Grünabfall Zusätzlich zur Abfuhr der Biotonnen und der Bioabfallsäcke werden für kompostierbare Abfälle jährlich fünf Grünabfallsammlungen und die Abholung der Weihnachtsbäume im Januar angeboten. Die Abholung der Grünabfälle erfolgt nur auf Anmeldung. Nähere Informationen finden Sie hier . Für die Abholung der Weihnachtsbäume ist keine Anmeldung erforderlich. Die Grünabfälle/Weihnachtsbäume sind am Abfuhrtermin ab 6.00 Uhr so an der Straße bzw. Grundstücksgrenze zur Staße zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert, eine Straßenverschmutzung vermieden und beim Aufladen das Sammelfahrzeug nicht behindert wird. Die Grünabfallmenge darf im Einzelfall 5 m³ nicht übersteigen. Bei der Weihnachtsbaumabholung achten Sie bitte darauf, dass die Bäume vollständig von Lametta und anderem Weihnachtsschmuck gesäubert sind, damit diese kompostiert werden können. Weihnachtsbäume über 1,50 m Länge bitte durchsägen! Die zur Grünabfallsammlung bereitgelegten gebündelten Äste und Zweige dürfen eine Länge von 1,50 m und einem Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Die Bündel müssen gewichtsmäßig von den Müllwerkern per Hand verladen werden können. Als Faustregel gilt ein Bündelmaß von 50 cm x 50 cm x 150 cm. Wichtig: Zur Bündelung dürfen keine Kunststoffbänder, sondern ausschließlich Naturfaserbänder verwendet werden. Bitte nie Grünabfälle in Plastiksäcke oder Jutesäcke verpacken. Diese werden bei der Grünabfallsammlung nicht mitgenommen. Grasschnitt, Laub, Heckenschnitt, Pflanzenreste etc. können in Papiersäcken und Pappkartons verpackt werden. Bitte keine Jutesäcke verwenden, da sie am Kompostwerk Probleme bereiten. Für Äste, Zweige, Stämme, Wurzelstöcke etc., die aufgrund der Größe nicht über die Grünabfallsammlung mitgenommen werden, besteht die Möglichkeit, diese selbst am Kompostwerk des Abfallwirtschaftszentrums des Kreises Euskirchen in Mechernich-Strempt anzuliefern.
Grünflächenpaten Die städtischen Grünflächen sind Ruhe- und Erholungszonen in der Stadt. Mit Ihrer Patenschaft können Sie Verantwortung übernehmen durch: regelmäßiges Mähen der Rasenflächen, Aufsammeln von Unrat und Entsorgung in die öffentlichen Müllbehälter (werden regelmäßig geleert), Benachrichtigung, wenn sich Scherben o.ä. im Bereich von Liegewiesen befinden, Mitteilung an den Sachgebietsleiter Grünflächen und Forsten bei Verschmutzung und Zerstörung von Parkeinrichtungen. Auslagen, die den freiwilligen Grünflächenpaten bei ihrer Tätigkeit entstehen, werden von der Stadt ersetzt. Haben Sie Interesse daran als Grünflächenpate/-patin ehrenamtlich tätig zu werden? Dann wenden Sie sich an… Herrn Simon Gammersbach Kreisstadt Euskirchen, Sachgebietsleiter Grünflächen und Forsten Rathaus Kölner Straße 75, Zimmer 220 Tel.: 02251/14-483 sgammersbach@euskirchen.de
Unterbringung Obdachloser Kampfmittelräumung Immissionsschutz Illegale Müllablagerungen Wildschäden Ordnungsbehördliche Bestattungen Leichenpass Einweisungen PsychKG
Abfallentsorgung Gewerbemüll Abfallgebühren