Euskirchener Volkszeitung Das Stadtarchiv Euskirchen verfügt u.a. über die Ausgaben der Jahre 1904-1914 der Euskirchener Volkszeitung. Die Zeitung stellt einen besonderen Wert für die stadtgeschichtliche Forschung dar. Sie wurde in den letzten Jahren verfilmt und digitalisiert. Der Bürgermeister der Stadt Euskirchen und Reichstagsvizekanzler Thomas Eßer hatte am 02.08.1904 die Euskirchener Volkszeitung als „unabhängiges Organ für Centrums-Politik und Bürger-Interessen“ als eine Aktiengesellschaft gegründet. Einen breiten Raum hatte in ihr „die Erörterung der kommunalen Angelegenheiten von Stadt und Land“. Ihre Geschäftsstelle befand sich bis Mai 1905 in der Kirchstraße 1 in Euskirchen, dann in der Hochstraße 11, Tür an Tür mit der „Euskirchener Spar- und Kreditgenossenschaft“, die sich dann später „Gewerbebank“ nannte. Thomas Eßer schrieb viele Artikel für seine Zeitung selbst und war neben einem verantwortlichen Redakteur der eigentliche Motor des Blattes und Vorstand der Trägergesellschaft. Sie erschien anfangs 3 Mal in der Woche, ab 1913 dann täglich. Am 31.07.1914 wurde die Euskirchener Volkszeitung eingestellt. Sie begründete die Entscheidung damit, dass sie ein Zuschussbetrieb sei, wie viele mittlere und kleine Zeitungsbetriebe. Die Nachrichten enden mit den noch ungewissen Meldungen über die deutsche Mobilmachung. Viele Zeitungen hatten an diesem Tag ihre Extrablätter zum Beginn des Krieges schon gedruckt, mussten sie aber noch einen Tag zurückziehen. Die Euskirchener Volkszeitung stellte ihre Nachrichten ganz ein. Der Stadtverordnete Albert Wichterich hat der Stadt Euskirchen aus dem Nachlass seines Vaters Ferdinand diesen Zeitungsbestand im Januar 1987 gestiftet. Euskirchener Volkszeitung - Online Hier steht die Euskirchener Volkszeitung für Sie im PDF-Format zum Download bereit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Größe der Dateien (ca. 6 bis 15 MB pro Datei) das Laden einige Sekunden dauern kann. Für einige Jahre stehen keine Ausgaben zur Verfügung, da sie im Original ebenfalls nicht verfügbar sind. Kopien der einzelnen Ausgaben erhalten Sie im Stadtarchiv. HIER GEHT ES ZUM DOWNLOAD: 1904 1905 1906 1909 1910 1912 1913 1914
Lohnsteuerkarten Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 01.01.2011 Ab dem 01.01.2011 werden keine Lohnsteuerkarten oder Ersatzlohnsteuerkarten von den Meldebehörden mehr ausgestellt. Die steuerrelevanten Daten werden dann direkt durch den Arbeitgeber an das Finanzamt auf dem elektronischen Weg weitergegeben. Während der Übergangszeit bis zur erstmaligen Anwendung des elektronischen Verfahrens gilt Ihre für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte weiter. Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus. Ferner wechselt auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für die Erfassung und Änderung melderechtlicher Daten (z. B.: Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt, Taufe, Heirat, Scheidung) hingegen bleiben weiterhin die Meldebehörden weiter zuständig. Nähere Informationen zum neuen elektronischem Lohnsteuerverfahren erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesministeriums für Finanzen unter www.elster.de Steuerliche Lebensbescheinigung Wohnen Sie außerhalb des Stadtgebietes Euskirchen und benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung für ein Kind das in Euskirchen gemeldet ist? Soweit die Daten der Eltern bei dem jeweiligen Kind erfasst sind, kann die steuerliche Lebensbescheinigung telefonisch angefordert werden. Sind die Daten der Eltern nicht erfasst, benötigen wir eine Geburtsurkunde oder den Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung.
Zustiften/Vererben Die Wir für EUch - Bürgerstiftung wurde bei ihrer Gründung 2014 mit einem Kapital von 50.000 Euro durch die Kreissparkasse Euskirchen (49.000 €) und die Kreisstadt Euskirchen (1.000 €) ausgestattet. Seitdem kann das Stiftungsvermögen durch folgende Maßnahmen weiter erhöht werden: Zustiften Als Zustifter der Wir für EUch- Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl in Euskirchen. Die Zustiftung wird nicht „verbraucht“. Dies unterscheidet die Zustiftung von der Spende: Ihr Geld bleibt somit “ewig” in der Stiftung, diese arbeitet mit den Erlösen des Kapitals. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Wenn die Zustiftung den Betrag von 25.000 € überschreitet, kann sie nach Satzung auch in einem Projektbereich der eigenen Wahl eingesetzt werden und sogar den Namen des Zustifters tragen. Ab einem Betrag von 2.500 € nimmt die oder der Zustiftende für fünf Jahre am Stiftungsforum der Wir für EUch – Bürgerstiftung teil. Vererben Sie fragen sich, was aus dem werden soll, was Sie zu Lebzeiten geschaffen haben? Sie möchten, auch über Ihren Tod hinaus, Menschen helfen? Sie möchten, dass Ihr Andenken bewahrt bleibt? Wenn Sie sich eine Erbschaft an die Wir für EUch - Bürgerstiftung vorstellen können, dann möchten wir Sie gerne dabei unterstützen. Durch Ihr Erbe an uns können Sie - über den Tod hinaus - bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung zeigen. Gleichzeitig helfen Sie, die Lebensqualität in Euskirchen nachhaltig zu steigern. Unser gering gehaltener Verwaltungsaufwand, die ehrenamtlich getragenen Gremien und das große Engagement von Freiwilligen in der Bürgerstiftung gewährleisten, dass die Erträge aus dem angelegten Stiftungsvermögen nahezu ungeschmälert in Projekte fließen. Auf diesem Wege sichern Sie das Bestehen und die Arbeit der Bürgerstiftung für die Zukunft. Mit der Vererbung an die Bürgerstiftung können Sie zudem bei einem Betrag über 25.000 € bereits zu Lebenszeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck der Stiftungssatzung ihr Vermögen dienen soll. Haben wir Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen für ein persönliches unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung. Kontakt : Alfred Jaax, Tel. 02251-14-258, Wir-fuer-EUch(at)euskirchen.de
Was kann noch beantragt werden? Für verschiedene Erlaubnisse oder auch zur Vorlage bei Arbeitgebern benötigen Sie teilweise einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister . Diesen erhalten Sie beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes, bzw. wenn Sie eine Firma sind, beim Gewerbeamt am Geschäftssitz Ihrer Firma. Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt: Personalausweis oder Pass, bei Firmen der aktuelle Handelsregisterauszug Verwaltungsgebühr in Höhe von zur Zeit 13,00 EUR (Stand 01.01.2008) Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, falls der Auszug für die Erteilung einer Erlaubnis bei einer Behörde benötigt wird. Den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch wieder entweder persönlich oder schriftlich beantragen. Bei der schriftlichen Beantragung fügen Sie die benötigten Unterlagen bitte in Fotokopie bei und legen einen Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr bei! Der Antrag wird von hier aus zum Bundesamt für Justiz nach Bonn gesandt, wo der Antrag bearbeitet wird. Nach ca. 10 - 14 Tagen erhalten Sie bzw. die Behörde, für deren Erlaubnis Sie die Unterlagen benötigen, dann den entsprechenden Auszug. Wie bereits bei der Gewerbeanmeldung erwähnt, können Sie bei uns auch eine Gaststättenerlaubnis beantragen, wenn sich die Gaststätte, die Sie übernehmen oder errichten wollen, im Stadtgebiet Euskirchen befindet. Da die Unterlagen, die Sie dafür benötigen, sehr umfangreich sind und sich im Einzelfall auch unterscheiden, ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nur so können wir Sie individuell beraten. Das gleiche gilt für Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Versteigerererlaubnisse und Reisegewerbekarten. Außerdem erhalten Sie bei uns Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes, die sogenannten Schankerlaubnisse . Diese müssen Sie beantragen, wenn Sie z.B. als Verein ein Sommerfest, Vereinsfest, eine Sportwoche oder ähnliches ausrichten und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten. Antrag auf Erteilung einer Schankerlaubnis (nur zum drucken) Antrag auf Schankerlaubnis (ausfüllbar) (WORD) Auskünfte aus dem Gewerberegister Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Das bedeutet, dass Sie nur eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden erhalten können, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können. Um Ihnen eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilen zu können, benötigen wir eine schriftliche Anfrage von Ihnen. Bitte teilen Sie uns darin mit, wozu Sie die Auskunft benötigen und fügen ggf. entsprechende Kopien bei (z.B. Kopie einer offenen Forderung). Bitte teilen Sie uns außerdem möglichst genau mit, wen Sie suchen, also nicht nur einen sog. Phantasie-Firmennamen, sondern auch bei Ihnen bekannte Ansprechpartner, damit wir den gesuchten Gewerbetreibenden möglichst genau zuordnen können. Wenn Ihnen ein Geburtsdatum vorliegt hilft es uns sehr, wenn Sie auch dieses in Ihrer Anfrage angeben. So können wir bei Namensgleichheit vermeiden, dass wir Ihnen eine falsche Auskunft erteilen. Die Verwaltungsgebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,50 EUR . Diese legen Sie Ihrer Anfrage bitte als Verrechnungsscheck bei.
Erlaubnispflichtige Gewerbe Wenn Sie in Euskirchen eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadtverwaltung. Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist das Ordnungsamt, Frau Kremin, Tel.: 02251/ 15-433, Zimmer c 32. Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, erhalten Sie die Bewachungserlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Sie mit Wohnanschrift gemeldet sind. Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung in der Stadtverwaltung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet Sandkaulbach 21, 52062 Aachen. Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen. Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34 d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 , e-mail: info(at)aachen.ihk.de Internet: www.aachen.ihk.de Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.
Nordic-Walking-Park Billiger Wald Die Kreisstadt Euskirchen bietet mit dem ersten Nordic Walking Park im Gebiet des Kreises Euskirchen den Freunden dieser Trendsportart und auch Joggern eine schöne "Sportstätte" im Billiger Wald. Der Nordic-Walking-Park erstreckt sich auf eine Länge von exakt 28,5 km und somit die größte Sportstätte im Stadtgebiet dar. Die Schwierigkeitsgrade der fünf unterschiedlichen und gut beschilderten Strecken werden wie bei den Ski-Pisten durch schwarz, rot und blau unterschieden. Die kürzeste Strecke hat eine Länge von 3 km und kann als Einstiegsstrecke bezeichnet werden. Die längste Strecke, die an der Burg Zievel vorbei führt, ist mit 8,33 km und einer maximalen Steigung von 14% schon eher etwas für Fortgeschrittene. Die anderen Strecken liegen dazwischen. Eine Ausweitung der Touren ist individuell durch die Kombination verschiedener Strecken möglich. Hinweise zum Streckenverlauf bekommt der Nutzer der Anlage während seiner Tour durch die Streckenbeschilderung. Zusätzlich erhält er auch Informationen über die noch zurückzulegende Strecke. blau Strecke A blau Strecke B rote Strecke schwarze Strecke A schwarze Strecke B Der Start aller Routen ist am Wanderparkplatz "Dachsbusch". Dieser befindet sich an der Kirschenalle (stadtauswärts hinter der Kreuzung Euenheimer Straße - der Verbindung zwischen Billig und Euenheim). Allerdings ist es auch möglich, bereits in Euskirchen an der Mitbachaue in die blaue Strecke Variante A einzusteigen und entlang des Mitbachs, des Angstwäldchens und der Siedlung Euskirchener Heide an den Nordic-Walking-Park Billiger Wald anzuschließen. Die Streckenpläne wurden von André Hauschke erstellt.
Bibliothek Im Stadtarchiv befindet sich eine Bibliothek mit ca. 10.000 Büchern. Darunter befindet sich auch ein Atlas Minor aus dem Jahre 1689. Sehr viele Bücher gibt es zur Stadt- und Regionalgeschichte. Wir sammeln auch Festschriften, Vereinsschriften, Schülerarbeiten, Examensarbeiten und wissenschaftliche Veröffentlichungen zur Stadtgeschichte. Seit einigen Jahren sammeln wir auch Bücher zu anderen Themen, die von Euskirchener Autoren geschrieben wurden. Die Archivbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, daher können die Bücher nur im Leseraum des Stadtarchivs während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ausleihen sind nicht möglich.
Euskirchen - Stadt mit Gesicht Die Kreisstadt Euskirchen ist Mitglied der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH . Die NeT ist als Destinations-Management-Organisation zuständig für die Aufgaben Produktentwicklung, betriebliches Qualitätsmanagement, Marketing, Vertrieb und Gästeinformation. Gesellschafter sind der Kreis Euskirchen sowie die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden, Weilerswist und Zülpich. Darüber hinaus ist die Kreisstadt Euskirchen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW sowie des Kultursekretariates NRW Gütersloh. Gewerbebrunnen auf dem alten Markt Euskirchen hat nicht nur viele Kirchen, Burgen und historische Bauten zu bieten, sondern auch ein vielfältiges Kulturangebot. Als Einkaufsstadt und Zentrum der Region lässt Euskirchen kaum Wünsche offen. Aufgrund seiner topografischen Eigenschaften ist das Gebiet rund um Euskirchen hervorragend zum Radfahren geeignet. Euskirchen liegt an der Wasserburgenroute sowie am Erftradweg. Aber auch darüber hinaus gibt es viele schöne Wege zu erkunden. Durch seine gute Infrastruktur ist Euskirchen ein idealer Ausgangspunkt für Unternehmungen im Bereich der Nordeifel, aber auch die nahe gelegenen Großstädte sowie das Phantasialand sind schnell zu erreichen. Ein Kleinod und touristischer Anziehungspunkt ist das LVR-Industriemuseum Euskirchen - Tuchfabrik Müller . Hier können Sie eine vollständig und funktionsfähig erhaltene Tuchfabrik im Zustand ihrer Schließung 1961 besichtigen. Ergänzend finden Ausstellungen zu den Themenkomplexen Stoffe und Kleidung statt. Das LVR-Industriemuseum ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Wollroute" in der Euregio Maas-Rhein. Auf der Internetseite hierzu finden Sie interessante Impressionen in bewegten Bildern. Das Stadtmuseum mit einer interessanten Dauerausstellung zur Stadtgeschichte und wechselnden Ausstellungen verschiedenster Art ist seit Dezember 2012 im Kulturhof in der Wilhelmstraße beheimatet. Einen Besuch ist auch das private F euerwehrmuseum Flamersheim wert.
Ansprechpersonen der Stadtverwaltung Euskirchen Hier finden Sie alle Ansprechpersonen der Stadtverwaltung Euskirchen mit ihren Kontaktdaten und Zuständigkeiten. Sie haben die Möglichkeit, über die Liste der Zuständigkeiten die zuständigen Mitarbeiter/innen zu suchen. Darüber hinaus ist auch eine Suche nach Organisationseinheiten möglich: Unter Organisationeinheit 1 finden Sie die Dezernate, Fachbereiche und Stadtbetriebe . Unter Organisationseinheit 2 finden Sie u.a. die einzelnen Abteilungen und Sachgebiete der Verwaltung. Wenn Sie gezielt nach einer Person suchen möchten, können Sie den Namen auch direkt in das Suchfeld eingeben.
Ansprechpersonen der Stadtverwaltung Euskirchen Hier finden Sie alle Ansprechpersonen der Stadtverwaltung Euskirchen mit ihren Kontaktdaten und Zuständigkeiten. Sie haben die Möglichkeit, über die Liste der Zuständigkeiten die zuständigen Mitarbeiter/innen zu suchen. Darüber hinaus ist auch eine Suche nach Organisationseinheiten möglich: Unter Organisationeinheit 1 finden Sie die Dezernate, Fachbereiche und Stadtbetriebe . Unter Organisationseinheit 2 finden Sie u.a. die einzelnen Abteilungen und Sachgebiete der Verwaltung. Wenn Sie gezielt nach einer Person suchen möchten, können Sie den Namen auch direkt in das Suchfeld eingeben.