Fundsachen Neuer Service für Sie in Euskirchen: Fundbüro online Sie haben etwas verloren und möchten schon ausserhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung prüfen, ob im Fundbüro etwas abgegeben wurde? Über die beiden nachstehenden Links können Sie jederzeit bequem von zuhause oder unterwegs nachschauen. Die Fundsachen werden direkt nach der Abgabe im Fundbüro eingetragen. Fahrräder werden getrennt von den übrigen Fundsachen aufgelistet. Geldbörsen, Handys, Schlüssel usw. finden Sie hier: Allgemeine Fundsachen Nach Fahrrädern können Sie hier auf die Suche gehen: Fahrräder Im nachstehenden Flyer finden Sie weitere Informationen zu diesem neuen Service. Flyer zum Fundbüro online Sie haben etwas gefunden? Fundsachen können von Ihnen im Bürgerbüro abgegeben werden. Für Fahrräder, die als Fundsache abgegeben werden sollen, ist das Ordnungsamt im Rathaus, Baumstraße 2 zuständig. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Kann der Eigentümer der Fundsache innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Nach Ablauf der Frist werden Sie vom Bürgerbüro angeschrieben Können die Fundsachen einem Eigentümer ausgehändigt werden, steht Ihnen als ehrlichem Finder ein Finderlohn zu. Als Finderlohn erhalten Sie 5% des Wertes des Gegenstandes. Hat das Fundstück einen Wert von mehr als 500 EUR erhalten Sie zusätzlich noch 3% vom Mehrwert. Sie haben etwas verloren? Jedes Jahr werden unzählige Fundsachen im Bürgerbüro von ehrlichen Findern abgegeben. Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Handys, Schirme, Taschen, Jacken, Schmuck, es gibt fast nichts, was nicht schon einmal abgegeben wurde. Kann ein Eigentümer ermittelt werden, wird dieser durch das Bürgerbüro benachrichtigt. Leider können viele Gegenstände den Eigentümern nicht ausgehändigt werden, da dieser nicht ermittelt werden kann. Fragen Sie daher bitte nach, damit wir Ihr Eigentum an Sie zurück geben können. Gebühren für die Aufbewahrung von Fundsachen Bei der Aushändigung einer Fundsache, die im Bürgerbüro aufbewahrt wurde, sind vom Eigentümer oder dem Finder, der Eigentum an der Sache erwirbt, eine Verwahrungsgebühr zu zahlen. Die Höhe der Gebühr wird in § 9 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. im Wert bis 25 EUR keine Gebühr im Wert von 26 bis 150 EUR 10,00 EUR im Wert von 151 bis 500 EUR 15,00 EUR im Wert von über 500 bis 1.000 EUR 20,00 EUR im Wert ab 1000 weitere 20 EUR pro angefangene 500 EUR zuzüglich 15 EUR Zuschlag für sperrige Fundsachen
Senioreninformation im Alten Rathaus Die Beratungs-Termine im Bürgerbüro (Baumstraße 2) finden Pandemie bedingt zur Zeit nicht statt. Die Kreisstadt Euskirchen bietet seit vielen Jahren im Bürgerbüro, Altes Rathaus, Baumstraße 2, eine „Senioreninformation von und für Senioren“ an. Ziel ist es, die persönliche Beratung und Information von Senioren und deren Angehörigen weiter zu verbessern. An jeden ersten Samstag im Monat steht verlässlich jeweils eine ehrenamtliche Ansprechperson im Bürgerbüro zur Verfügung. Es werden Informationen zu allen Lebenssituationen im Alter, Hilfs- und Beratungsangebote, Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote oder Unterstützungsangebote für das Leben zu Hause gegeben. Eine Rechtsberatung wird nicht erteilt. Um Fragen, die in der Samstagssprechstunde nicht abschließend geklärt werden können, kümmert sich in der folgenden Woche das Seniorenbüro. Flyer und Plakat zur Senioreninformation im Alten Rathaus. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder erfragen diese im: Seniorenbüro der Kreisstadt Euskirchen Kölner Straße 75, Zimmer 17, 53879 Euskirchen Claudia Aulmann und Gertrude Salentin Tel.: 02251/14-222 E-Mail: senioren(at)euskirchen.de Internet: www.euskirchen.de Neben den ehrenamtlichen Senioren, die für alle Seniorenfragen zur Verfügung stehen, beteiligen sind auch die Mitglieder der Ehrenamtsbörse "feder" an der Senioreninformation im Alten Rathaus: Sie nutzen am 1. Samstag im Monat die Gelegenheit, Einsatzstellen im Ehrenamt zu vermitteln.
Anmeldung für verschiedene Müllabholungen Die Abholung von Sperrmüll, Elektro-/Elektronikgroßgeräten und Grünabfall erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung, z.B. durch dieses Online-Formular durch Postkarte/Brief per Fax (Fax-Nr.: 02251-14373) oder per Abrufkarte, erhältlich bei der Stadtverwaltung Euskirchen, Kölner Str. 75 und im Bürgerbüro, Baumstr. 2, 53879 Euskirchen Eine formlose Anmeldung per E-Mail ist nicht mehr möglich . Wichtig: Anmeldungen, die am letzten Arbeitstag vor der Sammlung bei der Stadtverwaltung Euskirchen oder im Bürgerbüro eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Sollten Sie spezielle Fragen haben ( keine Anmeldungen! ), dann richten Sie diese bitte an die E-Mail Adresse abfallwirtschaft(at)euskirchen.de .