Erziehungshilfen - der Jugendhilfe nach SGB VII

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) § 31
Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein langfristiges Angebot, dass durch intensive Betreuung und Begleitung, Familien, Paare oder Alleinerziehende in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen möchte.

Erziehungsbeistand  § 30
Der Erziehungsbeistand  bietet Unterstützung bei der Bewältigung aktueller Problemlagen von Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes mit dem Ziel der Verselbstständigung.

Hilfe für junge Volljährige  § 41
Hilfe für junge Volljährige bietet Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung. Sie soll dem jungen Volljährigen eine eigenverantwortliche Lebensführung ermöglichen,  soweit dies aufgrund der individuellen Situation erforderlich bzw. notwendig ist. 

Einsatz von Familienhebammen § 27 (2)
Die Familienhebamme betreut Schwangere, Mütter / Eltern und ihre Kinder in der Regel bis zum 1. Geburtstag des Kindes.

Haushaltsorganisationsunterstützung angelehnt an „HOT“  §27 (2)
Das niederschwellige Angebot angelehnt an „HOT“, in der Regel  in Verbindung mit einer SPFH bietet praktische Unterstützung, Anleitung,  Begleitung, Beratung, Förderung, Einübung von vorhandenen Kompetenzen sowie „Haushaltsplanerische Trainingseinheiten“.

Begleiteter Umgang  §18
Der Begleitete Umgang soll Kindern aus hochstrittigen Familiensystemen in Trennungs- und Scheidungssituationen, den Kontakt zu einer wichtigen Bezugsperson, in geschütztem Rahmen, ermöglichen.

Kontakt:
Hilfsangebote für junge Familien
Rosel Reckfort
Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 7000-88
Email: erziehungshilfen(at)caritas-eu.de 
Link: www.caritas-eu.de