Beteiligung 2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, haben hier erneut die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Rückblick Beteiligung 2020: Seit Oktober 2020 hatten alle Bürgerinnen und Bürger schon die Gelegenheit, ihre Meinung zu den erarbeiteten Projektvorschlägen zum Öffentlichen Personennahverkehr und zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel kund zu tun. Mehr als 700 Kommentare und Bewertungen konnte die Kreisstadt auf diese Weise sammeln. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzept berücksichtigt. Wie können Sie sich beteiligen? Ab sofort ist der zweite Teil der Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept für Euskirchen eröffnet. Die Beteiligung erfolgt auch dieses Mal online und über Aushänge sowie persönliche Informationen. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Kommentare und Bewertungen zu den Themen Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr in Euskirchen eingetragen werden. Die Plattform ist bis Ende Februar 2021 geöffnet. Die Seite der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Sie hier abrufen. Wer sich nicht online beteiligen kann oder möchte, kann seine/ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abgeben. Hier hängt jeweils eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Hierzu ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02251/14-461 (Fr. Mäncher) erforderlich. Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ampelquiz An verschiedenen Ampeln hat die Kreisstadt Euskirchen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln?
Leitbilder und Ziele Eine Mobilität der Zukunft braucht konkrete und umsetzbare Maßnahmen. Daher wurden fünf Leitziele innerhalb des Mobilitätskonzeptes formuliert, um eine langfristige Zielsetzung innerhalb der Mobilitätsplanung zu gewährleisten. Fünf Leitziele für nachhaltige Mobilität: Leitziel 1: Sichere Straßenräume für eine lebenswerte Stadt. Eine Stadt ist für Menschen da. Daher soll die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Plätze verbessert und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Belebte, vielfältig und grün gestaltete Plätze laden zum Verweilen ein und bieten Platz für soziale Kontakte. Eine systematische Verkehrsberuhigung führt zu einem kinder-, familien- und seniorenfreundlichen Umfeld in Wohn- und Geschäftsbezirken. Leitziel 2: Starker Umweltverbund in einer Stadt der kurzen Wege. Hierfür soll das ÖPNV-, sowie das Radverkehrs Angebot der Stadt optimiert und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll auch die Nutzungsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger steigen. In einer Stadt der kurzen Wege sind alle Ziele des Alltags leicht und günstig zu erreichen. Hierzu gehören auch breite, barrierefreie Fußwege mit geringer Lärm- und Schadstoffbelastung und gute Querungsmöglichkeiten in Kernstadt und Ortsteilen. Leitziel 3: Euskirchen – multimodal mit der Region verknüpft. Hierzu gehört ein gut getakteter, bezahlbarer und verlässlicher öffentlicher Nahverkehr, der alle Ortsteile, aber auch die umliegende Region mit der Stadt verbindet. Weiterhin soll ein attraktives Radnetz gewährleisten, dass die Wege auch mit dem Fahrrad problemlose zurückgelegt werden können. Durch den Ausbau von Verknüpfungsstationen, die Weiterentwicklung von Mobilstationen sowie dem Angebot von Car- und Bikesharingsystemen wird ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsformen ermöglicht und bietet jedem eine bunte Auswahl an Transportmöglichkeiten. Leitziel 4: Stadtverträglicher und emissionsarmer MIV und Wirtschaftsverkehr. Der Wirtschafts- und Lieferverkehr soll optimiert und emissionsarm gestaltet werden. So können beispielsweise für die letzte Meile Lastenräder oder Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Dies minimiert weiterhin die verkehrsbedingte Lärm- und Luftschadstoffbelastung. Wirksame Konzepte für den Schwerlastverkehr können diesen aus sensiblen Stadtbereichen und Ortsdurchfahrten lenken. Leitziel 5: Die Verwaltung als Wegbereiter für nachhaltige Mobilität. Ein gutes Mobilitätsmanagement braucht gute Leute. Dafür soll die fachübergreifende Zusammenarbeit zu mobilitätsrelevanten Themen gestärkt und das nachhaltige Mobilitätsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden. Hierzu gehört aber auch die Förderung des Mobilitätsmanagements der Schulen und Unternehmen. Sichere Schulwege, eine gute Anbindung der Gewerbegebiete und Schulen durch den Umweltverbund sowie ein leichter Zugang zu Carsharing und Fahrradverleihsystemen erlauben den Schülerinnen und Schülern einen eigenständigen Weg zur Schule und können den Anteil emissionsarmer Arbeitswege erhöhen.
Beteiligung 2020/2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, hatten hier die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Das Ziel: Mobilität durch weniger motorisierten Verkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Luft weniger zu belasten, so dass sich die Lebensqualität aller Euskirchener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert. Dies trägt auch zum Klimaschutz bei. Damit ein passendes Mobilitätsangebot für alle erstellt werden kann, richtet sich das Konzept an Jung und Alt, an Radbegeisterte, an Autofahrerinnen und Autofahrer, an ÖPNV-Nutzer sowie an alle Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen. Nachdem die Kreisstadt Euskirchen in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung Wünsche und Anregungen abgefragt und ausgewertet hat, konnten hieraus zusammen mit den beauftragten Planungsbüros erste Projektvorschläge entwickelt werden. Diese wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich zur Diskussion, Kommentierung und Bewertung gestellt. Wie fand die Beteiligung statt: Die Beteiligung erfolgte sowohl online als auch über Aushänge und persönliche Informationen über zwei Runden. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ konnten in der ersten Phase Kommentare und Bewertungen zu den Themen Öffentlicher Personennahverkehr, Verknüpfungspunkte zwischen Bus, Bahn, Auto und Fahrrad („Mobilstationen“) sowie den geplanten Carsharing-Angeboten eingetragen werden. In der zweiten Phase folgte danach die Beteiligungsphase zum Auto-, Rad- und Fußverkehr. Wer sich nicht online beteiligen konnte oder wollte, hatte die Gelegenheit seine oder ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abzugeben. Hier hing eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Projektvorschläge Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: ÖPNV - Verknüpfungspunkte - Sharing-Angebote Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ergebnis und Kommunikation Das Ergebnis: Die Bürgerbeteiligung fand von Oktober 2020 bis Februar 2021 statt. In diesem Zeitraum wurden mehr als 1700 Reaktionen, Bewertungen und Kommentaren von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzepts berücksichtigt. Die fußgängerfreundliche Gestaltung der Innenstadt, verbesserte Anbindungen, ein gesamtheitlicher Ansatz der Mobilstationen und der Ausbau des Fahrradstraßennetz waren unter anderem die Themen, die als besonders positiv bewertet worden waren. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme! Unsere Kommunikation: Das neue Mobilitätsangebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Euskirchens. Damit auch alle die Möglichkeit hatten sich einzubringen und zu informieren, wurde das Thema des Mobilitätskonzepts in den öffentlichen Raum gebracht. So hat die Kreisstadt Euskirchen an mehreren Kreuzungen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. So wird spielerisch auf die sich wandelnde Mobilität in Euskirchen hingewiesen. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln? (Stand 2019, Pendleratlas NRW) Aber auch auf dem morgendlichen Weg zum Bäcker wurde auf die Mobilitätsplanung und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam gemacht. So war das Frühstück vieler Euskirchenerinnen und Euskirchener in besonderer Verpackung: die thematischen Brötchentüten riefen zur Mitgestaltung der zukünftigen Mobilität in Euskirchen auf.
Kinder- und Jugendbeteiligung Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Mobilität, hat die Stadt Euskirchen Ende des Jahres 2022 sowie Anfang des Jahres 2023 zwei Beteiligungsformate zum Thema „ Mobilität in Euskirchen “ durchgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Mobilitätskonzeptes (Handlungsfeld 5 / Steckbrief 5.3: Sichere und barrierearme Ortslagen und Ortskerne – Schulisches Mobilitätsmanagement). Die Maßnahmen sind unter Einbindung der Schulleitungen der weiterführenden Schulen gemeinsam von der Stadtverwaltung begleitet und dem Planungsbüro VIA eG durchgeführt worden. Beide Maßnahmen sind mit Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität gefördert worden. Schülerbefragung: Aus den Ergebnissen der Befragung geht folgendes Fazit hervor: · Die Mobilität zu Fuß und per Fahrrad, ob im Alltag und zur Schule, bildet die Basis des Großteils der Wegemobilität der Schülerinnen und Schüler. · Auffällig ist dennoch aber der große Anteil bei Mitfahrten im Auto, vor allem zur Schule ; hier gaben 42 % der Befragten an, nahezu täglich bis wöchentlich mit dem Auto zur Schule gebracht worden zu sein. Vor allem ist hier hervorzuheben, dass etwa jeder vierte Kernstadtbewohnende angibt, mit dem Auto zur Schule zu kommen. · Generell wird das Radfahren in Euskirchen eher schlecht bewertet, wobei anzumerken ist, dass regelmäßig Radelnde eher ein positiveres Bild haben. Es gibt somit womöglich einen großen Teil, der ein schlechtes Bild vom Radfahren in Euskirchen besitzt und aufgrund dieses Images gar nicht Radfahren als Fortbewegungsmittel in Betracht zieht. · Bei den Abstellanlagen wird deutlich, dass das Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten gesamtstädtisch als sehr schlecht beurteilt wird, bezogen auf die Schulen ist das Bild eher zwiegespalten. Dennoch wird ein Ausbau des Angebotes und vor allem ein besserer Diebstahlschutz gewünscht. · Das Thema Hol- und Bringverkehre ist ebenfalls ambivalent. Dieser wird in der Gesamtschau als eher geringfügiges Problem angesehen, am ehesten noch an der Kaplan-Kellermann - Realschule wurde dieser als störend bis gefährlich eingeschätzt. Dennoch wünscht sich die Mehrheit der Befragten die Einrichtung gesonderter Hol- und Bringzonen. · Beim ÖPNV ist festzuhalten, dass hier die größten Probleme in der mangelnden Pünktlichkeit sowie den geringen Kapazitäten gesehen werden. Unter den TOP 3 der Verbesserungsvorschläge rangiert deshalb an Platz 1 auch der Wunsch nach einer verbesserten Pünktlichkeit, weiterhin werden günstigere Ticketpreise gewünscht, vor allem von jenen, die kein SchülerTicket besitzen, sowie der Ausbau des Fahrplanangebotes am Wochenende auf den Stadtbuslinien. Schülerbarcamp Ein Barcamp ist ein offenes Workshop-Format, bei welchem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn selbst die Themen bestimmen, die sie interessieren und diskutieren möchten. Die Verwaltung hat Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen Anfang Februar zu solch einem Barcamp in die Jugendvilla eingeladen. Eine Teilnahme war freiwillig und erfolgte unter Abstimmung mit den Schulen. Knapp zwanzig Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge und Schulen haben sich einen ganzen Tag lang mit dem Thema einer zukünftigen und nachhaltigen Mobilität in Euskirchen befasst. Bei der Themenauswahl waren insbesondere die Bereiche Radverkehr, ÖPNV sowie die Mobilität generell zur Schule wichtig. In mehreren Themen-Sessions erarbeiteten die Jugendlichen Ideen, wie z. B. das ÖPNV-Netz der Zukunft für Euskirchen aussehen könnte oder wie sichere Geh- und Fußwege gestaltet werden könnten. Zu den relevantesten Themen zählten: · sichere Radwege, · kostenlose oder zumindest günstige (Schüler-)Tickets, · Taktverdichtungen des Stadtbusses am Wochenende · sowie eine Tracking- bzw. Mobilitäts-App. Zudem wurden weitere Wünsche, wie z. B. die Anpassung der Fahrtzeiten der Busse an die Schulzeiten und Querverbindungen zwischen den Orten geäußert. Daneben wünschten sich die Teilnehmenden mehr Grünflächen, saubere und barrierefreie Toilettenanlagen sowie weniger Autoverkehr in der Innenstadt. Die Ideen und Anregungen werden von der Verwaltung bei anstehenden Planungen geprüft und nach Möglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise in diesem Jahr die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geplant, bei der die Ergebnisse einfließen und geprüft werden. Ebenso werden die Ergebnisse zum Thema Radverkehr im Radverkehrskonzept berücksichtigt und geprüft. Die vollständige Dokumentation des Barcamps sowie der Schülerbefragung können hier heruntergeladen werden: Ergebnisse Schülerbefragung Dokumentation Schülerbarcamp Impressionen aus dem Schülerbarcamp, Fotos: Stadt Euskirchen
Endbericht Mobilitätskonzept und Maßnahmen Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen wurden Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die darstellen und illustrieren wie die Mobilität zukünftig stadtverträglich gestaltet und nachhaltiger organisiert werden kann. Die Kernaufgabe liegt dabei darin, alle Verkehrsmittel mit ihren Stärken und Schwächen zu betrachten und die derzeitige Dominanz des Kfz-Verkehrs zurückzunehmen, indem die Angebote der Nahmobilität (Rad, Fuß, ÖPNV) in ihrer Vernetzung angebotsorientiert ausgebaut und gestärkt werden. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist dabei, dass die Ausführungen in den Maßnahmensteckbriefen keine abgeschlossenen Planungen sind, die exakt wie beschrieben umgesetzt werden müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung und Diskussionsgrundlagen aus fachlicher Sicht, wie verkehrliche und städtebauliche Defizite im Hinblick auf die Ausgestaltung des Mobilitätssystems behoben werden können. Um einer Realisierung näher zu kommen, bedarf es weiterer ausführlicher Beratungen mit den verschiedensten, in den einzelnen Steckbriefen vermerkten Beteiligten, auf deren Grundlage im nächsten Schritt Fein- und Vertiefungsplanungen vorzunehmen wären. Eine Beschlussfassung für das Mobilitätskonzept bedeutet, dass dieses eine verbindliche und richtungsweisende Arbeitsgrundlage für die weitere Mobilitätsplanung sein soll. Die Maßnahmensteckbriefe wie sie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes formuliert werden, bilden somit die Basis für die weitere Arbeit und Abstimmung mit den Beteiligten. Hier können Sie sich den Endbericht des Mobilitätskonzeptes und die Maßnahmensteckbriefe sowie Indikatoren anschauen und herunterladen: Endbericht Mobilitätskonzept (Mai 2022) Maßnahmensteckbriefe Indikatorenset
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung bis zum 21.04.2024 teilnehmen! In einem Turnus von 5 Jahren ist der städtische Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu überarbeiten, und wird derzeit in der 4. Runde fortgeschrieben. Der Lärmaktionsplan betrachtet den dauerhaften Lärm, der durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Untersucht werden hierzu alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kfz/Tag. Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Im Zeitraum vom 18.03. bis 21.04.2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Alle Hinweise und Vorschläge werden ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Den Entwurf zum Lärmaktionsplan sowie weitere Informationen zur Beteiligung finden sich unter www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/ Lärmaktionsplan Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, den Umgebungslärm wirksam zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Erstellung und Untersuchung des Lärmaktionsplanes verpflichten. Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung für besonders von Lärmbelastung betroffene Gebiete. Am 18.02.2021 hat der Rat der Kreisstadt Euskirchen die Inhalte des Lärmaktionsplanes, Runde 3, für die Stadt Euskirchen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Der vollständige Lärmaktionsplan steht weiter unten zum Download bereit. Ebenso wie in der 2. Runde, wurden in der 3. Runde alle regionalen, nationalen und grenzüberschreitenden Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz) berücksichtigt. Untersucht wurden hierbei als Hauptverkehrsstraßen im Gebiet der Stadt Euskirchen: A 1, im Stadtgebiet, B 56, im Stadtgebiet mit einer Lücke zwischen Carl-Koenen-Straße und L 210, B 266, A 1 – westliche Stadtgrenze, L 182, L 194 Kölner Straße – Luxemburger Straße, L 182, L 210 – nordöstliche Stadtgrenze, L 194, L 178 – L 179 (Rheder), L 194, L 182 – L 119, L 264, A 1 – B 56. Für jeden betrachteten Straßenabschnitt wurden Steckbriefe aufgestellt, in denen die örtlichen Situationen zusammengefasst beschrieben und fotografisch dokumentiert wurden. Bei Lärmpegeln über 65/55 db(A) (tags/nachts) wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die beschrieben und in einem Plan dargestellt wurden. Die Vorschläge können verkehrsplanerische, verkehrsrechtliche, verkehrstechnische, straßenbauliche, städtebauliche und kompensatorische Maßnahmen sowie Maßnahmen an Gebäuden umfassen. Darüber hinaus wurden die bereits in der 2. Runde vorgeschlagenen Maßnahmen evaluiert. Lärmaktionsplan, Stufe 1 Lärmaktionsplan, Runde 2 (beschlossen am 14.12.2017) Lärmaktionsplan, Runde 3 (beschlossen am 18.02.2021)
Radverkehrskonzept Mit Beschluss des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW 2021 hat sich das Land zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität im Land Nordrhein-Westfalen und damit einen Beitrag für eine insgesamt nachhaltige Mobilität zu leisten. Landesweit soll der Radverkehr so attraktiv werden, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden können. So soll ein Radverkehrsanteil von 25 Prozent im Modalsplit der Wege erreicht werden. Die Stadt Euskirchen ist bereits seit 1995 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die Förderung des Radverkehrs sowie sichere und attraktive Radinfrastrukturen sind daher zentraler Baustein und Handlungsfeld (Handlungsfeld 2 „Einfache aktive Mobilität mit dem Rad“) aus dem Mobilitätskonzept der Stadt Euskirchen, denn Radfahren verursacht keine gesundheitsschädlichen Luftschadstoffe und Abgase Radfahren verursacht keinen Verkehrslärm Radfahren kostet nicht viel Fahrräder brauchen wenig Platz auf der Straße und beim Parken Radfahren fördert die Gesundheit Radfahren ist sozial, denn Radfahren kann fast jeder. Radverkehrskonzept der Stadt Euskirchen Anfang 2021 wurde das Planungsbüro VIA eG aus Köln mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für die Stadt Euskirchen beauftragt. Im Dezember 2022 wurde das Radverkehrskonzept als Handlungsrahmen für künftige Planungen des Radverkehrs in Euskirchen beschlossen. Es soll sowohl die Leitziele der Radverkehrsförderung für die nächsten 15 Jahre konkretisieren als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmenempfehlungen geben. Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben ein Wunschliniennetz entwickelt, das die Korridore für die zukünftige Radverkehrshauptverbindungen vorgibt. Wir haben die Vorarbeiten im Rahmen des Mobilitätskonzeptes noch einmal überprüft und ergänzt. Wir haben die vorhandene Radverkehrsinfrastruktur und Mängel im Untersuchungsnetz erfasst und bewertet. Auch Knotenpunkte sind analysiert worden. Wir haben die Wünsche und Anregungen aus den öffentlichen Beteiligungen des Mobilitätskonzeptes aufgenommen. Wir haben im "Runden Tisch Radverkehr" die Ergebnisse mit Verbänden, Vereinen, Politik, Baulastträgern und Jugendlichen diskutiert. Wir haben aus den Ergebnissen ein städtisches Alltagsnetz für den Radverkehr erarbeitet. Wir haben ein Maßnahmenkataster erstellt, mit Vorschlägen, wie die Radverkehrsinfrastruktur innerhalb des Alltagsnetzes verbessert werden kann. Radwege für Alle Im Fokus des Radverkehrskonzeptes steht ein Zielnetz für verschiedene Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche an die Infrastruktur. Vor allem die Zielgruppen Schüler/innen, Einkaufende und Pendelnde werden in den Blick genommen. Dabei sollen die Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden können, ausgeweitet werden. Hierzu gehören schnelle, attraktive und sichere Radverkehrsverbindungen aus den Ortsteilen in die Kernstadt, Verbindungen zwischen den Ortsteilen sowie Verbindungen in benachbarte Kommunen. Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Karte: Das Gelbe und Grünes Netz Ein weiterer Aspekt sind die Flächenverfügbarkeiten im Hauptstraßennetz, welche z.B. durch bestehende Bebauungen und Flächenansprüche anderer Verkehrsmittel bereits in vielen Fällen ausgereizt sind. Auch aus diesem Grund sollen durchgängig alternative Verbindungen abseits der Hauptstraßen entwickelt werden. Hier spielt das konzipierte Fahrradstraßennetz innerorts und außerorts eine herausragende Rolle, da es eine hochwertige und sichere Fahrradinfrastruktur im Nebennetz in Ergänzung zu den Führungen an den Hauptverkehrsstraßen darstellt. Karte: Fahrradstraßennetz Wie geht es jetzt weiter? Den Maßnahmen sind Umsetzungshorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Prioritäten zur Umsetzung zugeordnet worden. Diese ergeben sich anhand der Schulwegrelevanz, Verkehrssicherheit, Bürgervotum und ob sie Bestandteil der geplanten kreisweiten Radpendlerrouten sind. Die Verwaltung hat unter Einbindung der Politik einen 5-Jahres-Plan zur Umsetzung und Priorisierung erster Maßnahmenpakete aufgestellt. Dieser ist im Rat der Stadt Euskirchen am 27.04.2023 beschlossen worden. Im 5-Jahres-Plan sind sogenannte Leuchtturmprojekte enthalten, die die Verwaltung in den kommenden Jahren priorisiert planen und umsetzen möchte. Hierzu zählen: Radpendlerrouten zu den Nachbarkommunen ein innerstädtischer Radbogen als Alternative zum Radfahren auf den Ringen die Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen neue Abstellanlagen für Fahrräder. Bei den Maßnahmen handelt es sich ausdrücklich um Vorschläge, die im Umsetzungsprozess weiterer Abstimmung und Feinplanung bedürfen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links: Radverkehrskonzept Onlinekarte Radverkehrskonzept Beschlussvorlage 5-Jahres-Plan-Radverkehr Tabelle 5-Jahres-Plan Karte Maßnahmenübersicht 5-Jahres-Plan
Mobilitätskonzept für Euskirchen Wie wollen wir in Zukunft in und um Euskirchen mobil sein? – Wie kann unsere Mobilität sicher, bequem, schnell und nachhaltig gestaltet werden – egal ob mit Bus und Bahn, Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto? Diesen Fragen hat sich die Stadt Euskirchen gestellt und gemeinsam mit Ihrer Beteiligung/Unterstützung ein Mobilitätskonzept erstellt. In diesem sind als Ergebnis 38 verschiedene Maßnahmenvorschläge entstanden mit dem Schwerpunkt der Förderung und Stärkung des sogenannten Umweltverbunds (Bus-, Bahn-, Fahrrad- & Fußverkehr) sowie insgesamt einer sichereren, barrierefreien und klimaschonenden Ausgestaltung des Verkehrs. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu unserem Konzept und zur Umsetzung. Was ist ein Mobilitätskonzept? Das Mobilitätskonzept ist wie eine Art Rezeptbuch, das auf die Bedürfnisse der Stadt und ihrer Menschen zugeschnitten ist. Dafür wurden die Infrastrukturen und Mobilitätsangebote der Stadt sowie das Mobilitätsverhalten der Euskirchener genau betrachtet. Hieraus werden im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse die Potentiale und Handlungsbedarfe identifiziert sowie Ideen und Vorschläge von der Bürgerschaft vor Ort eingeholt. Aufbauend hierauf sind durch die Expertenteams aus der fachlichen Planung realistische und umsetzungstaugliche Vorschläge entwickelt worden, die so auch nicht erst in ferner Zukunft Wirkung zeigen. Am 17.03.2022 wurden vom Rat die Maßnahmensteckbriefe der einzelnen Handlungsfelder sowie das Indikatorenset für das Mobilitätskonzept beschlossen. Damit kann die Strategie für eine zukunftsfähige Mobilität in Euskirchen jetzt in die Umsetzung gehen. Hier finden Sie den untenstehenden Zeitstrahl zum Mobilitätskonzept zur besseren Ansicht als pdf-Datei: Zeitstrahl Wie ist die Stadt an diese Aufgabe herangegangen? Wir haben zunächst die Voraussetzungen geklärt: Wir haben die Ergebnisse bereits vorliegender Untersuchungen, etwa die der Haushaltsbefragung 2017 ausgewertet. Wir haben neue Verkehrserhebungen durchgeführt. Wir haben nachgefragt, welche Wünsche und Erwartungen etwa an Bus- und Radrouten bestehen, beispielsweise durch das Angebot einer Online-Beteiligung Ende 2019 . Wir haben in mehrstufigen Beteiligungen 2020 und 2021 identifiziert, welche Probleme in Euskirchen vorliegen, Projektvorschläge entwickelt und diese auf Grundlage von mehr als 1.700 Reaktionen, Bewertungen und Kommentaren weiter ausgearbeitet. Wir haben diskutiert: mit Politik und Verwaltung, mit Verbänden, Vereinen und anderen interessierten Gruppen, mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben laufend informiert: über diese Webseite, über die Facebook-Kanäle der Stadt Euskirchen und der SVE, über den Instagram-Kanal der Stadt Euskirchen, auf Plakaten, über ein Ampelquiz und Brötchentüten, über die örtliche Presse, über unsere Netzwerkpartner wie Verbände oder Bildungseinrichtungen und auf direkte Anfrage gerne persönlich. Wer hat am Mobilitätskonzept gearbeitet? Die Stadtverwaltung hat zur Koordination einen Arbeitskreis zum Mobilitätskonzept mit Teilnehmenden aus Politik & Verwaltung eingerichtet, der sich regelmäßig trifft. Die praktische Arbeit wird vom Verkehrsdezernat der Stadt geleistet. Dabei wurde die Verwaltung von externen Expertenteams aus den Bereichen Planung und Kommunikation unterstützt. Wie geht es jetzt weiter? Nun beginnt die Arbeit zur Umsetzung der Vorschläge aus dem Mobilitätskonzept. Hierzu bedarf es bei haushaltswirksamen Maßnahmen einer politischen Entscheidung. Als Entscheidungsgrundlage zur Priorisierung sind den einzelnen Maßnahmenvorschlägen Umsetzungshorizonte, grobe Kosten und der Wirkungseffekt zur Erreichung einer nachhaltigen Mobilität beigefügt. Der im Mobilitätskonzept aufbereitete Rahmen wird nun schrittweise konkret mit Leben gefüllt und nach und nach im städtischen Raum auch sichtbar. Endbericht Mobilitätskonzept und Maßnahmen
Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“ Die Förderung von Lastenrädern wurde im Sinne des Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den zuständigen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.05.2023 beschlossen. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit erstmalig eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung. Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt. Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Online-Antrag über das Service-Portal der Stadt Euskirchen (Eine vorherige Registrierung über das Servicekonto.NRW ist erforderlich) Förderrichtlinie „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern in der Kreisstadt Euskirchen“ Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „ Emissionsarme Mobilität “ über PROGRES.NRW möglich. Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ) Wer wird gefördert ? Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Euskirchen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen erfolgen. Was wird gefördert? Die Stadt Euskirchen unterstützt die Anschaffung von werksneuen elektrischen Lastenfahrrädern, Lastenrädern (ohne Motor) sowie Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Die Zuladung bei (E-)Lastenrädern muss mindestens 40 Kilogramm (ohne Fahrer/in) oder ein Transportvolumen von 140 Litern aufweisen. Bei Fahrradanhängern muss die Zulassung für die Zuladung mindestens 20 kg betragen. Der Anhänger muss nach DIN-NORM EN 15918 geprüft sein. Davon abweichend werden auch Transportmittel gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier genannt: Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen. Wie wird die Zuladung des Lastenrades berechnet? Um die Zuladung zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades und das Körpergewicht abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm bei einem Körpergewicht von 80 kg, so beträgt die Zuladung 90 Kilogramm. Wie viele Lastenräder oder Fahrradanhänger werden pro Antragstellenden gefördert? Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.000 Euro je E-Lastenrad, maximal 500 Euro für ein Lastenrad und maximal 150 Euro je Fahrradanhänger. Wie läuft die Antragstellung? Anträge können ab dem 29.09.2023 online über das Serviceportal der Stadt Euskirchen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden zuvor über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Der Antragszeitraum endet am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Ich habe bereits ein Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger erworben. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen? Käufe vor dem Antragszeitraum des laufenden Kalenderjahres (für das Jahr 2023 ist dies z. B. der 01.01.2023) werden grundsätzlich nicht gefördert. Käufe ab Start des Antragszeitraums innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind förderfähig. Allerdings geht die/der Antragsteller/in das Risiko ein, dass ihr/sein Antrag im Verfahren auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel nicht berücksichtigt werden kann und der Kauf nicht bezuschusst wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (s.u.). Kann ich ein Lastenrad oder einen Anhänger in Form von Einzelteilen fördern lassen? Nein. Förderfähig sind nur Komplettangebote. Ein Paket von Komponenten zum eigenständigen Zusammenbau ist kein Lastenrad im Sinne der Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur bereits zusammengebaute Lastenräder. Für Anhänger, die online erworben werden und gegebenenfalls Anbauten vor Ort erfordern, gilt das sinngemäß: Förderfähigkeit besteht nur für ein Komplettpaket. Kann ich eine Förderung für die Umrüstung vorhandener Lastenräder auf E-Antrieb erhalten? Nein. Mit dem Programm soll die Neuanschaffung gefördert werden, nicht die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Kann ich auch ein gebrauchtes Lastenrad von Privat kaufen und bezuschussen lassen? Nein. Die Förderrichtlinie schließt Käufe gebrauchter (E-)Lastenräder oder Fahrradanhänger und Käufe von Privat aus. Kann ich beim Kauf eines Lastenrades andere Förderungen (z.B. durch den Bund) mit der Euskirchener Förderung kombinieren? Nein, die Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. Ist eine Förderung mit Leasing möglich? Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern und Lastenanhängern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung? Die Förderung von (E-) Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern ist eine freiwillige Leistung der Stadt Euskirchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport: Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/ Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de) Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/ Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de
Umrüstung der Straßenbeleuchtung KSI: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik in der Stadt Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen -Fachbereich 8- Tiefbau, Verkehr – wird eine energetische Sanierung an Teilen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Kreisstadt Euskirchen durchführen. 232 Leuchtpunkte im Stadtgebiet werden zur Erzielung einer wesentlichen Energie- und CO2 Einsparung ausgetauscht. Hierfür erhält die Kreisstadt Euskirchen eine Zuwendung aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt ein Jahr. Förderkennzeichen : 03K12352 Projektträger Jülich Nationale Klimaschutzinitiative Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.