Radverkehrskonzept Mit Beschluss des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW 2021 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden können. So soll ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht werden. Die Stadt Euskirchen ist bereits seit 1995 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Förderung des Radverkehrs sowie sichere und attraktive Radinfrastrukturen sind daher zentraler Baustein und Handlungsfeld (Handlungsfeld 2 „Einfache aktive Mobilität mit dem Rad“) aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Euskirchen, denn Radfahren verursacht keine gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe und Abgase Radfahren verursacht keinen Verkehrslärm Radfahren kostet nicht viel Fahrräder brauchen wenig Platz auf der Straße und beim Parken Radfahren fördert die Gesundheit Radfahren ist sozial, denn Radfahren kann fast jeder. Radverkehrskonzept der Stadt Euskirchen Anfang 2021 wurde das Planungsbüro VIA eG aus Köln mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Euskirchen beauftragt. Im Dezember 2022 wurde das Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für künftige Planungen des Radverkehrs in Euskirchen beschlossen. Es soll sowohl die Leitziele der Radverkehrsförderung für die nächsten 15 Jahre konkretisieren als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmenempfehlungen geben. Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftige Radverkehrshauptverbindungen vorgibt. Wir haben die Vorarbeiten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes noch einmal überprüft und ergänzt. Wir haben die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel im Untersuchungsnetz erfasst und bewertet. Auch Knotenpunkte sind analysiert worden. Wir haben die Wünsche und Anregungen aus den öffentlichen Beteiligungen des Mobilitätskonzeptes aufgenommen. Wir haben im "Runden Tisch Radverkehr" die Ergebnisse mit Verbänden, Vereinen, Politik, Baulastträgern und Jugendlichen diskutiert. Wir haben aus den Ergebnissen ein städtisches Alltagsnetz für den Radverkehr erarbeitet. Wir haben ein Maßnahmenkataster erstellt, mit Vorschlägen, wie die Radverkehrsinfrastruktur innerhalb des Alltagsnetzes verbessert werden kann. Radwege für Alle Im Fokus des Radverkehrskonzeptes steht ein Zielnetz für verschiedene Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur. Vor allem die Zielgruppen Schüler/innen, Einkaufende und Pendelnde werden in den Blick genommen. Dabei sollen die Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden können, ausgeweitet werden. Hierzu gehören schnelle, attraktive und sichere Radverkehrsverbindungen aus den Ortsteilen in die Kernstadt, Verbindungen zwischen den Ortsteilen sowie Verbindungen in benachbarte Kommunen. Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Karte: Das Gelbe und Grünes Netz Ein weiterer Aspekt sind die Flächenverfügbarkeiten im Hauptstraßennetz, welche z.B. durch bestehende Bebauungen und Flächenansprüche anderer Verkehrsmittel bereits in vielen Fällen ausgereizt sind. Auch aus diesem Grund sollen durchgängig alternative Verbindungen abseits der Hauptstraßen entwickelt werden. Hier spielt das konzipierte Fahrradstraßennetz innerorts und außerorts eine herausragende Rolle, da es eine hochwertige und sichere Fahrradinfrastruktur im Nebennetz in Ergänzung zu den Führungen an den Hauptverkehrsstraßen darstellt. Karte: Fahrradstraßennetz Wie geht es jetzt weiter? Den Maßnahmen sind Umsetzungshorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Prioritäten zur Umsetzung zugeordnet worden. Diese ergeben sich anhand der Schulwegrelevanz, Verkehrssicherheit, Bürgervotum und ob sie Bestandteil der geplanten kreisweiten Radpendlerrouten sind. Die Verwaltung hat unter Einbindung der Politik einen 5-Jahres-Plan zur Umsetzung und Priorisierung erster Maßnahmenpakete aufgestellt. Dieser ist im Rat der Stadt Euskirchen am 27.04.2023 beschlossen worden. Im 5-Jahres-Plan sind sogenannte Leuchtturmprojekte enthalten, die die Verwaltung in den kommenden Jahren priorisiert planen und umsetzen möchte. Hierzu zählen: Radpendlerrouten zu den Nachbarkommunen ein innerstädtischer Radbogen als Alternative zum Radfahren auf den Ringen die Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen neue Abstellanlagen für Fahrräder. Bei den Maßnahmen handelt es sich ausdrücklich um Vorschläge, die im Umsetzungsprozess weiterer Abstimmung und Feinplanung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links: Radverkehrskonzept Onlinekarte Radverkehrskonzept Beschlussvorlage 5-Jahres-Plan-Radverkehr Tabelle 5-Jahres-Plan Karte Maßnahmenübersicht 5-Jahres-Plan
Öffentliche Toiletten Ab dem 01.03.2024 ist die Stadt Euskirchen Mitglied der „netten Toilette“. Die Nette Toilette ist ein Konzept zur Erweiterung des Netzes öffentlich zugänglicher Toiletten in Innenstädten. Lokale Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende stellen hierbei deren Toiletten kostenlos zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine städtische Bezuschussung. Die teilnehmenden Betriebe wurden mit roten Aufklebern an den Eingangsbereichen gekennzeichnet. Überall dort, wo Sie den Aufkleber finden, befindet sich eine öffentlich zugängliche Toilette. Um dort die Toiletten nutzen zu können, muss man kein Gast des jeweiligen Betriebes sein und ebenso keine Gebühr für die Nutzung entrichten. Teilnehmende Betriebe: Restaurant Syrtaki, Alter Markt 9 Eiscafe Nandi, Vuvenstraße 2 Kochlöffel, Neustraße 38A Cafe Berlin, Berliner Straße 26 Jo 3 American Bar, Berliner Straße 23 Donna Mia, Herz-Jesu-Vorplatz 9 Zusätzliche öffentliche Toiletten: Rathaus Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75 Bibliothek im Kulturhof, Wilhelmstraße 32-34 Altes Rathaus, Baumstraße 2 Galeria Euskirchen, Spiegelstraße 14 Bahnhof Euskirchen, Oststraße (roter Würfel) (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) (ohne Schlüssel gegen eine Gebühr von 1 €) Toilettenanlage Annaturmplatz Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Entenpfuhl (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Spiegelstraße (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Alle Teilnehmenden sind zudem in der App http://app.die-nette-toilette.de/ der netten Toilette mit den jeweiligen Öffnungszeiten hinterlegt.
Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Fahrradstraßen bündeln bei einer wahrnehmbaren und attraktiven Gestaltung sowie konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren. Hiermit wird nicht nur der Radverkehr gefördert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag hin zu einer klimagerechten Mobilität geleistet. Fahrradstraßen werden als Teil des innerstädtischen Radverkehrsnetzes und zur Realisierung von Radverkehrsachsen genutzt. Sie sind aber auch wichtiges Verbindungselement als Teil von Radpendlerrouten, die den Aufbau durchgehender Radnetze im zwischengemeindlichen und ländlichen Raum unterstützen und in Wert setzen. "Beginn einer Fahrradstraße" "Ende einer Fahrradstraße" Woran erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße wird durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ und „Ende einer Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße gut erkennen. Zum parkenden Verkehr wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen markiert, damit der Radfahrende nicht von sich plötzlich öffnenden Autotüren erfasst wird. Dieser Unfalltyp wird auch Dooring-Unfall genannt („door“ zu dt. „Tür“). Regeln in einer Fahrradstraße Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradstraße einzufahren. In einer Fahrradstraßen dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen Regeln für Radfahrende In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, es sei denn die Fahrradstraße ist vorfahrtsberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Andere Verkehrsteilnehmende sind in Fahrradstraßen zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Autos, Lastwagen und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn notwendig. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente, um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen. Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Fahrradstraßennetz Innerstädtischer Radbogen Informationsflyer Fahrradstraße
Fahrradzone In einer Fahrradzone beginnt der „Radweg“ direkt vor der eigenen Haustüre. Durch die Einführung des Verkehrszeichens „Fahrradzone” ist es möglich, mehrere Fahrradstraßen in eine Zone zusammenzufassen und so die Vorteile einer Fahrradstraße z. B. auf ein ganzes Wohngebiet auszuweiten. Fahrradzonen sollen der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs allgemein - und nicht nur örtlich beschränkt - dienen. Mit dem Element der Fahrradzone lassen sich abseits des Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßennetzes für den Kraftfahrzeugverkehr flächendeckende Fahrradzonen einrichten. "Beginn einer Fahrradzone" "Ende einer Fahrradzone" Woran erkenne ich eine Fahrradzone? Eine Fahrradzone wir mit den Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ gekennzeichnet. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts-Vor-Links“ gelten. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradzone gut erkennen. Im Vergleich zu einer Fahrradstraße werden in einer Fahrradzone keine Sicherheitstrennstreifen oder Randmarkierungen verwendet. Wie in einer Tempo 30-Zone ist auf Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien zu verzichten. Regeln in einer Fahrradzone Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradzone einzufahren. In einer Fahrradzone dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen. Regeln für Radfahrende In Fahrradzonen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt „rechts vor links“ – außer der Gehweg ist vor der einmündenden Straße durchgezogen. Dann gilt dieselbe Regel wie bei Grundstücksausfahrten. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradzonen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren Andere Fahrzeuge dürfen nur in der Fahrradzone fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Die Geschwindigkeit bestimmen die Radfahrenden Beim Überholen von Fahrrädern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. An Kreuzungen, an denen außerhalb der Zone gelegene Straßen diese kreuzen, dürfen alle die Fahrradzone kreuzen (auch ohne Zusatzzeichen). Parken in der Fahrradzone kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmende freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradzonen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Für das Jahr 2024 ist die erste Einrichtung einer Fahrradzone „Im Auel“ geplant. Die genaue Lage der Fahrradzone kann dem nachstehenden Plan entnommen werden. Der Auto- und Busverkehr darf die Fahrradzone weiterhin befahren. Auch das Parken ist erlaubt. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. geplante Fahrradzone "Im Auel" Informationsflyer Fahrradzone