Förderprogramm Einzelhandel

Förderung von Neuansiedlungen in der Innenstadt

Seit Anfang des neuen Jahres können Einzelhändler, die sich in der Euskirchener Innenstadt niederlassen einen Zuschuss bei der Stadt beantragen. Denn seit dem 1. Januar 2021 gelten die "Richtlinien der Kreisstadt Euskirchen zur Förderung von Einzelhandelsbetrieben in der Innenstadt". Kern der Richtlinien ist die Gewährung von Zuschüssen für branchenspezifische Existenzgründungen im Bereich der Innenstadt.

Mit diesem Programm sollen Existenzgründungen in der Innenstadt gefördert werden. Die Ansiedlung von Existenzgründern mit innenstadtrelevanten Angeboten bietet Potential, das innerstädtische Angebot zu sichern, den Branchenmix zu erweitern und Leerständen entgegenzuwirken. Die Rahmenbedingungen für Gründer in der Innenstadt sind allerdings zum einen erschwert durch den Strukturwandel im Einzelhandel, der die Entwicklung der Innenstädte massiv beeinflusst, sowie zum anderen aktuell durch die Corona-Krise, die umfangreiche Auswirkungen, u.a. auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen, nach sich ziehen wird. Mit dem Förderprogramm wird ein zusätzlicher Anreiz für die Entscheidung von Gründervorhaben zum Standort Innenstadt geschaffen.

Das Citymanagement hat das "Förderprogramm Einzelhandel" im vergangenen Jahr erarbeitet als Maßnahme zur Stärkung der Innenstadt, zur Vermeidung von strukturellen Leerständen und zur Erreichung der städtebaulichen Ziele für den Kernbereich der Innenstadt. Es wurde durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften im Juni 2020 beschlossen und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Für das Jahr 2021 wurden hierfür 10.000 Euro in den Haushalt eingeplant.

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt bildet die konzeptionelle Grundlage zur Entwicklung der Euskirchener Innenstadt. Hierin sind zahlreiche Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen formuliert, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, um den Standort Innenstadt zu stärken. Die Innenstadt soll demnach u.a. als Einkaufs- und Dienstleistungszentrum gestärkt werden. Das Förderprogramm fügt sich als Maßnahme in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Innenstadt ein.

Einzelheiten zu dem Förderprogramm und den Antragsvoraussetzungen sind in den

Richtlinien zum Förderprogramm Einzelhandel

zu finden. Diese umfassen auch den Antrag, der am Bildschirm ausgefüllt werden kann. Das Dokument muss unterschrieben werden und ist dann in ausgedruckter Form per Post oder als Scan per Mail der Wirtschaftsförderung der Stadt Euskirchen zuzuleiten. Die Kontaktdaten finden Sie im Dokument.

Kontakt: Förderprogramme für die Innenstadt: Kreisstadt Euskirchen