BETEILIGUNG 2020 - ONLINE UND VOR ORT Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, haben hier erneut die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Wie können Sie sich beteiligen? Die Beteiligung erfolgt sowohl online als auch über Aushänge und persönliche Informationen. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Kommentare und Bewertungen zu den Themen Öffentlicher Personennahverkehr, Verknüpfungspunkte zwischen Bus, Bahn, Auto und Fahrrad („Mobilstationen“) sowie den geplanten Carsharing-Angeboten eingetragen werden. Die Plattform ist einen Monat lang bis zum 15. November 2020 geöffnet. In einer zweiten Phase folgt danach die Beteiligungsphase zum Auto-, Rad- und Fußverkehr. Die Seite der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Sie hier abrufen. Wer sich nicht online beteiligen kann oder möchte, kann seine/ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof im Foyer der Stadtbibliothek im Kulturhof abgeben. Hier hängt jeweils eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Hierzu ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02251/14-461 (Fr. Mäncher) erforderlich. Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: ÖPNV - Verknüpfungspunkte - Sharing-Angebote Das Ziel: Mobilität durch weniger motorisierten Verkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Luft weniger zu belasten, so dass sich die Lebensqualität aller Euskirchener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert. Dies trägt auch zum Klimaschutz bei. Damit ein passendes Mobilitätsangebot für alle erstellt werden kann, richtet sich das Konzept an Jung und Alt, an Radbegeisterte, an Autofahrerinnen und Autofahrer, an ÖPNV-Nutzer sowie an alle Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen. Nachdem die Kreisstadt Euskirchen in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung Wünsche und Anregungen abgefragt und ausgewertet hat, konnten hieraus zusammen mit den beauftragten Planungsbüros erste Projektvorschläge entwickelt werden. Diese werden nun öffentlich zur Diskussion, Kommentierung und Bewertung gestellt. Als erstes werden die Projektvorschläge zum Öffentlichen Personennahverkehr und zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel veröffentlicht.
Beteiligung 2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, haben hier erneut die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Rückblick Beteiligung 2020: Seit Oktober 2020 hatten alle Bürgerinnen und Bürger schon die Gelegenheit, ihre Meinung zu den erarbeiteten Projektvorschlägen zum Öffentlichen Personennahverkehr und zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel kund zu tun. Mehr als 700 Kommentare und Bewertungen konnte die Kreisstadt auf diese Weise sammeln. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzept berücksichtigt. Wie können Sie sich beteiligen? Ab sofort ist der zweite Teil der Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept für Euskirchen eröffnet. Die Beteiligung erfolgt auch dieses Mal online und über Aushänge sowie persönliche Informationen. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Kommentare und Bewertungen zu den Themen Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr in Euskirchen eingetragen werden. Die Plattform ist bis Ende Februar 2021 geöffnet. Die Seite der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Sie hier abrufen. Wer sich nicht online beteiligen kann oder möchte, kann seine/ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abgeben. Hier hängt jeweils eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Hierzu ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02251/14-461 (Fr. Mäncher) erforderlich. Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ampelquiz An verschiedenen Ampeln hat die Kreisstadt Euskirchen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln?
Haushaltsbefragung 2017 Im Vorfeld der Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Euskirchen wurde an zwei Stichtagen, dem 28. September 2017 und dem 12. Oktober 2017, eine stadtweite repräsentative Haushaltsbefragung durchgeführt. Ein Mobilitätskonzept umfasst alle Verkehrsträger und legt den Fokus auf die Wegezwecke und Verkehrsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer. Es gibt ein umfassendes Bild über die Verkehrszwecke, die Verkehrsmittelwahl und die räumliche Ausrichtung der Wege der Euskirchener Bevölkerung. Neben den Wegezwecken wurden zudem qualitative Aspekte wie Wünsche, Einschätzungen und Bewertungen zu verkehrsrelevanten Themen ermittelt. Über eine Zufallsstichprobenziehung wurden rund 15.000 Fragebögen an repräsentativ ausgewählte Personen über sechs Jahre in der Stadt Euskirchen versandt. Der Rücklauf betrug rund 19 %. Die Verkehrserhebung gliederte sich in drei Teile: Fragen zur soziodemografischen Situation, zur Verkehrsmittelverfügbarkeit, zur Person und zum Haushalt ein Wegeprotokoll für den Stichtag, dessen Ergebnisse mit anderen Verkehrserhebungen im selben standardisierten Design vergleichbar sind ein Zusatzfragebogen zum Verkehrsgeschehen in Euskirchen, in dem sowohl das Nutzungsverhalten bezüglich der Verkehrsmittel als auch Einschätzungen und Bewertungen zu den Verkehrsmitteln und zu Problemlagen abgefragt wurden. Die hier veröffentlichte Präsentation stellt die Ergebnisse aus der Haushaltsbefragung zusammen. Sie wurde am 20.06.2018 im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr vorgestellt. Modal Split der Kreisstadt Euskirchen 2017 Der Modal Split einer Stadt zeigt die Verteilung der verschiedenen Verkehrsarten. Der „MIV“ steht für den „motorisierten Individualverkehr“ und umfasst hauptsächlich die Nutzung von motorbetriebenen Pkws und Krafträdern zum individuellen Personentransport. In der obenstehenden Grafik wird weiterhin zwischen den Fahrern und Mitfahrern des MIV unterschieden. Die drei verbleibenden Punkte „ÖPNV“, „Rad“ und „zu Fuß“ werden oft unter dem Sammelbegriff des Umweltverbundes zusammengefasst.
Online-Beteiligung 2019 Ende des Jahres 2019 wurde eine Beteiligungsplattform auf der städtischen Homepage freigeschaltet, die Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Möglichkeit gab, Anregungen zu geben und auf Probleme hinzuweisen. In der Sitzung des ATuV vom 11.02.2020 wurden die bisherigen Arbeiten zum Mobilitätskonzept mittels einer PowerPointPräsentation vorgestellt. Diese Präsentation können Sie hier abrufen.
Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“ Die Förderung von Lastenrädern wurde im Sinne des Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den zuständigen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.05.2023 beschlossen. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit erstmalig eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung. Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt. Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Online-Antrag über das Service-Portal der Stadt Euskirchen (Eine vorherige Registrierung über das Servicekonto.NRW ist erforderlich) Förderrichtlinie „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern in der Kreisstadt Euskirchen“ Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „ Emissionsarme Mobilität “ über PROGRES.NRW möglich. Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ) Wer wird gefördert ? Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Euskirchen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen erfolgen. Was wird gefördert? Die Stadt Euskirchen unterstützt die Anschaffung von werksneuen elektrischen Lastenfahrrädern, Lastenrädern (ohne Motor) sowie Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Die Zuladung bei (E-)Lastenrädern muss mindestens 40 Kilogramm (ohne Fahrer/in) oder ein Transportvolumen von 140 Litern aufweisen. Bei Fahrradanhängern muss die Zulassung für die Zuladung mindestens 20 kg betragen. Der Anhänger muss nach DIN-NORM EN 15918 geprüft sein. Davon abweichend werden auch Transportmittel gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier genannt: Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen. Wie wird die Zuladung des Lastenrades berechnet? Um die Zuladung zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades und das Körpergewicht abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm bei einem Körpergewicht von 80 kg, so beträgt die Zuladung 90 Kilogramm. Wie viele Lastenräder oder Fahrradanhänger werden pro Antragstellenden gefördert? Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.000 Euro je E-Lastenrad, maximal 500 Euro für ein Lastenrad und maximal 150 Euro je Fahrradanhänger. Wie läuft die Antragstellung? Anträge können ab dem 29.09.2023 online über das Serviceportal der Stadt Euskirchen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden zuvor über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Der Antragszeitraum endet am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Ich habe bereits ein Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger erworben. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen? Käufe vor dem Antragszeitraum des laufenden Kalenderjahres (für das Jahr 2023 ist dies z. B. der 01.01.2023) werden grundsätzlich nicht gefördert. Käufe ab Start des Antragszeitraums innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind förderfähig. Allerdings geht die/der Antragsteller/in das Risiko ein, dass ihr/sein Antrag im Verfahren auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel nicht berücksichtigt werden kann und der Kauf nicht bezuschusst wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (s.u.). Kann ich ein Lastenrad oder einen Anhänger in Form von Einzelteilen fördern lassen? Nein. Förderfähig sind nur Komplettangebote. Ein Paket von Komponenten zum eigenständigen Zusammenbau ist kein Lastenrad im Sinne der Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur bereits zusammengebaute Lastenräder. Für Anhänger, die online erworben werden und gegebenenfalls Anbauten vor Ort erfordern, gilt das sinngemäß: Förderfähigkeit besteht nur für ein Komplettpaket. Kann ich eine Förderung für die Umrüstung vorhandener Lastenräder auf E-Antrieb erhalten? Nein. Mit dem Programm soll die Neuanschaffung gefördert werden, nicht die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Kann ich auch ein gebrauchtes Lastenrad von Privat kaufen und bezuschussen lassen? Nein. Die Förderrichtlinie schließt Käufe gebrauchter (E-)Lastenräder oder Fahrradanhänger und Käufe von Privat aus. Kann ich beim Kauf eines Lastenrades andere Förderungen (z.B. durch den Bund) mit der Euskirchener Förderung kombinieren? Nein, die Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. Ist eine Förderung mit Leasing möglich? Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern und Lastenanhängern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung? Die Förderung von (E-) Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern ist eine freiwillige Leistung der Stadt Euskirchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport: Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/ Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de) Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/ Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de
Klimaschutzplan Nach gut anderthalb Jahren Arbeit und einem breiten Beteiligungsprozess wurde im September 2022 der Klimaschutzplan für die Stadt Euskirchen beschlossen. Der Klimaschutzplan soll die bisherigen Bemühungen zum Klimaschutz bündeln und als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die Klimaschutzaktivitäten in Euskirchen für die nächsten zehn bis 15 Jahre dienen. Er soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Das zentrale Ziel ist dabei die Minderung der stadtweiten Treibhausgas-Emissionen. In Anlehnung an die Ziele der Landes- und Bundesregierung sieht auch der Klimaschutzplan der Stadt Euskirchen eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030, um 88 % bis 2040 sowie das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vor . Der Maßnahmenkatalog bildet das Herzstück des Klimaschutzplans und zeigt auf, wie die Stadt Euskirchen im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann. Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in sieben Handlungsfelder : Klimaschutz ist ein kontinuierlicher und breiter Prozess, zu dessen Gelingen alle – Politik, Stadtverwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger – beitragen können und sollen. Viele der im Klimaschutzplan enthaltenen Maßnahmen zielen daher auch darauf ab, die Euskirchener Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Tun zu unterstützen. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht über die geplanten Maßnahmen , eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Maßnahmen findet sich im Klimaschutzplan : Zusätzlich zu den Bemühungen der Stadt Euskirchen und der in Euskirchen tätigen Akteure sind außerdem positive Entwicklungen und Regelungen auf den übergeordneten politischen und rechtlichen Ebenen erforderlich, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können. Der mit dem Klimaschutzplan aufgestellte Fahrplan wird daher flexibel an die kommenden Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten und technologischen Entwicklungen angepasst. Mit der konsequenten Verfolgung der Klimaschutzziele und der dazu erforderlichen Maßnahmen will die Stadt Euskirchen ihrer Vorbildrolle gerecht werden und Impulse für die gesamte Stadt setzen. Die Bestrebungen zum Klimaschutz dienen dabei nicht nur dem Klima selber, sondern können zur Entwicklung einer noch lebenswerteren, nachhaltigeren und zukunftsfähigeren Stadt beitragen. Der vollständige Abschlussbericht zum Klimaschutzplan kann hier heruntergeladen werden: Klimaschutzplan der Stadt Euskirchen Wie geht es weiter? Einstellung eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin. Das Klimaschutzmanagement wird die Umsetzung der verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen zentral betreuen und vorantreiben. Schrittweise Umsetzung der im Klimaschutzplan vorbereiteten Maßnahmen unter Beteiligung und Einbeziehung der Euskirchener Bevölkerung. Fortlaufende Umsetzungskontrolle, Evaluierung und soweit erforderlich Anpassung der Maßnahmen. Dazu erfolgen regelmäßige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung sowie mit der Politik im Interfraktionellen Arbeitskreis Klima.
Mitmachen: Tipps & Links Klimaschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, zu deren Gelingen alle – Politik, Stadtverwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger – beitragen können und sollen. Auf dieser Seite haben wir daher einige Tipps und weiterführende Links für Sie aufgeführt. Die Folgen des Klimawandels machen nicht an Gemeindegrenzen halt und brauchen daher ein gemeinsames und starkes Engagement für den Klimaschutz. Daher wurde das interkommunale Klimaschutzteam, bestehend aus neun Kommunen und dem Kreis Euskirchen, gegründet. In diesem Gremium werden Maßnahmen und Aktivitäten gebündelt und koordiniert. Ein Flyer mit weiteren Informationen zu den gemeinsamen Klimaschutzaktivitäten steht hier zum Download zur Verfügung: Gemeinsam fürs Klima im Kreis Euskirchen Informations- und Beratungsangebote: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Sanierungstreff Kreis Euskirchen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen rund um das Thema Klimaschutz und Energieeinsparungen in den eigenen Vier Wänden und im eigenen Alltag statt. Der Kreis Euskirchen bietet kostenfreie und unabhängige Energieberatungen als 1,5-stündige, individuelle Energieberatung „Am Objekt“ oder auch als Onlinesprechstunde an. Über das Bürgerinfoportal Energieeffizienz können sich die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt über Bau- und Modernisierungsmaßnahmen informieren, hierzu die verfügbaren Fördergelder finden und sich über deren Beantragung informieren. Photovoltaik: Für das Solarkataster NRW wurde jedes Dach in NRW hinsichtlich seiner Eignung für Photovoltaik und Solarthermie untersucht. Anhand eines Rechenmoduls ist es möglich, die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage individuell für das eigene Hausdach zu berechnen. Die Verbraucherzentrale stellt auf Ihrer Internetseite umfangreiche und aktuelle Informationen zur Planung und Installation von Photovoltaikanlagen zusammen. Fördermöglichkeiten: Das Förder.Navi der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) stellt Förderungen, die es im Bereich der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz gibt, übersichtlich zusammen.
Kühle Orte und Trinkwasser Schutz vor Hitze Die Zahl der heißen Tage (mit über 30°C) pro Jahr nimmt deutlich zu. Während in Euskirchen zwischen 1950 und 1970 durchschnittlich nur drei heiße Tage pro Jahr erreicht wurden, waren es in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich bereits 13 Tage. Für die kommenden Jahrzehnte ist mit einem weiteren Anstieg der heißen Tage zu rechnen. Insbesondere wenn sich mehrere heiße Tage und Nächte aneinanderreihen, können Sie eine Belastung für unseren Körper darstellen. Kühle Orte und kostenlose Trinkwasserangebote Nicht immer haben wir die Möglichkeit, uns an heißen Tagen in der eigenen grünen Oase oder an einem privaten schattigen Plätzchen zu erholen. Mit der Karte "Kühle Orte in Euskirchen" möchte die Stadt Euskirchen auf öffentlich zugängliche Grünflächen, Plätze am Wasser oder kühle Gebäude hinweisen, die an heißen Tagen Möglichkeiten zur Abkühlung bieten. Insbesondere für hitzesensible Bevölkerungsgruppen soll die Karte eine Hilfestellung bieten, um kurzfristig unterwegs kühle oder klimatisierte Orte, aber auch kostenlose Trinkwasserangebote in der Umgebung ausfindig zu machen. Um eine möglichst umfangreiche Karte zu erstellen, zählen wir auf Ihre Hilfe! Welche kühlen Orte suchen Sie auf, wenn es in Euskirchen wieder sehr heiß wird? Teilen Sie Ihr Wissen auf der nachfolgenden Karte: Markieren Sie Ihre kostenlosen Trinkwasserangebote sowie öffentlich zugängliche Gebäude, Grünflächen und schattige Plätze, an denen Sie sich und anderen eine Verschnaufpause bei Hitze gönnen. Kühle Orte in Euskirchen | Beteiligung NRW Stadt Euskirchen Refill-Stationen Unternehmen und andere Einrichtungen, die kostenlos Trinkwasser zur Verfügung stellen, können sich zusätzlich als Refill-Stationen ausweisen lassen. Sie werden dann zu dem Eintrag auf der Karte der Stadt Euskirchen auch auf einer deutschlandweiten Karte, die sie unter diesem Link finden können, aufgeführt und können mit einem Aufkleber an der Tür auf das Angebot hinweisen. Wer Interesse hat, sich mit seinem Betrieb als „Refill-Station“ in Euskirchen zu beteiligen, erhält kostenlose Teilnehmer-Aufkleber bei Frau Gille ( tgille(at)euskirchen.de 02251/14-471). Hitzeknigge Der Hitzeknigge des Umweltbundesamt bietet nützliche Informationen zum Verhalten während Hitzeperioden. Der Hitzeknigge steht, ergänzt um Angebote des Gesundheitsamtes im Kreis Euskirchen, unter folgendem Link zum Download bereit: Hitzeknigge des Gesundheitsamtes im Kreis Euskirchen Bleiben Sie informiert Der Deutsche Wetterdienst informiert auf seiner Internetseite sowie per App oder Newsletter zu aktuellen Hitzewarnungen. Hitzetrend-Karten des DWD Newsletter des DWD für Hitzewarnungen
Umrüstung der Straßenbeleuchtung KSI: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik in der Stadt Euskirchen Die Kreisstadt Euskirchen -Fachbereich 8- Tiefbau, Verkehr – wird eine energetische Sanierung an Teilen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Kreisstadt Euskirchen durchführen. 232 Leuchtpunkte im Stadtgebiet werden zur Erzielung einer wesentlichen Energie- und CO2 Einsparung ausgetauscht. Hierfür erhält die Kreisstadt Euskirchen eine Zuwendung aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt ein Jahr. Förderkennzeichen : 03K12352 Projektträger Jülich Nationale Klimaschutzinitiative Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Klimafolgenanpassung „Das Klima ändert sich und mit ihm die Anforderungen an unsere Gesellschaft.“ (Umweltbundesamt) Vermehrt auftretende Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden, als auch Starkregenereignisse und daraus resultierende Flutkatastrophen machen deutlich, dass der Klimawandel bereits jetzt nicht mehr vollständig aufzuhalten ist. Insbesondere die Flut im Sommer 2021 hat uns gezeigt, mit welcher Wucht uns die Folgen des sich verändernden Klimas treffen können. Maßnahmen zur Anpassung unserer Umwelt und unseres Verhaltens an das sich verändernde Klima bekommen daher einen immer höheren Stellenwert. Um die Klimafolgenanpassung in Euskirchen effektiv voranzutreiben und als dauerhafte Aufgabe zu verstetigen haben sich Verwaltung und Politik dazu entschieden, am European Climate Adaptation Award (eca) teilzunehmen. Im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens wird die Anpassungskapazität von Städten und Gemeinden untersucht und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in einem fortlaufenden Prozess vorangetrieben. Folgende Handlungsfelder werden dazu untersucht: Wasserwirtschaft Kommunale Planung und Stadtentwicklung Bauen, Wohnen und Infrastruktur Menschliche Gesundheit und soziale Infrastruktur Wirtschaft Biologische Vielfalt und Artenschutz Im weiteren Verlauf des eca-Prozesses werden durch die Verwaltung weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die dabei helfen unsere Stadt und ihre Bevölkerung besser auf die sich verändernden Klimaverhältnisse und häufiger auftretende Hitzewellen, Trockenperioden oder Starkregenereignisse vorzubereiten. Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.european-climate-award.de