Gleichstellung von Frau und Mann Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten erstreckt sich auf Beratung und Unterstützung von Bediensteten der Stadtverwaltung Euskirchen und Bürger/innen in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten: Mitsprache bei gleichstellungsrelevanten Themen in Rat, Ausschüssen und Verwaltung Begleitung und Beratung bei der Umsetzung des Plans zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsplan) für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Euskirchen Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten zur gleichstellungsrelevanten Themen Herausgabe von Broschüren zu Themen der Gleichstellung Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, -verbänden und -gruppen, Gleichstellungsstellen in NRW, Weiterbildungseinrichtungen, Ministerien auf Bundes- und Landesebene Faltblatt über das breite Aufgabenspektrum und die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit, herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW Gleichstellungsplan 2023 - 2027 Flyer der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Euskirchen Gleichstellungsbeauftragte Barbara Brieden Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Tel. 02251 / 14-324 Fax: 02251 / 14-58324 E-Mail: bbrieden(at)euskirchen.de Aktuelle Themen Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Februar 2024 Einladung Kino "She said" Weitere Themen Tätigkeitsberichte Frauen in die Politik Qualifierungsangebote Gleichstellung Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege in der Stadtverwaltung Euskirchen Handreichung zur geschlechtergerechten Sprache Gewalt gegen Frauen Girls'Day und Boys'Day Unterstützung von Familien (Kinderbetreuung, Seniorenpaten u.a.) Teilzeitausbildung Internationaler Frauentag Beratung und Hilfen vom Verein Frauen-helfen-Frauen in Euskirchen Veranstaltung 100 Jahre Frauenwahlrecht
Archiv "Aktuelle Themen" Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Januar 2024 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Dezember 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Oktober 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - September 2023 FRAUEN-STÄRKEN-Wochen 24.08.-09.09.2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Juli 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Juni 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Mai 2023 Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - April 2023 FRAUEN-STÄRKEN-Wochen Gleichstellungspolitik in NRW Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - März 2023 "Die Wut ist weiblich - Jetzt mach mal keine Szene!" Aktuelles aus der Gleichstellungsarbeit - Februar 2023
Erklärung zur Barrierefreiheit Die Stadt Euskirchen ist bemüht, alle von ihr betriebenen Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.euskirchen.de mit ihren Unterseiten. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik größtenteils vereinbar. Durch den Einsatz der Anwendung DigiAccess wird die Website ständig automatisiert geprüft und WCAG-konform aktualisiert. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: PDF-Dokumente auf www.euskirchen.de sind nicht alle ausreichend barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ist. Wir bemühen uns, die Zahl der Antragsformulare, die als PDF-Dokument bereitgestellt werden zu reduzieren und durch barrierefreie Eingabe-Assistenten zu ersetzen. Die eingebundenen Seiten "Sitzungsdienst" und "Virtuelles Rathaus" sind von der Anwendung DigiAccess nicht umfasst, da es sich um externe Seiten handelt. Die barrierefreie Gestaltung dieser Seiten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 25.03.2022 erstellt. Feedback und Kontaktangaben Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular . Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die Stadt Euskirchen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise . Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: Stadt Euskirchen, Der Bürgermeister, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Tel. 02251/14-0 Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Fischereischein Die Ausstellung der Fischereischeine wird im Landesfischereigesetz geregelt. (Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.1994 in der jetzt gültigen Fassung). Jahresfischereischeine Fünfjahresfischereischeine Jugendfischereischeine Sonderfischereischeine Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist zwingend Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahres - oder Fünfjahresfischereischein, auch wenn die Fischereiprüfung bereits vor Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt wurde. Der Jugendfischereischein kann nur ausgestellt werden für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Der Nachweis über die abgelegte Sportfischerprüfung wird für die Ausstellung des Jugendfischereischeines nicht benötigt. Ab dem 14. Lebensjahr können Jugendliche die Fischereiprüfung ablegen und erhalten dann einen Jahres- oder Fünfjahres- Fischereischein. Neu hinzu gekommen ist der Sonderfischereischein . Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden. Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind. Folgende Unterlagen werden benötigt: Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen: den Personalausweis oder Reisepass Nachweis über Sportfischerprüfung ein Passfoto Für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da ab Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein selbst unterschrieben werden muß Bei Antragstellung von Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich Für die Verlängerung dieser Ausweise: den Personalausweis oder Reisepass den alten Fischereischein Für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da ab Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein selbst unterschrieben werden muß Bei Antragstellung von Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines: den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde ein Passfoto Für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da ab Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein selbst unterschrieben werden muß Bei Antragstellung von Personen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines: den Kinderausweis oder eine Geburtsurkunde den Jugendfischereischein Für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da ab Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein selbst unterschrieben werden muß Bei Antragstellung von Personen zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich Gebühr Für die Ausstellung oder Verlängerung des Jahresfischereischeines und Sonderfischereischein für ein Jahr 16,00 EUR Fünfjahresfischereischeines und Sonderfischereischein für fünf Jahre 48,00 EUR Jugendfischereischeines 8,00 EUR Gültigkeit Der Jahres- und der Jugendfischereischein sind jeweils für das laufende Kalenderjahr in dem die Ausstellung oder Verlängerung beantragt wird gültig. Dies gilt auch für den Sonderfischereischein der für ein Jahr ausgestellt wird. Der Fünfjahresfischereischein für das laufende Kalenderjahr und die nächsten 4 Jahre. Dies gilt auch für den Sonderfischereischein der für fünf Jahre ausgestellt wird. Hinweise Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, ist das Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für die Ausstellung und Verlängerung von Sportfischereischeinen zuständig. Für die Neuausstellung eines Fischereischeines ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich, da der Fischereischein von Ihnen im Bürgerbüro unterschrieben werden muss. Die Verlängerung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ( nicht möglich bei Neuantragstellung auf Grund der zu leistenden Unterschrift ) vorgenommen werden. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung. Bitte geben Sie diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigten Person mit. Die benötigten Unterlagen müssen bei der Antragstellung bzw. Verlängerung vorgelegt werden.
Kunst im Rathaus KUNST IM RATHAUS - Unter diesem Motto finden seit 2001 regelmäßig Ausstellungen bildender Künstlerinnen und Künstler im 1. und 2. OG des Rathauses, Kölner Str. 75, die einen unmittelbaren Bezug zur regionalen Kunstszene Euskirchens und seiner Umgebung aufweisen, statt. Diese Veranstaltungsreihe dient der Förderung zeitgenössischer Kunst im Kreisgebiet. Vier Ausstellungen pro Jahr, jeweils für ca. 2 Monate, werden mit je einer offiziellen Vernissage eröffnet und sind während der Öffnungszeiten des Rathauses für alle Besucher zugänglich. Die Ausstellungseröffnungen haben sich zu einem anregenden gesellschaftlichen Treffen vieler Künstlerinnen und Künstler sowie kunstinteressierten Bürgerinnen und Bürger auch über die Kreisgrenzen hinaus entwickelt. Darüber hinaus wird den künstlerisch tätigen Bürgerinnen und Bürger eine regelmäßige Möglichkeit des Austauschs an diesen Abenden geboten und von diesen auch gerne angenommen. Wenn auch Sie Interesse an einer Ausstellung in der Reihe "Kunst im Rathaus" haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Vita und Werksauswahl) bitte an: Kreisstadt Euskirchen Fachbereich 1 Stadtarchiv, z.Hd. Frau Dünnwald Kölner Straße 75 53879 Euskirchen oder an: stadtarchiv@euskirchen.de 19. April bis 14. Juni 2024 "QUERBEET" Diana Müller DIE KÜNSTLERIN zeigt in ihrer Ausstellung abwechslungsreiche Malereien: Mal sind es Portraits, mal Landschaften in mehr oder weniger abstrakter Darstellung. Jedes der Werke nimmt den Betrachtenden mit auf eine Reise durch unterschiedlichste Techniken und vielfältige Farben, Formen und Strukturen. Die Ausstellung ist bis zum 14. Juni 2024 im Rathaus, Kölner Straße 75, im 1. und 2. Obergeschoss zu sehen. Eröffnung der Ausstellung Zur Eröffnung der Ausstellung im Rathaus, Kölner Straße 75, am Freitag, den 19. April, um 19.00 Uhr sind Sie, Ihre Familie und Freunde herzlich eigeladen. Einführung in die Ausstellung: Loreen Müller Führung durch die Ausstellung Die Künstlerin bietet allen Interessierten eine persönliche Führung durch die Ausstellung und beantworten Fragen rund um ihre Kunst am Donnerstag, den 16. Mai 2024, um 15.00 Uhr und am Dienstag, den 4. Juni 2024, um 15.00 Uhr Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um Voranmeldung wird gebeten: Telefonisch unter 02251/14-437 oder über stadtarchiv(at)euskirchen.de
Foto-Wettbewerb mit Charleville-Mézières Die Partnerstädte Euskirchen und Charleville-Mézières planen für 2024 eine gemeinsame Foto-Ausstellung. Dafür möchte die Verwaltung die Menschen aus Euskirchen aufrufen, Fotos ihrer Lieblingsorte in ihrer Heimatstadt zu machen. Egal ob Kernstadt oder Ortsteil, ob in der Natur oder im Städtchen – gesucht sind die schönsten Flecken in unserer Heimat. Ziel der Ausstellung ist es, den Freunden aus der Partnerstadt den Besuch schmackhaft zu machen. „Wir hoffen mit dieser Ausstellung den Blick der Bevölkerung sowohl für die schönen Flecken der eigenen Heimat als auch für die Partnerstadt zu schärfen“, so Bürgermeister Sacha Reichelt. Aber auch den Teilnehmern soll der Wettbewerb schmackhaft gemacht werden: Die besten drei Fotos werden mit Schecks in the City belohnt. Platz 1 erhält einen 100 Euro Gutschein, Platz zwei wird mit 75 Euro belohnt und Platz bekommt einen Gutschein über 50 Euro. Eine Jury wird die Aufnahmen sichten und sowohl die besten drei Fotos als auch die besten 20 Aufnahmen für die Ausstellung zusammenstellen. Jeder Teilnehmende kann bis zu drei Fotos bis zum 30. September an tnolden(at)euskirchen.de schicken. Mit dem Einsenden Ihrer Fotos erklären Sie Ihr Einverständnis darüber, dass Ihre Fotos honorarfrei für die Ausstellung gedruckt und veröffentlicht werden und auch ebenfalls honorarfrei für die Werbung für die Ausstellung genutzt werden können.
Erziehungsberatung im Kreis Euskirchen An die Erziehungsberatungsstelle können sich im Kreisgebiet wohnende Eltern(teile), Familien, Kinder und Jugendliche wenden, um Beratung und Hilfestellung zu erhalten. Alle Angebote sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle sind: Beratung und Hilfestellung von Familien Beratung und Hilfestellung von Kindern und Jugendlichen Beratung für Eltern bei Paarproblemen Trennungs- und Scheidungsberatung Familientherapie (begrenzte Kapazität) Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (begrenzte Kapazität) Einzelfall und Institutionsberatung Kontakt: Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Kreises Euskirchen Am Schwalbenberg 5, 53879 Euskirchen Tel: (02251) 15 710, Fax (02251) 15 720 E-Mail: familienberatung(at)kreis-euskirchen.de Link zur Homepage des Kreises Euskirchen/Erziehungsberatung
Aktuelles Hier erfahren Sie, was gerade auf der Baustelle passiert. Grundsätzliche Arbeiten Arbeitszeit Fa. Balter – ca. 6:00 Uhr bis ca. 15:15 Uhr; Anpassung Arbeitszeit - Um die Belastung/Einschränkung für die Gewerbetreibenden während der regulären Öffnungszeiten zu beschränken starten die Arbeiten schon ab ca. 6:00 Uhr morgens. Plan für KW 14 - KW 17 Arbeiten Bauabschnitt 3.1 u. 3.2 3.1 Restarbeiten Pflaster, Randbereiche. 3.2 Herstellung Baumscheiben. 3.2 Beginn Pflasterarbeiten. 3.2 Ausbildung der Randbereiche, Naturstein. 3.2 Lieferung Bäume. Arbeiten Bauabschnitt 4 (Aufteilung in 3 Teilabschnitte) Rückbau bestehender Oberbau. Vorbereitung Neuverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen. Vorbereitung Unterbau. 4.1 Herstellung Baumscheibe. 4.1 Vorbereitung Spielfläche. 4.1 Vorbereitung sonstige Einbauten. Plan für KW 10 - KW 13 Arbeiten Bauabschnitt 1 Verfugung der Pflasterfläche Nebenanlage „anthrazit“. Verfugung der Randbereiche, Naturstein. Pflasterung der Baumscheiben. Arbeiten Bauabschnitt 2 Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. Anpassungsarbeiten Pflasterung Baumscheiben inkl. Verfugung. Arbeiten Bauabschnitt 3.1 u. 3.2 3.1 Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. 3.1 Ausbildung der Randbereiche, Naturstein inkl. Verfugung. 3.1 Anpassungsarbeiten Naturstein. 3.2 Fertigstellung Versorgungseinrichtungen. 3.2 Einbau Frostschutzschicht. 3.2 Einbau Dränbetontragschicht. 3.2 Vorbereitung Pflasterarbeiten. Plan für KW 6 - KW 9 Aufgrund der anhaltend schlechten Witterung zu Beginn des Jahres konnten keine Arbeiten in der Fußgängerzone durchgeführt werden. Die anstehenden Aufgaben in den genannten Bauabschnitten verschieben sich daher um 2-3 Wochen. Info Karneval: Die Arbeiten in der Fußgängerzone werden auch an Weiberfastnacht am 08.02.24 und am 09.02.24 fortgesetzt. Am Rosenmontag ruht die Baustelle. Arbeiten Bauabschnitt 1 Austausch der Pflasterfläche, Nebenanlage „anthrazit“ inkl. Verfugung. Lieferung fehlender Baum und Einbau. Pflasterung der Baumscheiben. Ausbildung der Randbereiche, Naturstein inkl. Verfugung. Arbeiten Bauabschnitt 2 Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. Anpassungsarbeiten. Arbeiten Bauabschnitt 3.1 u. 3.2 3.1 Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. 3.1 Ausbildung der Randbereiche, Naturstein inkl. Verfugung. 3.1 Anpassungsarbeiten. 3.2 Rückbau bestehender Oberbau. 3.2 Vorbereitung Neuverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen. 3.2 Einbau Frostschutzschicht 3.2 Vorbereitung Dränbetontragschicht Plan für KW 2-KW 5 Arbeiten Bauabschnitt 1 Austausch der Pflasterfläche, Nebenanlage „anthrazit“ inkl. Verfugung. Lieferung fehlender Baum und Einbau. Pflasterung der Baumscheiben. Ausbildung der Randbereiche, Naturstein inkl. Verfugung. Arbeiten Bauabschnitt 2 Pflasterung der Baumscheiben. Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. Anpassungsarbeiten. Arbeiten Bauabschnitt 3.1 u. 3.2 3.1 Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“. 3.1 Ausbildung der Randbereiche, Naturstein inkl. Verfugung. 3.1 Anpassungsarbeiten. 3.2 Rückbau der alten Pflasterfläche. 3.2 Rückbau bestehender Oberbau. 3.2 Vorbereitung Neuverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen. 3.2 Einbau Frostschutzschicht 3.2 Vorbereitung Dränbetontragschicht Plan für KW 45-KW 49 Arbeiten Bauabschnitt 1 2023 keine Arbeiten mehr. Austausch der Pflasterfläche, Lauffläche „beige“, bis 16.11.2023 fertiggestellt. KW 49 Lieferung der Bäume und Einbau Pflasterung der Baumscheiben Arbeiten Bauabschnitt 2 KW 49 Lieferung der Bäume und Einbau Pflasterung der Baumscheiben Offene Teilfläche, Verfugung Nebenanlage „anthrazit“ Arbeiten Bauabschnitt 3.1 Sanierung Wasseranschlussleitungen Neuverlegung Westnetz und Telekom Einbau Frostschutzschicht Einbau Dränbetontragschicht Herstellung der Mittelrinne Pflasterarbeiten und Einfassung Randbereiche Verfugung der Pflasterfläche. Ab KW 50 werden die Bauarbeiten bis Januar 2024 eingestellt. Plan für KW 42-KW 44 Arbeiten Bauabschnitt 2 Reinigung der Pflasterfläche Verfugung Lauffläche „beige“ Verfugung Nebenanlage „anthrazit“ Arbeiten Bauabschnitt 3.1 Rückbau des vorh. Oberbaus Herstellung der Anschlussleitungen für die Straßenentwässerung Sanierung Grundstücksanschlussleitungen Sanierung Wasseranschlussleitungen Querungsstelle Mühlengraben für Versorgungsträger herstellen Vorbereitung der Neuverlegung Westnetz und Telekom Ab dem 02.11.2023, Austausch der Pflasterfläche in Bauabschnitt 1 im Bereich der Lauffläche „beige“. Plan für KW 39-KW 41 Fertigstellung Pflasterarbeiten Bauabschnitt 2 im ersten Teilbereich (Seite ungerade Hausnummer) Anschluss- und Übergangsarbeiten, Feinschnitt Verfugung Bauabschnitt 2 im ersten Teilbereich (Seite ungerade Hausnummer) Vorbereitung Pflasterarbeiten (Bettung) Bauabschnitt 2 im zweiten Teilbereich (Seite gerade Hausnummer) Pflasterarbeiten Bauabschnitt 2 im zweiten Teilbereich (Seite gerade Hausnummer) Anschluss- und Übergangsarbeiten, Feinschnitt Verfugung Bauabschnitt 2 im zweiten Teilbereich (Seite gerade Hausnummer) Vorbereitung und Rückbau Neustraße Bauabschnitt 3 Plan für KW 35-KW 38 Fertigstellung Umklemmarbeiten Westnetz (Hausanschlüsse) Herstellung Pflanzgruben nach “Stockholmer Model“ Herstellung Lampenfundamente und Verlegung der Straßenbeleuchtungsleitung Verlegung Drainage Fertigstellung Straßenplanum Aufbau Frostschutzschicht Herstellung Mittelrinne Einbau Natursteinband Einbau Drainbetoneinbau Vorbereitung Pflasterarbeiten Bauabschnitt 2, erste Hälfte. Die Pflasterfläche, inklusive Mittelrinne und Natursteinband im Bauabschnitt 1, wird im Zuge der Pflasterarbeiten im Bauabschnitt 2 reguliert und verbessert. Plan für KW 31-KW 34 Rückbau Pflasterbefestigung einschl. Betontragschicht Bauabschnitt 2 Herstellung der neuen Straßenabläufe Verlegung Glasfaserleitung Telekom inkl. Hausanschlüsse Verlegung Stormversorgung Netztrasse Westnetz inkl. Hausanschlüsse Aufbau Schotterplanum Vorbereitung Mittelrinne Vorbereitung Drainbetoneinbau Die Pflasterfläche inklusive Mittelrinne und Natursteinband im Bauabschnitt 1 wird im Zuge der Pflasterarbeiten im Bauabschnitt 2 reguliert und verbessert. Plan für KW 28-KW 30 Anpassung/Ausrichtung Pflasterfläche Bauabschnitt 1 Rückbau Pflasterbefestigung einschl. Betontragschicht Bauabschnitt 2 Sanierung Wasser- und Gasanschlussleitungen Herstellung/Sanierung Grundstücksanschlussleitungen Herstellung der neuen Straßenabläufe Verlegung Glasfaserleitung Telekom inkl. Hausanschlüsse Verlegung Stormversorgung Netztrasse Westnetz inkl. Hausanschlüsse Aufbau Schotterplanum Vorbereitung Drainbetoneinbau Plan für KW 25-KW 27 Anpassung/Ausrichtung Pflasterfläche Bauabschnitt 1 Herstellung der Anschlussbereiche/Grenzbebauung mittels Naturstein Bauabschnitt 1 Wiederherstellung Pflasterfläche Versorgungsleitung Westnetz (Kaufhof/Platz am Gardebrunnen) Errichtung eines zweiten prov. Beleuchtungsmastes Rückbau Pflasterbefestigung einschl. Betontragschicht Bauabschnitt 2 Vorbereitung der Arbeiten für die Versorgungsleitungen Herstellung/Sanierung Grundstücksanschlussleitungen Plan für KW 22-KW 24 Wiederherstellung Pflasterfläche Versorgungsleitung Westnetz (Kaufhof/Platz am Gardebrunnen) Restarbeiten Aufnahme und Befestigung Anschlussbereich Platz am Gardebrunnen Pflasterarbeiten Bauabschnitt 1 Pflasterverfugung Bauabschnitt 1 Vorbereitende Maßnahmen Bauabschnitt 2 Demontage Mobiliar Bauabschnitt 2 Start Bauabschnitt 2 vrsl. KW 24/25 Plan für KW 20-KW 21 Arbeiten KW 20-21 Herstellung der Dränbetonschicht – Restarbeiten Setzung und Vorbereitung der zusätzlichen Einbauten (Unterverteilung u.ä.) Aufnahme und Befestigung Anschlussbereich Platz am Gardebrunnen Wiederherstellung Pflasterfläche Versorgungsleitung Westnetz Pflasterarbeiten Bauabschnitt.1 Plan für KW 17-KW 19 Arbeiten KW 17-19 Ausschachtung/Herstellung der Wurzelraumsysteme – Baumstandorte Montage und Vorbereitung der Baumroste Verlegung der Versorgungsleitungen (Hausanschlüsse, Leerrohre) Herstellung der Standorte Straßenbeleuchtung Herstellung der Dränbetonschicht – Zweiter Teil Beginn Pflasterarbeiten, Setzung der Mittelrinne. Parallel werden von Fremdfirmen weitere nötige Sanierungsmaßnahmen im Bereich Innenstadt durchgeführt: Vodafone – Verlegung Transportleitung abgeschlossen Westnetz – Im Zuge der Sanierung der Fußgängerzone wird die Westnetz GmbH die Stromversorgung im gesamten Ausbaubereich erneuern. Den Anschluss an das neue Stromnetz wird die Firma Westnetz abschnittsweise in den entsprechenden Bauabschnitten vornehmen. Dabei ist es unvermeidbar, dass der Strom für ein paar Stunden abgeschaltet wird. Das Zeitfenster für die Abschaltung des Stroms wird den betroffenen Anliegern vorab mitgeteilt. e-regio – Im Zuge der Sanierung der Fußgängerzone wird die e-regio vereinzelt Gas- und Wasseranschlussleitungen erneuern. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in den entsprechenden Bauabschnitten. Dabei ist es unvermeidbar, dass die Versorgung für ein paar Stunden unterbunden wird. Das Zeitfenster für die Umklemmarbeiten wird den betroffenen Anliegern vorab mitgeteilt. Telekom – Im Zuge der Sanierung der Fußgängerzone wird die Telekom eine Glasfaserleitung inkl. der nötigen Hausanschlüsse verlegen. Die Verlegung erfolgt abschnittsweise in den entsprechenden Bauabschnitten. Für die Installation eines Hausanschlusses wird die Telekom eigenverantwortlich die Genehmigung des Eigentümers einholen und sich mit diesem in Verbindung setzen. Plan für KW 14-KW 16 30.03.2023 Herstellen der Sickerleitung Rückbau vorhandener Straßenabläufe und Vorbereitung der neuen Straßenabläufe Herstellung Oberflächenplanum und Einbau Frostschutzmaterial (Schotter) in Teilabschnitten Verlegung der Versorgungsleitungen (Trassen, Hausanschlüsse, Leerrohre) Plan für KW 12-KW 13 16.03.2023 Aufnahme der Restoberfläche im 1. Bauabschnitt Herstellen der Kanal-Grundstücksanschlussleitungen Herstellen der Sickerleitung Rückbau vorhandener Straßenabläufe und Vorbereitung der neuen Straßenabläufe Herstellung Oberflächenplanum und Einbau Frostschutzmaterial (Schotter) in Teilabschnitten Herstellung des Leitungsgrabens für Versorgungsleitungen (Trassen, Hausanschlüsse, Leerrohre) Plan für KW 09-KW 11 02.03.2023 Aufnahme der Oberfläche im 1. Bauabschnitt Herstellen der ersten Kanal-Grundstücksanschlussleitungen Rückbau vorhandener Straßenabläufe und Vorbereitung der neuen Straßenabläufe Herstellung Oberflächenplanum und Einbau Frostschutzmaterial (Schotter) in Teilabschnitten Vorbereitung und Start für die Herstellung der Versorgungsleitungen (Trassen und Hausanschlüsse) Drohnenflug über die Fußgängerzone 22.02.2023 Im Zuge der Vermessungsarbeiten in der Fußgängerzone wird eine Drohnenbefliegung am 26.02.2023 ab ca. 9:00 Uhr erfolgen. Um dabei jegliche Persönlichkeitsrechte zu schützen und keinerlei Privatsphäre wie z.B. Wohnungen, Fensterflächen oder private Bereiche zu stören oder aufzuzeichnen, erfolgt die Drohnenbefliegung oberhalb aller Gebäudeteile in einer Höhe von mindestens 25 Metern, wodurch keinerlei Einsicht in die Privatsphäre gewährleistet wird! Start und Ziel der Drohnenbefliegung wird dabei der Alte Markt sein, die Aufzeichnung beginnt und endet erst bei Erreichen bzw. Verlassen der erforderlichen Flughöhe. Plan für KW 07-KW 09 06.02.2023 Beweissicherung der Bestandsflächen und angrenzenden Gebäude Verkehrssicherung der Baustelle bzw. des 1. Bauabschnitts Baustelleneinrichtung (Material, Werkzeug, Geräte) Rückbau der bestehenden Möblierung im 1. Bauabschnitt Fällung/Rücknahme des Baumbestands in Fußgängerzone Freimachen des Baufelds (Geländer, Bügel u.ä.) Aufnahme der Oberfläche im 1. Bauabschnitt Vorbereitung für die Sanierung der Kanal-Grundstücksanschlussleitungen Vorbereitung für Herstellung der Versorgungsleitungen (Trassen und Hausanschlüsse)
Führungszeugnisse Personen die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Die Beantragung muss gemäß § 30 Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur möglich, wenn Ihre Unterschrift durch eine siegelführende Stelle (z.B. Notare oder andere Behörden) öffentlich beglaubigt wurde. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen. Das Bürgerbüro nimmt die Anträge entgegen und sendet diese an das Bundeszentralregister. Dort werden die Führungszeugnisse ausgestellt und zugesandt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) zu privaten Zwecken (Belegart N) Beide Führungszeugnisse können als erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30a Absatz 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) ausgestellt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies hergeben. Die Antragstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist nur möglich, wenn eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen ist, dass das "erweiterte" Führungszeugnis verlangt. Das Schreiben muss an den Antragsteller persönlich adressiert sein, seine Daten enthalten und von der anfordernden Stelle unterschrieben sein. Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) benötigen, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Diese Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister aus direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart N) wird es Ihnen nach Hause geschickt. Folgende Unterlagen werden benötigt: Bundespersonalausweis oder Nationalpass Gebühren die Gebühr beträgt 13,00 EUR eine Befreiung der Gebühr ist nur bei einem besonderen Verwendungszweck möglich. der besondere Verwendungszweck ist gegeben bei ehrenamtlichen Mitarbeitern einer gemeinnützigen Einrichtung, wenn das Führungszeugnis dort vorgelegt werden muss und eine Bescheinigung der entsprechenden Stelle vorgelegt wird. z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr Besitzen Sie bereits einen neuen elektronischen Personalausweis? Dann können Sie seit dem 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregister jetzt auch bequem Online beantragen. Weite Informationen finden Sie hier: fuehrungszeugnis.bund.de Gewerbezentralregister Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Gespeichert werden bestimmte, in der Gewerbeordnung aufgeführte Entscheidungen in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, sowie bestimmte Tatsachen z.B. der Verzicht auf eine Gewerbeerlaubnis während eines Widerrufverfahrens. Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und eingetragene Firmen . Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen können im Bürgerbüro beantragt werden . Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) wird es Ihnen nach Hause geschickt. Die Beantragung ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person möglich. Gewerbezentralregisterauszüge für eingetragene Firmen müssen beim Gewerbeamt beantragt werden. Ist das Gewerbe in Euskirchen angemeldet, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt im Rathaus, Baumstraße 2. Folgende Unterlagen werden benötigt: Bundespersonalausweis oder Nationalpass ggfls. eine schriftliche Vollmacht Gebühren die Gebühr beträgt 13,00 EUR Besitzen Sie bereits einen neuen elektronischen Personalausweis? Dann können Sie seit dem 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis/Gewerbezentralregister jetzt auch bequem Online beantragen. Weite Informationen finden Sie hier: fuehrungszeugnis.bund.de
Stellenangebote der Kreisstadt Euskirchen Sie suchen nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Die Kreisstadt Euskirchen bietet berufliche Möglichkeiten in diversen Arbeitsbereichen. Euskirchen ist ein aufstrebendes Mittelzentrum mit aktuell 60.000 Einwohnern - Tendenz steigend. Nachdem die Stadt im Juli 2021 von der Flutkatastrophe stark getroffen wurde, läuft überall der Neuaufbau. Viele spannende Projkte befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Planung. Kreative Köpfe, die diese Projekte gestalten und begleiten wollen, finden hier viele Chancen, sich zu verwirklichen und sinnstiftende Aufgaben zu übernehmen. Neben einem krisensicheren Hafen bieten wir: einen abwechslungsreichen Job im öffentlichen Dienst flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, inklusive der Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten ein günstiges Jobticket attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten rheinische Lebensart mit eifeler Bodenständigkeit sowie ein nettes und kollegiales Team In den sechs Unterkategorien finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Link zu den freien Ausbildungsstellen bei der Stadt Euskirchen. Link zu Dauerausschreibungen der Stadt Euskirchen Link zu den freien Stellen im Bereich "Handwerkliche Berufe" bei der Stadt Euskirchen Link zu den freien Stellen im Bereich "Kita-Personal" bei der Stadt Euskirchen Link zu den freien Stellen im Bereich "Technische Berufe und Feuerwehr" bei der Stadt Euskirchen Link zu den freien Stellen im Bereich "Verwaltung" bei der Stadt Euskirchen Ist etwas für Sie dabei? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!