Jugendmigrationsdienst Euskirchen Angebote des Jugendmigrationsdienstes in der Kreisstadt Euskirchen: Individuelle Integrationsberatung und -begleitung junger zugewanderter Menschen im Alter von 12-27 Jahren Jugend- Integrationskurse Deutsch- Förderkurse Ferienkurse Individuelle Deutschförderung durch Ehrenamtliche Informationsseminare für Jugendliche Mädchentreff Einbindung in Angebote der Offenen Zeltstadt Kontakt: Jugendmigrationsdienst Euskirchen Kath. Jugendwerke Euskirchen e.V. Norbert Weber und Galina Behnisch Oststr. 15, 53879 Euskirchen Tel.: 02251 53560 und 02251 124169 Email: norbert.weber(at)kjw-euskirchen.de Link: jugendpastoral.erzbistum-koeln.de
Haushalt 2019 1.0 Inhaltsverzeichnis 1.1 Haushaltssatzung 1.2 Statistische Angaben 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Kennzahlen des städtischen Haushalts 1.5 Vorbericht 1.6 Bilanz der Stadt Euskirchen zum 31.12.2017 1.7 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum 01.01.2019 1.8 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals 1.9 Gesamtergebnisplan / Gesamtfinanzplan 1.10.010 Teilpläne Innere Verwaltung 1.10.020 Teilpläne Sicherheit und Ordnung 1.10.030 Teilpläne Schulträgeraufgaben 1.10.040 Teilpläne Kultur und Wissenschaft 1.10.050 Teilpläne Soziale Leistungen 1.10.060 Teilpläne Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 1.10.070 Teilpläne Gesundheitsdienste 1.10.080 Teilpläne Sportförderung 1.10.090 Teilpläne Räuml. Planung Entwicklung Geoinf. 1.10.100 Teilpläne Bauen und Wohnen 1.10.110 Teilpläne Ver- und Entsorgung 1.10.120 Teilpläne Verkehrsflächen -anlagen ÖPNV 1.10.130 Teilpläne Natur- und Landschaftspflege 1.10.150 Teilpläne Wirtschaft und Tourismus 1.10.160 Teilpläne Allgemeine Finanzwirtschaft 1.10.170 Teilpläne Stiftungen 1.11 Bewirtschaftungsregeln 1.12 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 1.13 Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelne Ratsmitglieder 1.14 Stellenplan 2.0 Inhaltsverzeichnis Band 2 2.15 Allgemeine Vorbemerkungen 2.16 Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 2.17 Bilanz zum 31.12.2017 des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen 2.18 Wirtschaftsplan des StB Kultureinrichtungen Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 2.19 Bilanz zum 31.12.2017 des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen 2.20 Wirtschaftsplan des StB Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 2.21 Bilanz zum 31.12.2017 des StB Zentrales Immobilienmanagement 2.22 Wirtschaftsplan des StB Technische Dienste Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2019 2.23 Bilanz zum 31.12.2017 des Stadtbetriebes Technische Dienste 2.24 Beteiligung an der SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH 2.25 Beteiligung an der e-regio GmbH & Co. KG vormals Regionalgas 2.26 Beteiligung an der e-regio Euskirchen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH vormals Regionalgas 2.27 Beteiligung an der Logoenergie GmbH Euskirchen 2.28 Beteiligung an der Stromnetz Euskirchen GmbH & Co. KG 2.29 Beteiligung an der Baugesellschaft mit beschränkter Haftung vormals Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH 2.30 Beteiligung an dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
Haushalt 2018 1.0 Inhaltsverzeichnis 1.1 Haushaltssatzung 1.2 Statistische Angaben 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Kennzahlen des städtischen Haushalts 1.5 Vorbericht 1.6 Bilanz der Stadt Euskirchen zum 31.12.2014 1.7 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum 01.01.2018 1.8 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals 1.9 Gesamtergebnisplan / Gesamtfinanzplan 1.10.010 Teilpläne Innere Verwaltung 1.10.020 Teilpläne Sicherheit und Ordnung 1.10.030 Teilpläne Schulträgeraufgaben 1.10.040 Teilpläne Kultur und Wissenschaft 1.10.050 Teilpläne Soziale Leistungen 1.10.060 Teilpläne Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 1.10.070 Teilpläne Gesundheitsdienste 1.10.080 Teilpläne Sportförderung 1.10.090 Teilpläne Räuml. Planung Entwicklung Geoinf. 1.10.100 Teilpläne Bauen und Wohnen 1.10.110 Teilpläne Ver- und Entsorgung 1.10.120 Teilpläne Verkehrsflächen -anlagen ÖPNV 1.10.130 Teilpläne Natur- und Landschaftspflege 1.10.150 Teilpläne Wirtschaft und Tourismus 1.10.160 Teilpläne Allgemeine Finanzwirtschaft 1.10.170 Teilpläne Stiftungen 1.11 Bewirtschaftungsregeln 1.12 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 1.13 Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelne Ratsmitglieder 1.14 Stellenplan 2.0 Inhaltsverzeichnis Band 2 2.15 Allgemeine Vorbemerkungen 2.16 Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 2.17 Bilanz zum 31.12.2016 des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen 2.18 Wirtschaftsplan des StB Kultureinrichtungen Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 2.19 Bilanz zum 31.12.2016 des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen 2.20 Wirtschaftsplan des StB Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 2.21 Bilanz zum 31.12.2016 des StB Zentrales Immobilienmanagement 2.22 Wirtschaftsplan des StB Technische Dienste Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 2.23 Bilanz zum 31.12.2016 des Stadtbetriebes Technische Dienste 2.24 Beteiligung an der SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH 2.25 Beteiligung an der e-regio GmbH & Co. KG vormals Regionalgas 2.26 Beteiligung an der e-regio Euskirchen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH vormals Regionalgas 2.27 Beteiligung an der Logoenergie GmbH Euskirchen 2.28 Beteiligung an der Stromnetz Euskirchen GmbH & Co. KG 2.29 Beteiligung an der Baugesellschaft mit beschränkter Haftung vormals Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH 2.30 Beteiligung an dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
Entstehungsgeschichte der Donatus-Mai-Kirmes Entstanden ist die heutige Donatus-Mai-Kirmes bereits vor über 200 Jahren. Benannt nach dem Schutzpatron der St.-Martins-Kirche, dem hl. Donatus, ist aus dem erstmals im Jahre 1784 begangenen Donatusfest die heutige, überregional bekannte Kirmes entstanden. Donatus gilt als Schutzpatron gegen Unwetter, Blitz und Feuersbrunst. Die Gebeine des römischen Märtyrers waren nach einer Überführung von den St.-Agnes-Katakomben in Rom am 29. Juni 1652 in der St.-Martins-Kirche zur Verehrung aufgebahrt. Als am Morgen des 30. Juni 1652 die Gebeine in feierlicher Prozession in die Jesuitenkirche nach Münstereifel begleitet werden sollten, brach ein furchtbares Gewitter los. Der Blitz schlug in die Kirche ein, und unter lautem Donnerschlag wurde der am Marienaltar zelebrierende Priester getroffen. Die Gewänder des Priesters sollen in Flammen gestanden haben. Nach einem Stoßgebet zum hl. Donatus war der von den Gläubigen bereits für tot gehaltene Priester so weit geheilt, dass er noch am gleichen Tag die Überführung der Gebeine des hl. Donatus nach Münstereifel begleiten konnte. 130 Jahre später, am 12. März 1782 schlug der Blitz erneut in die Martins-Kirche ein; dieses Mal stürzte der brennende Turmhelm auf die benachbarten Häuser, meist mit Stroh bedeckt, und löste einen schweren Stadtbrand aus. Die Euskirchener besannen sich auf das "Donatuswunder" im Jahre 1652 und baten den Dechanten von Münstereifel um eine Partikel aus den Gebeinen des hl. Donatus, weil man sich davon einen guten Schutz versprach. Im Jahr 1783 erhielt Pastor Carman schließlich die gewünschte Partikel, die heute noch im einem Requiliar in der Martins-Kirche aufbewahrt wird. Man beschloss nun seitens der Kirche und der Stadt, am Tag des hl. Donatus ein Fest zu begehen, welches von einer Kleinkirmes umrahmt war. Der Kurfürst und Kölner Generalvikariat erteilten am 13. Januar 1784 der Pfarrgemeinde St. Martin die Erlaubnis, das Fest des hl. Donatus alljährlich am zweiten Sonntag im Mai in feierlicher Form zu begehen. Aus diesem nunmehr begangenen Donatusfest entstand im Laufe der Jahre die Donatus-Mai-Kirmes. Bis in die fünfziger Jahre war die Kirmeseröffnung immer mit der Donatusprozession am Sonntagmorgen verbunden. Diese Verbindung zwischen dem ursprünglichen Donatusfest und der heutigen Kirmes ist aufgegeben worden. Die heutige, traditionsreiche Donatus-Mai-Kirmes ist eine der größten linksrheinischen Innenstadtkirmessen. Am zweiten Wochenende im Mai zieht sich von freitags bis montags ein 1,6 km langer Parcours durch die Euskirchener Innenstadt. Beginnend vom Alten Markt, über die Annaturmstraße, über den Annaturmplatz, die Grünstraße, den Grünplatz, die Bergerstraße und Carmanstraße verläuft er bis hin zum Charleviller Platz. Die Euskirchener Kirmes ist eine Mischung aus Krammarkt und Volksfest und verspricht immer eine abwechslungsreiche Vielfalt und Angebotspalette. So ist für jedes Alter etwas vertreten. Von zahlreichen Karussellen für Kinder, rasanten Fahrgeschäften, Geschicklichkeitsspielen, einem ausgewogenen Angebot im Imbiss und Getränkebereich, bis hin zum umfangreichen Sortiment der Händler.
Entstehungsgeschichte des Simon-Juda-Marktes Der Ursprung des Simon-Juda-Marktes liegt im Jahre 1322. Der Stadt Euskirchen wurde durch den damaligen Landesherr, Reinald I., Herr von Montjoie, Falkenburg, Bütgenbach und Euskirchen, Sohn des Stadtgründers Walram VII., am 13. April 1322 eine in Latein auf Pergamentpapier verfasste Markrechtsurkunde verliehen. Sie verlieh das Recht, neben einem Wochenmarkt einen Jahrmarkt von einwöchiger Dauer, beginnend am Tage des hl. Kornelius (16. September), zu begehen. Durch Verordnung des Herzogs von Jülich, der ab 1355 die Landesherren von Monschau-Falkenburg ablöste, wurden der Stadt Euskirchen sogar drei Jahrmärkte erlaubt, darunter der Jahrmarkt anlässlich St. Simon und Judas am 28. Oktober. Zu dieser Zeit war es üblich, wichtige Zeitpunkte nach den Namen von Heiligen zu benennen, die an den betreffenden Tagen gefeiert wurden. Der 28. Oktober gilt als Gedächtnis der Apostel Simon und Judas. Beide Apostel verkündeten in den Ländern des Nahen Ostens das Evangelium und starben zu unterschiedlichen Zeiten einen Martertod. Aufgrund ihres Zusammenwirkens in Persien werden sie seit jeher am gleichen Tag gefeiert und sind gemeinsam Kirchenpatrone. Schwere Schicksalsschläge im 16. Jahrhundert, darunter die Pestepidemien von 1519 und 1577, der große Stadtbrand von 1533 und die Jülicher Fehde von 1543 brachten die Euskirchener Jahrmärkte fast vollständig zum Erliegen. Wann der heutige Simon-Juda-Markt den ursprünglich gefeierten Korneliusmarkt im September ablöste, lässt sich urkundlich nicht mehr feststellen, geht aber in seinem Ursprung auf diesen Markt zurück. Der Landesherr Wilhelm V., der Reiche, Herzog zu Jülich, Kleve und Berg, entschloss sich durch Reskript vom 28. Dezember 1579, dem Euskirchener Bürgermeister, Schöffen und Rat die Erlaubnis zu geben, ihre seit undenklichen Zeiten bestehenden Jahrmärkte wieder einzuführen, darunter auch der Markt an Simon und Judas. Der Simon-Juda-Markt wurde lange Jahre traditionsgemäß ab dem 28. Oktober gefeiert, wenngleich dieser Tag auf einen Wochentag fiel. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts ließ man von dieser strikten Vorgehensweise ab und begann den Jahrmarkt an dem Sonntag, der dem Tag Simon und Juda am nächsten fiel. Diese traditionsreiche Euskirchener Herbstkirmes zählt, wie auch die Donatus-Mai-Kirmes, zu den größten linksrheinischen Innenstadtkirmessen. So verläuft beim Simon-Juda-Markt, der nach wie vor an einem der letzten beiden Oktoberwochenenden veranstaltet wird, ein 1,6 km langer Kirmesparcours durch die Euskirchener Innenstadt. Beginnend beim Alten Markt verläuft dieser bis hin zum Charleviller Platz und bietet mit seiner Mischung aus Krammarkt und Volksfest jede Menge Abwechslung für Jung und Alt. Durch seinen überregionalen Bekanntheitsgrad zieht er jedes Jahr mehrere hunderttausend Besucher an.
Haushalt 2017 1.0 Inhaltsverzeichnis 1.1 Haushaltssatzung 1.2 Statistische Angaben 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Kennzahlen des städtischen Haushalts 1.5 Vorbericht 1.6 Bilanz der Stadt Euskirchen zum 31.12.2012 1.7 Bestätigte Bilanz der Stadt Euskirchen zum 31.12.2013 1.8 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum 01.01.2017 1.9 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals 1.10 Gesamtergebnisplan / Gesamtfinanzplan 1.11.010 Teilpläne Innere Verwaltung 1.11.020 Teilpläne Sicherheit und Ordnung 1.11.030 Teilpläne Schulträgeraufgaben 1.11.040 Teilpläne Kultur und Wissenschaft 1.11.050 Teilpläne Soziale Leistungen 1.11.060 Teilpläne Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 1.11.070 Teilpläne Gesundheitsdienste 1.11.080 Teilpläne Sportförderung 1.11.090 Teilpläne Räuml. Planung Entwicklung Geoinf. 1.11.100 Teilpläne Bauen und Wohnen 1.11.110 Teilpläne Ver- und Entsorgung 1.11.120 Teilpläne Verkehrsflächen -anlagen ÖPNV 1.11.130 Teilpläne Natur- und Landschaftspflege 1.11.150 Teilpläne Wirtschaft und Tourismus 1.11.160 Teilpläne Allgemeine Finanzwirtschaft 1.11.170 Teilpläne Stiftungen 1.12 Bewirtschaftungsregeln 1.13 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 1.14 Übersicht über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelne Ratsmitglieder 1.15 Stellenplan 2.0 Inhaltsverzeichnis 2.16 Allgemeine Vorbemerkungen 2.17 Wirtschaftsplan des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 2.18 Bilanz zum 31.12.2015 des Stadtbetriebes Freizeit und Sport Euskirchen 2.19 Wirtschaftsplan des StB Kultureinrichtungen Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 2.20 Bilanz zum 31.12.2015 des Stadtbetriebes Kultureinrichtungen 2.21 Wirtschaftsplan des StB Zentrales Immobilienmanagement Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 2.22 Bilanz zum 31.12.2015 des StB Zentrales Immobilienmanagement 2.23 Wirtschaftsplan des StB Technische Dienste Euskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 2.24 Bilanz zum 31.12.2014 des Stadtbetriebes Technische Dienste 2.25 Beteiligung an der SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH 2.26 Beteiligung an der e-regio GmbH & Co. KG vormals Regionalgas 2.27 Beteiligung an der e-regio Euskirchen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH vormals Regionalgas 2.28 Beteiligung an der Logoenergie GmbH Euskirchen 2.29 Beteiligung an der Stromnetz Euskirchen GmbH & Co. KG 2.30 Beteiligung an der Baugesellschaft mit beschränkter Haftung vormals Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH 2.31 Beteiligung an dem Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
Kaufkraftkennziffern Um die Bedeutung einer Gemeinde oder Stadt als Einkaufs- und Versorgungsstandort einzuschätzen, werden so genannte Kaufkraftkennziffern ermittelt. Diese sollen helfen, die wirtschaftliche Potenz der hier lebenden Bevölkerung dar zu stellen als auch die Wertigkeit des Einkaufstandortes im Vergleich zu anderen einschätzen zu können. Kaufkraft (in Millionen Euro) Für unterschiedliche regionale Einheiten wird das Nettoeinkommen der dort lebenden Bevölkerung in Millionen Euro ausgewiesen. Kaufkraft (in Tausend-Euro je Einwohner) Auf regionaler Ebene wird ausgewiesen, wie viel Nettoeinkommen im Jahr im Durchschnitt einem Einwohner dieser Region zur Verfügung stehen. Kaufkraft (in Promille) Die Kaufkraftkennziffer in Promille gibt an, wie viel die Wohnbevölkerung einer bestimmten regionalen Einheit zur bundesweiten Kaufkraft beiträgt. Kaufkraft als Index je Einwohner Diese Kennziffer bezieht sich stets auf den Bundesdurchschnitt von 100,0 je Einwohner. Zentralitätskennziffer Die Zentralitätskennziffer gibt an, ob das lokale Einzelhandelsangebot überörtliche Kundschaft anzieht und drückt somit die Attraktivität eines Standortes als Einkaufsort aus. Sie wird als Quotient aus Einzelhandelsumsätzen und einzelhandelsrelevanter Kaufkraft (multipliziert mit 100) bestimmt. Eine Zentralitätskennziffer über 100 beschreibt einen Kaufkraftzufluss, da mehr Umsatz im Einzelhandel generiert wird als der dortigen Bevölkerung für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung steht. Die Einzelhandelszentralität der Stadt Euskirchen liegt aktuell bei 137,5 und drückt die Anziehungskraft und Attraktivität des Euskirchener Einzelhandels auch für die Umgebung aus. Kennzahlen zur Kaufkraft der Kreisstadt Euskirchen 2016
Einzelhandelskonzept Zur langfristigen Sicherung des Standortes Euskirchen, erstellte die Kreisstadt Euskirchen im Jahre 2009 ein kommunales Einzelhandelskonzept, das im Jahre 2014 fortgeschrieben wurde. Hierin werden mögliche Entwicklungschancen der Einzelhandelsstandorte in Euskirchen vor dem Hintergrund der bundesweiten Entwicklungstrends des Einzelhandels beurteilt. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept finden Sie hier .
Unterkünfte und Wohnungen Die Stadt Euskirchen hat derzeit keinen Bedarf an weiteren Immobilien für eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte. Benötigt werden aber weiterhin Wohnungen aller Größenordnungen (Appartements oder Kleinwohnungen für Singles oder Paare, Mehrzimmerwohnungen für kleine und größere Familien) für Menschen mit einem Bleiberecht. Eine Anmietung erfolgt dann aber nicht durch die Stadt, sondern unmittelbar durch die Wohnungssuchenden. Da in der Bevölkerung und auch bei Vermietern in erheblichem Umfang falsche Vorstellungen bzgl. der evtl. Mietkonditionen bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Kreisstadt Euskirchen an einer Anmietung von Objekten zu einem Pauschalpreis pro untergebrachter Person nicht interessiert ist. Auch wird sich bei der Grundmiete strikt an der „Ortsüblichkeit“ orientiert. Wenn Sie Wohnraum anbieten oder ggfls. vermitteln können, wenden Sie sich bitte an • Herrn Rick, 02251/14448, wrick(at)euskirchen.de • Herrn Heck, 02251/14511, gheck(at)euskirchen.de oder senden Sie eine Mail an fluechtlinge(at)euskirchen.de .
Schulpflicht Kinder im schulpflichtigen Alter, sind ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Kommune verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Um eine bestmögliche Förderung von Beginn an zu gewährleisten, erfolgt in Abstimmung zwischen der Kreisstadt Euskirchen, der Schulaufsicht des Kreises Euskirchen und dem Kommunalen Bildungs- und Integrationszentrum (KoBiZ) des Kreises Euskirchen eine entsprechende Beratung und die Zuweisung zu einer Schule. Hierdurch ist sichergestellt, dass Kinder ggf. zunächst in internationalen Förderklassen verstärkt in der deutschen Sprache unterrichtet werden, um schnellstmöglich dem Unterricht auch in anderen Fächern folgen zu können. Ansprechpartner beim Kreis Euskirchen ist Herr Ilhan Güngör, Tel. 02251 / 15-503, ilhan.guengoer(at)kreis-euskirchen.de .