Euskirchen finden Sie hier.
Förderprogramm Einzelhandel Förderung von Neuansiedlungen in der Innenstadt Seit Anfang des neuen Jahres können Einzelhändler, die sich in der Euskirchener Innenstadt niederlassen einen Zuschuss bei der Stadt beantragen. Denn seit dem 1. Januar 2021 gelten die "Richtlinien der Kreisstadt Euskirchen zur Förderung von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt". Kern der Richtlinien ist die Gewährung von Zuschüssen für branchenspezifische Existenzgründungen im Bereich der Innenstadt. Mit diesem Programm sollen Existenzgründungen in der Innenstadt gefördert werden. Die Ansiedlung von Existenzgründern mit innenstadtrelevanten Angeboten bietet Potential, das innerstädtische Angebot zu sichern, den Branchenmix zu erweitern und Leerständen entgegenzuwirken. Die Rahmenbedingungen für Gründer in der Innenstadt sind allerdings zum einen erschwert durch den Strukturwandel im Einzelhandel, der die Entwicklung der Innenstädte massiv beeinflusst, sowie zum anderen aktuell durch die Corona-Krise, die umfangreiche Auswirkungen, u.a. auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen, nach sich ziehen wird. Mit dem Förderprogramm wird ein zusätzlicher Anreiz für die Entscheidung von Gründervorhaben zum Standort Innenstadt geschaffen. Das Citymanagement hat das "Förderprogramm Einzelhandel" im vergangenen Jahr erarbeitet als Maßnahme zur Stärkung der Innenstadt, zur Vermeidung von strukturellen Leerständen und zur Erreichung der städtebaulichen Ziele für den Kernbereich der Innenstadt. Es wurde durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften im Juni 2020 beschlossen und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Für das Jahr 2021 wurden hierfür 10.000 Euro in den Haushalt eingeplant. Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt bildet die konzeptionelle Grundlage zur Entwicklung der Euskirchener Innenstadt. Hierin sind zahlreiche Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen formuliert, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, um den Standort Innenstadt zu stärken. Die Innenstadt soll demnach u.a. als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum gestärkt werden. Das Förderprogramm fügt sich als Maßnahme in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Innenstadt ein. Einzelheiten zu dem Förderprogramm und den Antragsvoraussetzungen sind in den Richtlinien zum Förderprogramm Einzelhandel zu finden. Diese umfassen auch den Antrag, der am Bildschirm ausgefüllt werden kann. Das Dokument muss unterschrieben werden und ist dann in ausgedruckter Form per Post oder als Scan per Mail der Wirtschaftsförderung der Stadt Euskirchen zuzuleiten. Die Kontaktdaten finden Sie im Dokument. Kontakt: Förderprogramme für die Innenstadt: Kreisstadt Euskirchen
Rundfunk- und Fernsehgebühren Rundfunk und Fernsehen stellen insbesondere für ältere Menschen, deren gesellschaftliches Leben durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, eine wichtige Informationsquelle dar. Eine Ermäßigung oder eine Befreiung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach § 22 SGB II, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 Bundesversorgungsgesetzes Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen und hörgeschädigte Menschen Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und Kennzeichen Rundfunk und Fernsehen (RF) Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes u. a. Die Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie im Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, Baumstraße 2, 53879 Euskirchen erhalten. Zuständig für die Befreiung oder Ermäßigung ist der Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: 01806 999 555 10 Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Rentenberatung Beratungen der Deutschen Rentenversicherung Ab September 2022 bietet die deutsche Rentenversicherung Rheinland wieder Rentenberatungen im Rathaus Euskirchen, Kölner Str. 75 an. Die Rentenberatung findet jeweils dienstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Sie haben die Möglichkeit, einen Termin zur Rentenberatung unter der Telefonnummer 02421-48201 oder per E-Mail unter Service-zentrum.dueren(at)drv-rheinland.de zu vereinbaren. Hierzu halten Sie bitte Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne Termin nicht möglich ist. Die Beratung umfasst folgende Leistungen: Überprüfung der Versicherungsunterlagen aktuelle Rentenberechnung Beratungen über Teilrenten und individuellen Hinzuverdienst Beratungen über die Verschiebung der Altersgrenzen oder Abschlag bei der Rentenhöhe allgemeine Rentenberatung Alle Beratungen sind kostenlos. Bitte bringen Sie sämtliche Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Wer Auskünfte für andere Personen (z. B. Ehegatten) einholen möchte, muss zusätzlich eine schriftliche Einwilligungserklärung vorlegen. Rentenanträge können nur in der Rentenstelle der jeweiligen Kommune bzw. beim Versichertenältesten der Kommune abgegeben werden. Deutsche Rentenversicherung Rheinland: www.deutsche-rentenversicherung.de Rentenanträge Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Rentenanträge oder Anträge auf Kontenklärung können Sie im Rathaus der Kreisstadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache stellen. Kontakt: Kirsten Jonas, Tel.: 02251/14 295 E-Mail: kjonas(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de
Pflege / Unterstützung für Zuhause Das Zentrale Informationsbüro Pflege Pflegestützpunkte im Kreis Euskirchen compass private Pflegeberatung Antragsverfahren auf Leistungen der Pflegeversicherung Behindertenfahrdienste Besuchsdienste Gesprächskreis für pflegende Angehörige Häusliche Pflege und Betreuung Haus- Notrufsystem Kurzzeitpflege Kurse für pflegende Angehörige Menue-Service Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Taschengeldbörse Teilstationäre Pflege, Tages- und Nachtpflege Verhinderungspflege Wohnberatung „24h – Betreuung“
Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“ Die Förderung von Lastenrädern wurde im Sinne des Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den zuständigen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.05.2023 beschlossen. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit erstmalig eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung. Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt. Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Online-Antrag über das Service-Portal der Stadt Euskirchen (Eine vorherige Registrierung über das Servicekonto.NRW ist erforderlich) Förderrichtlinie „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern in der Kreisstadt Euskirchen“ Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „ Emissionsarme Mobilität “ über PROGRES.NRW möglich. Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ) Wer wird gefördert ? Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Euskirchen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen erfolgen. Was wird gefördert? Die Stadt Euskirchen unterstützt die Anschaffung von werksneuen elektrischen Lastenfahrrädern, Lastenrädern (ohne Motor) sowie Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Die Zuladung bei (E-)Lastenrädern muss mindestens 40 Kilogramm (ohne Fahrer/in) oder ein Transportvolumen von 140 Litern aufweisen. Bei Fahrradanhängern muss die Zulassung für die Zuladung mindestens 20 kg betragen. Der Anhänger muss nach DIN-NORM EN 15918 geprüft sein. Davon abweichend werden auch Transportmittel gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier genannt: Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen. Wie wird die Zuladung des Lastenrades berechnet? Um die Zuladung zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades und das Körpergewicht abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm bei einem Körpergewicht von 80 kg, so beträgt die Zuladung 90 Kilogramm. Wie viele Lastenräder oder Fahrradanhänger werden pro Antragstellenden gefördert? Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.000 Euro je E-Lastenrad, maximal 500 Euro für ein Lastenrad und maximal 150 Euro je Fahrradanhänger. Wie läuft die Antragstellung? Anträge können ab dem 29.09.2023 online über das Serviceportal der Stadt Euskirchen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden zuvor über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Der Antragszeitraum endet am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Ich habe bereits ein Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger erworben. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen? Käufe vor dem Antragszeitraum des laufenden Kalenderjahres (für das Jahr 2023 ist dies z. B. der 01.01.2023) werden grundsätzlich nicht gefördert. Käufe ab Start des Antragszeitraums innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind förderfähig. Allerdings geht die/der Antragsteller/in das Risiko ein, dass ihr/sein Antrag im Verfahren auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel nicht berücksichtigt werden kann und der Kauf nicht bezuschusst wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (s.u.). Kann ich ein Lastenrad oder einen Anhänger in Form von Einzelteilen fördern lassen? Nein. Förderfähig sind nur Komplettangebote. Ein Paket von Komponenten zum eigenständigen Zusammenbau ist kein Lastenrad im Sinne der Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur bereits zusammengebaute Lastenräder. Für Anhänger, die online erworben werden und gegebenenfalls Anbauten vor Ort erfordern, gilt das sinngemäß: Förderfähigkeit besteht nur für ein Komplettpaket. Kann ich eine Förderung für die Umrüstung vorhandener Lastenräder auf E-Antrieb erhalten? Nein. Mit dem Programm soll die Neuanschaffung gefördert werden, nicht die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Kann ich auch ein gebrauchtes Lastenrad von Privat kaufen und bezuschussen lassen? Nein. Die Förderrichtlinie schließt Käufe gebrauchter (E-)Lastenräder oder Fahrradanhänger und Käufe von Privat aus. Kann ich beim Kauf eines Lastenrades andere Förderungen (z.B. durch den Bund) mit der Euskirchener Förderung kombinieren? Nein, die Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. Ist eine Förderung mit Leasing möglich? Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern und Lastenanhängern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung? Die Förderung von (E-) Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern ist eine freiwillige Leistung der Stadt Euskirchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport: Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/ Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de) Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/ Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de
Antragstellung 1. Schritt: Antragsformular unter www.euskirchen.de herunterladen und ausfüllen, Beratungstermin vereinbaren. 2. Schritt: Sie können dem Budgetbeirat Ihr Projekt persönlich vorstellen. Dieser entscheidet über die Bewilligung der Förderung für Ihr Projekt. 3. Schritt: Nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Projektes werden Ihnen die förderfähigen Kosten erstattet. Antrag auf die Gewährung von Fördermitteln der Stadt Euskirchen aus dem Verfügungsfonds Innenstadt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Euskirchen Checkliste Verfügungsfonds