Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine für Radfahrende vorgesehene Straße. Fahrradstraßen bündeln bei einer wahrnehmbaren und attraktiven Gestaltung sowie konsequenter Netzplanung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit und sind eine attraktive Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen – insbesondere im innerstädtischen Verkehrsnetz – bietet somit eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren. Hiermit wird nicht nur der Radverkehr gefördert, sondern auch ein wesentlicher Beitrag hin zu einer klimagerechten Mobilität geleistet. Fahrradstraßen werden als Teil des innerstädtischen Radverkehrsnetzes und zur Realisierung von Radverkehrsachsen genutzt. Sie sind aber auch wichtiges Verbindungselement als Teil von Radpendlerrouten, die den Aufbau durchgehender Radnetze im zwischengemeindlichen und ländlichen Raum unterstützen und in Wert setzen. "Beginn einer Fahrradstraße" "Ende einer Fahrradstraße" Woran erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße wird durch die Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ und „Ende einer Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradstraße gut erkennen. Zum parkenden Verkehr wird ein sogenannter Sicherheitstrennstreifen markiert, damit der Radfahrende nicht von sich plötzlich öffnenden Autotüren erfasst wird. Dieser Unfalltyp wird auch Dooring-Unfall genannt („door“ zu dt. „Tür“). Regeln in einer Fahrradstraße Bei dieser Zusatzbeschilderung ist es Kraftwagen, sonstigen mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas gestattet, in die Fahrradstraße einzufahren. In einer Fahrradstraßen dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen Regeln für Radfahrende In Fahrradstraßen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren. In einer Fahrradstraße gilt rechts vor links, es sei denn die Fahrradstraße ist vorfahrtsberechtigt. Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren. Auch in Fahrradstraßen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen. Regeln für andere Verkehrsteilnehmende Andere Verkehrsteilnehmende sind in Fahrradstraßen zu Gast und dürfen diese nur dann benutzen, wenn es ein Zusatzschild erlaubt. Der Radverkehr hat hier Vorrang. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h. Autos, Lastwagen und Motorräder müssen ihre Geschwindigkeit verringern, wenn notwendig. Überholt werden darf nur, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und der Gegenverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Parken in der Fahrradstraße kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen. Welche Vorteile haben Fahrradstraßen für Euskirchen? Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen. In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können. Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg. Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen. Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung. Aktueller Bearbeitungsstand Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente, um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden: Nähe zu einem Schulzentrum Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen. Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen Bürgervotum Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten. Grünes Netz*: Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll. Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr. Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden. Fahrradstraßennetz Innerstädtischer Radbogen Informationsflyer Fahrradstraße
Endbericht Mobilitätskonzept und Maßnahmen Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen wurden Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die darstellen und illustrieren wie die Mobilität zukünftig stadtverträglich gestaltet und nachhaltiger organisiert werden kann. Die Kernaufgabe liegt dabei darin, alle Verkehrsmittel mit ihren Stärken und Schwächen zu betrachten und die derzeitige Dominanz des Kfz-Verkehrs zurückzunehmen, indem die Angebote der Nahmobilität (Rad, Fuß, ÖPNV) in ihrer Vernetzung angebotsorientiert ausgebaut und gestärkt werden. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist dabei, dass die Ausführungen in den Maßnahmensteckbriefen keine abgeschlossenen Planungen sind, die exakt wie beschrieben umgesetzt werden müssen. Vielmehr handelt es sich um eine Empfehlung und Diskussionsgrundlagen aus fachlicher Sicht, wie verkehrliche und städtebauliche Defizite im Hinblick auf die Ausgestaltung des Mobilitätssystems behoben werden können. Um einer Realisierung näher zu kommen, bedarf es weiterer ausführlicher Beratungen mit den verschiedensten, in den einzelnen Steckbriefen vermerkten Beteiligten, auf deren Grundlage im nächsten Schritt Fein- und Vertiefungsplanungen vorzunehmen wären. Eine Beschlussfassung für das Mobilitätskonzept bedeutet, dass dieses eine verbindliche und richtungsweisende Arbeitsgrundlage für die weitere Mobilitätsplanung sein soll. Die Maßnahmensteckbriefe wie sie im Rahmen des Mobilitätskonzeptes formuliert werden, bilden somit die Basis für die weitere Arbeit und Abstimmung mit den Beteiligten. Hier können Sie sich den Endbericht des Mobilitätskonzeptes und die Maßnahmensteckbriefe sowie Indikatoren anschauen und herunterladen: Endbericht Mobilitätskonzept (Mai 2022) Maßnahmensteckbriefe Indikatorenset
Lage und Verkehrsanbindung Euskirchen liegt im Westen Nordrhein-Westfalens im Dreieck zwischen Aachen, Köln und Bonn. Die Stadt ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises, der die Nordeifel bis hin zur Belgischen Grenze umfasst, und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Die in der Nähe liegenden größeren Städte Aachen (70 km), Bonn (30 km) und Köln (40 km) sind über die Autobahn oder gut ausgebaute Landes- und Bundesstraßen zu erreichen. Euskirchen verfügt über zwei Autobahnzufahrten zur A 1. Wenige Kilometer in Richtung Köln liegt das Bliesheimer Kreuz, welches die A 1 mit der A 61 verbindet. Von hier liegt das Kreuz Köln West und damit der Kölner Autobahnring mit seiner zentralen Lage nur noch etwa 20 km entfernt. Auch über die Schiene ist Euskirchen gut zu erreichen. Vom zentral gelegenen Bahnhof aus gibt es regelmäßige Verbindungen nach Köln und in die Eifel (Linie Köln - Trier) sowie nach Bonn und Bad Münstereifel. Pendlern werden somit optimale Bedingungen geboten. SVE Euskirchen VRS Info Nahverkehrsplan Allgemeine Vorschrift der Kreisstadt Euskirchen zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 15.07.2011, in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.12.2017
Kinder- und Jugendbeteiligung Zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Mobilität, hat die Stadt Euskirchen Ende des Jahres 2022 sowie Anfang des Jahres 2023 zwei Beteiligungsformate zum Thema „ Mobilität in Euskirchen “ durchgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen sind Bestandteil des Mobilitätskonzeptes (Handlungsfeld 5 / Steckbrief 5.3: Sichere und barrierearme Ortslagen und Ortskerne – Schulisches Mobilitätsmanagement). Die Maßnahmen sind unter Einbindung der Schulleitungen der weiterführenden Schulen gemeinsam von der Stadtverwaltung begleitet und dem Planungsbüro VIA eG durchgeführt worden. Beide Maßnahmen sind mit Mitteln der Förderrichtlinie Nahmobilität gefördert worden. Schülerbefragung: Aus den Ergebnissen der Befragung geht folgendes Fazit hervor: · Die Mobilität zu Fuß und per Fahrrad, ob im Alltag und zur Schule, bildet die Basis des Großteils der Wegemobilität der Schülerinnen und Schüler. · Auffällig ist dennoch aber der große Anteil bei Mitfahrten im Auto, vor allem zur Schule ; hier gaben 42 % der Befragten an, nahezu täglich bis wöchentlich mit dem Auto zur Schule gebracht worden zu sein. Vor allem ist hier hervorzuheben, dass etwa jeder vierte Kernstadtbewohnende angibt, mit dem Auto zur Schule zu kommen. · Generell wird das Radfahren in Euskirchen eher schlecht bewertet, wobei anzumerken ist, dass regelmäßig Radelnde eher ein positiveres Bild haben. Es gibt somit womöglich einen großen Teil, der ein schlechtes Bild vom Radfahren in Euskirchen besitzt und aufgrund dieses Images gar nicht Radfahren als Fortbewegungsmittel in Betracht zieht. · Bei den Abstellanlagen wird deutlich, dass das Angebot an sicheren Abstellmöglichkeiten gesamtstädtisch als sehr schlecht beurteilt wird, bezogen auf die Schulen ist das Bild eher zwiegespalten. Dennoch wird ein Ausbau des Angebotes und vor allem ein besserer Diebstahlschutz gewünscht. · Das Thema Hol- und Bringverkehre ist ebenfalls ambivalent. Dieser wird in der Gesamtschau als eher geringfügiges Problem angesehen, am ehesten noch an der Kaplan-Kellermann - Realschule wurde dieser als störend bis gefährlich eingeschätzt. Dennoch wünscht sich die Mehrheit der Befragten die Einrichtung gesonderter Hol- und Bringzonen. · Beim ÖPNV ist festzuhalten, dass hier die größten Probleme in der mangelnden Pünktlichkeit sowie den geringen Kapazitäten gesehen werden. Unter den TOP 3 der Verbesserungsvorschläge rangiert deshalb an Platz 1 auch der Wunsch nach einer verbesserten Pünktlichkeit, weiterhin werden günstigere Ticketpreise gewünscht, vor allem von jenen, die kein SchülerTicket besitzen, sowie der Ausbau des Fahrplanangebotes am Wochenende auf den Stadtbuslinien. Schülerbarcamp Ein Barcamp ist ein offenes Workshop-Format, bei welchem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn selbst die Themen bestimmen, die sie interessieren und diskutieren möchten. Die Verwaltung hat Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen Anfang Februar zu solch einem Barcamp in die Jugendvilla eingeladen. Eine Teilnahme war freiwillig und erfolgte unter Abstimmung mit den Schulen. Knapp zwanzig Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge und Schulen haben sich einen ganzen Tag lang mit dem Thema einer zukünftigen und nachhaltigen Mobilität in Euskirchen befasst. Bei der Themenauswahl waren insbesondere die Bereiche Radverkehr, ÖPNV sowie die Mobilität generell zur Schule wichtig. In mehreren Themen-Sessions erarbeiteten die Jugendlichen Ideen, wie z. B. das ÖPNV-Netz der Zukunft für Euskirchen aussehen könnte oder wie sichere Geh- und Fußwege gestaltet werden könnten. Zu den relevantesten Themen zählten: · sichere Radwege, · kostenlose oder zumindest günstige (Schüler-)Tickets, · Taktverdichtungen des Stadtbusses am Wochenende · sowie eine Tracking- bzw. Mobilitäts-App. Zudem wurden weitere Wünsche, wie z. B. die Anpassung der Fahrtzeiten der Busse an die Schulzeiten und Querverbindungen zwischen den Orten geäußert. Daneben wünschten sich die Teilnehmenden mehr Grünflächen, saubere und barrierefreie Toilettenanlagen sowie weniger Autoverkehr in der Innenstadt. Die Ideen und Anregungen werden von der Verwaltung bei anstehenden Planungen geprüft und nach Möglichkeiten berücksichtigt. So ist beispielsweise in diesem Jahr die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geplant, bei der die Ergebnisse einfließen und geprüft werden. Ebenso werden die Ergebnisse zum Thema Radverkehr im Radverkehrskonzept berücksichtigt und geprüft. Die vollständige Dokumentation des Barcamps sowie der Schülerbefragung können hier heruntergeladen werden: Ergebnisse Schülerbefragung Dokumentation Schülerbarcamp Impressionen aus dem Schülerbarcamp, Fotos: Stadt Euskirchen
Beteiligung 2020/2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, hatten hier die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Das Ziel: Mobilität durch weniger motorisierten Verkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Luft weniger zu belasten, so dass sich die Lebensqualität aller Euskirchener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert. Dies trägt auch zum Klimaschutz bei. Damit ein passendes Mobilitätsangebot für alle erstellt werden kann, richtet sich das Konzept an Jung und Alt, an Radbegeisterte, an Autofahrerinnen und Autofahrer, an ÖPNV-Nutzer sowie an alle Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen. Nachdem die Kreisstadt Euskirchen in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung Wünsche und Anregungen abgefragt und ausgewertet hat, konnten hieraus zusammen mit den beauftragten Planungsbüros erste Projektvorschläge entwickelt werden. Diese wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung öffentlich zur Diskussion, Kommentierung und Bewertung gestellt. Wie fand die Beteiligung statt: Die Beteiligung erfolgte sowohl online als auch über Aushänge und persönliche Informationen über zwei Runden. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ konnten in der ersten Phase Kommentare und Bewertungen zu den Themen Öffentlicher Personennahverkehr, Verknüpfungspunkte zwischen Bus, Bahn, Auto und Fahrrad („Mobilstationen“) sowie den geplanten Carsharing-Angeboten eingetragen werden. In der zweiten Phase folgte danach die Beteiligungsphase zum Auto-, Rad- und Fußverkehr. Wer sich nicht online beteiligen konnte oder wollte, hatte die Gelegenheit seine oder ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abzugeben. Hier hing eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Projektvorschläge Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: ÖPNV - Verknüpfungspunkte - Sharing-Angebote Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ergebnis und Kommunikation Das Ergebnis: Die Bürgerbeteiligung fand von Oktober 2020 bis Februar 2021 statt. In diesem Zeitraum wurden mehr als 1700 Reaktionen, Bewertungen und Kommentaren von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzepts berücksichtigt. Die fußgängerfreundliche Gestaltung der Innenstadt, verbesserte Anbindungen, ein gesamtheitlicher Ansatz der Mobilstationen und der Ausbau des Fahrradstraßennetz waren unter anderem die Themen, die als besonders positiv bewertet worden waren. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme! Unsere Kommunikation: Das neue Mobilitätsangebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Euskirchens. Damit auch alle die Möglichkeit hatten sich einzubringen und zu informieren, wurde das Thema des Mobilitätskonzepts in den öffentlichen Raum gebracht. So hat die Kreisstadt Euskirchen an mehreren Kreuzungen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. So wird spielerisch auf die sich wandelnde Mobilität in Euskirchen hingewiesen. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln? (Stand 2019, Pendleratlas NRW) Aber auch auf dem morgendlichen Weg zum Bäcker wurde auf die Mobilitätsplanung und die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam gemacht. So war das Frühstück vieler Euskirchenerinnen und Euskirchener in besonderer Verpackung: die thematischen Brötchentüten riefen zur Mitgestaltung der zukünftigen Mobilität in Euskirchen auf.
Leitbilder und Ziele Eine Mobilität der Zukunft braucht konkrete und umsetzbare Maßnahmen. Daher wurden fünf Leitziele innerhalb des Mobilitätskonzeptes formuliert, um eine langfristige Zielsetzung innerhalb der Mobilitätsplanung zu gewährleisten. Fünf Leitziele für nachhaltige Mobilität: Leitziel 1: Sichere Straßenräume für eine lebenswerte Stadt. Eine Stadt ist für Menschen da. Daher soll die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Plätze verbessert und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Belebte, vielfältig und grün gestaltete Plätze laden zum Verweilen ein und bieten Platz für soziale Kontakte. Eine systematische Verkehrsberuhigung führt zu einem kinder-, familien- und seniorenfreundlichen Umfeld in Wohn- und Geschäftsbezirken. Leitziel 2: Starker Umweltverbund in einer Stadt der kurzen Wege. Hierfür soll das ÖPNV-, sowie das Radverkehrs Angebot der Stadt optimiert und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll auch die Nutzungsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger steigen. In einer Stadt der kurzen Wege sind alle Ziele des Alltags leicht und günstig zu erreichen. Hierzu gehören auch breite, barrierefreie Fußwege mit geringer Lärm- und Schadstoffbelastung und gute Querungsmöglichkeiten in Kernstadt und Ortsteilen. Leitziel 3: Euskirchen – multimodal mit der Region verknüpft. Hierzu gehört ein gut getakteter, bezahlbarer und verlässlicher öffentlicher Nahverkehr, der alle Ortsteile, aber auch die umliegende Region mit der Stadt verbindet. Weiterhin soll ein attraktives Radnetz gewährleisten, dass die Wege auch mit dem Fahrrad problemlose zurückgelegt werden können. Durch den Ausbau von Verknüpfungsstationen, die Weiterentwicklung von Mobilstationen sowie dem Angebot von Car- und Bikesharingsystemen wird ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsformen ermöglicht und bietet jedem eine bunte Auswahl an Transportmöglichkeiten. Leitziel 4: Stadtverträglicher und emissionsarmer MIV und Wirtschaftsverkehr. Der Wirtschafts- und Lieferverkehr soll optimiert und emissionsarm gestaltet werden. So können beispielsweise für die letzte Meile Lastenräder oder Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Dies minimiert weiterhin die verkehrsbedingte Lärm- und Luftschadstoffbelastung. Wirksame Konzepte für den Schwerlastverkehr können diesen aus sensiblen Stadtbereichen und Ortsdurchfahrten lenken. Leitziel 5: Die Verwaltung als Wegbereiter für nachhaltige Mobilität. Ein gutes Mobilitätsmanagement braucht gute Leute. Dafür soll die fachübergreifende Zusammenarbeit zu mobilitätsrelevanten Themen gestärkt und das nachhaltige Mobilitätsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden. Hierzu gehört aber auch die Förderung des Mobilitätsmanagements der Schulen und Unternehmen. Sichere Schulwege, eine gute Anbindung der Gewerbegebiete und Schulen durch den Umweltverbund sowie ein leichter Zugang zu Carsharing und Fahrradverleihsystemen erlauben den Schülerinnen und Schülern einen eigenständigen Weg zur Schule und können den Anteil emissionsarmer Arbeitswege erhöhen.
BETEILIGUNG 2020 - ONLINE UND VOR ORT Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, haben hier erneut die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Wie können Sie sich beteiligen? Die Beteiligung erfolgt sowohl online als auch über Aushänge und persönliche Informationen. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Kommentare und Bewertungen zu den Themen Öffentlicher Personennahverkehr, Verknüpfungspunkte zwischen Bus, Bahn, Auto und Fahrrad („Mobilstationen“) sowie den geplanten Carsharing-Angeboten eingetragen werden. Die Plattform ist einen Monat lang bis zum 15. November 2020 geöffnet. In einer zweiten Phase folgt danach die Beteiligungsphase zum Auto-, Rad- und Fußverkehr. Die Seite der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Sie hier abrufen. Wer sich nicht online beteiligen kann oder möchte, kann seine/ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof im Foyer der Stadtbibliothek im Kulturhof abgeben. Hier hängt jeweils eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Hierzu ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02251/14-461 (Fr. Mäncher) erforderlich. Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: ÖPNV - Verknüpfungspunkte - Sharing-Angebote Das Ziel: Mobilität durch weniger motorisierten Verkehr, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Luft weniger zu belasten, so dass sich die Lebensqualität aller Euskirchener Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessert. Dies trägt auch zum Klimaschutz bei. Damit ein passendes Mobilitätsangebot für alle erstellt werden kann, richtet sich das Konzept an Jung und Alt, an Radbegeisterte, an Autofahrerinnen und Autofahrer, an ÖPNV-Nutzer sowie an alle Menschen, die den öffentlichen Raum nutzen. Nachdem die Kreisstadt Euskirchen in der ersten Phase der Bürgerbeteiligung Wünsche und Anregungen abgefragt und ausgewertet hat, konnten hieraus zusammen mit den beauftragten Planungsbüros erste Projektvorschläge entwickelt werden. Diese werden nun öffentlich zur Diskussion, Kommentierung und Bewertung gestellt. Als erstes werden die Projektvorschläge zum Öffentlichen Personennahverkehr und zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel veröffentlicht.
Beteiligung 2021 - online und vor Ort Euskirchen plant die Mobilität der Zukunft. Im Mobilitätskonzept sollen Alternativen zur täglichen Nutzung des Autos entwickelt werden. Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs soll vergrößert und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gestärkt werden. Sie, als Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Euskirchen, haben hier erneut die Möglichkeit, sich an diesem Zukunftsprozess zu beteiligen. Rückblick Beteiligung 2020: Seit Oktober 2020 hatten alle Bürgerinnen und Bürger schon die Gelegenheit, ihre Meinung zu den erarbeiteten Projektvorschlägen zum Öffentlichen Personennahverkehr und zur Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittel kund zu tun. Mehr als 700 Kommentare und Bewertungen konnte die Kreisstadt auf diese Weise sammeln. Diese werden bei der Aufstellung des Mobilitätskonzept berücksichtigt. Wie können Sie sich beteiligen? Ab sofort ist der zweite Teil der Bürgerbeteiligung zum Mobilitätskonzept für Euskirchen eröffnet. Die Beteiligung erfolgt auch dieses Mal online und über Aushänge sowie persönliche Informationen. In der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Kommentare und Bewertungen zu den Themen Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr in Euskirchen eingetragen werden. Die Plattform ist bis Ende Februar 2021 geöffnet. Die Seite der Online-Anwendung „Wegedetektiv“ können Sie hier abrufen. Wer sich nicht online beteiligen kann oder möchte, kann seine/ihre Hinweise, Vorschläge oder Bewertungen direkt im Foyer des SVE-Kundenzentrums am Busbahnhof abgeben. Hier hängt jeweils eine große Karte mit allen Vorschlägen aus, die dann schriftlich kommentiert oder ergänzt werden können. Bei Bedarf geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Euskirchen auch persönliche Informationen und Hilfestellungen. Hierzu ist eine Voranmeldung unter der Rufnummer 02251/14-461 (Fr. Mäncher) erforderlich. Hier können Sie sich die Projektvorschläge anschauen: Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen und Kfz-Verkehr Ampelquiz An verschiedenen Ampeln hat die Kreisstadt Euskirchen ein sogenanntes Ampelquiz installiert. In dem Quiz werden verschiedene Fragen zur Mobilität in Euskirchen gestellt und an der Ampel auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantwortet. Wussten Sie zum Beispiel, dass jeden Werktag rund 17.970 Menschen (Daten aus 2019) nach Euskirchen pendeln?
Haushaltsbefragung 2017 Im Vorfeld der Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Euskirchen wurde an zwei Stichtagen, dem 28. September 2017 und dem 12. Oktober 2017, eine stadtweite repräsentative Haushaltsbefragung durchgeführt. Ein Mobilitätskonzept umfasst alle Verkehrsträger und legt den Fokus auf die Wegezwecke und Verkehrsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer. Es gibt ein umfassendes Bild über die Verkehrszwecke, die Verkehrsmittelwahl und die räumliche Ausrichtung der Wege der Euskirchener Bevölkerung. Neben den Wegezwecken wurden zudem qualitative Aspekte wie Wünsche, Einschätzungen und Bewertungen zu verkehrsrelevanten Themen ermittelt. Über eine Zufallsstichprobenziehung wurden rund 15.000 Fragebögen an repräsentativ ausgewählte Personen über sechs Jahre in der Stadt Euskirchen versandt. Der Rücklauf betrug rund 19 %. Die Verkehrserhebung gliederte sich in drei Teile: Fragen zur soziodemografischen Situation, zur Verkehrsmittelverfügbarkeit, zur Person und zum Haushalt ein Wegeprotokoll für den Stichtag, dessen Ergebnisse mit anderen Verkehrserhebungen im selben standardisierten Design vergleichbar sind ein Zusatzfragebogen zum Verkehrsgeschehen in Euskirchen, in dem sowohl das Nutzungsverhalten bezüglich der Verkehrsmittel als auch Einschätzungen und Bewertungen zu den Verkehrsmitteln und zu Problemlagen abgefragt wurden. Die hier veröffentlichte Präsentation stellt die Ergebnisse aus der Haushaltsbefragung zusammen. Sie wurde am 20.06.2018 im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr vorgestellt. Modal Split der Kreisstadt Euskirchen 2017 Der Modal Split einer Stadt zeigt die Verteilung der verschiedenen Verkehrsarten. Der „MIV“ steht für den „motorisierten Individualverkehr“ und umfasst hauptsächlich die Nutzung von motorbetriebenen Pkws und Krafträdern zum individuellen Personentransport. In der obenstehenden Grafik wird weiterhin zwischen den Fahrern und Mitfahrern des MIV unterschieden. Die drei verbleibenden Punkte „ÖPNV“, „Rad“ und „zu Fuß“ werden oft unter dem Sammelbegriff des Umweltverbundes zusammengefasst.
Förderrichtlinie Lastenräder und Fahrradanhänger „FöLaFa“ Die Förderung von Lastenrädern wurde im Sinne des Mobilitätskonzeptes sowie des Radverkehrskonzeptes für die Kreisstadt Euskirchen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität durch den zuständigen Ausschuss für Tiefbau und Verkehr am 25.05.2023 beschlossen. Mit dem Förderprogramm FöLaFa „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern“ steht Euskirchener Bürger/innen damit erstmalig eine finanzielle Unterstützung für die private Nutzung von Lastenrädern und Fahrradanhängern zur Verfügung. Lastenräder und Lastenanhänger können im privaten Gebrauch beispielsweise für den Transport von Einkäufen oder für den Weg zur Kita genutzt werden. Ebenfalls bieten einige Firmen auch Lastenräder mit Aufbauten für Rollstühle oder Sitze für behinderte Personen an. Lastenräder und Fahrradanhänger leisten damit einen Beitrag hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Stadt. Insgesamt stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Online-Antrag über das Service-Portal der Stadt Euskirchen (Eine vorherige Registrierung über das Servicekonto.NRW ist erforderlich) Förderrichtlinie „Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern in der Kreisstadt Euskirchen“ Hinweis: Die Förderung von gewerblichen Lastenrädern ist im Rahmen des Förderprogramms „ Emissionsarme Mobilität “ über PROGRES.NRW möglich. Regelmäßig gestellte Fragen (FAQ) Wer wird gefördert ? Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an volljährige Privatpersonen mit Wohnsitz in Euskirchen, die das Lastenrad oder den Fahrradanhänger zum privaten Gebrauch erwerben. Der Erwerb kann auch gemeinschaftlich durch mehrere volljährige Privatpersonen erfolgen. Was wird gefördert? Die Stadt Euskirchen unterstützt die Anschaffung von werksneuen elektrischen Lastenfahrrädern, Lastenrädern (ohne Motor) sowie Fahrradanhängern, die serienmäßig speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern konstruiert werden. Die Lastenräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Lastenrad verbunden sind. Die Zuladung bei (E-)Lastenrädern muss mindestens 40 Kilogramm (ohne Fahrer/in) oder ein Transportvolumen von 140 Litern aufweisen. Bei Fahrradanhängern muss die Zulassung für die Zuladung mindestens 20 kg betragen. Der Anhänger muss nach DIN-NORM EN 15918 geprüft sein. Davon abweichend werden auch Transportmittel gefördert, die nach eingehender individueller Prüfung und Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten für eine Förderung in Frage kommen. Als Beispiele seien hier genannt: Förderung von Transporträdern für Schwerbehinderte, Förderung von Spezialrädern für Menschen mit besonderen Anforderungen. Wie wird die Zuladung des Lastenrades berechnet? Um die Zuladung zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades und das Körpergewicht abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm bei einem Körpergewicht von 80 kg, so beträgt die Zuladung 90 Kilogramm. Wie viele Lastenräder oder Fahrradanhänger werden pro Antragstellenden gefördert? Es kann nur ein Lastenrad oder ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden. Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderquote beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bei einer Höchstgrenze von maximal 1.000 Euro je E-Lastenrad, maximal 500 Euro für ein Lastenrad und maximal 150 Euro je Fahrradanhänger. Wie läuft die Antragstellung? Anträge können ab dem 29.09.2023 online über das Serviceportal der Stadt Euskirchen gestellt werden. Dazu müssen sich die Antragstellenden zuvor über das Servicekonto.NRW mit Benutzernamen und Passwort registrieren. Bei diesem Registrierungsprozess ist keine Online-Ausweisfunktion notwendig. Der Antragszeitraum endet am 31.12. des laufenden Kalenderjahres. Die Antragstellung wird geschlossen, sobald das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Ich habe bereits ein Lastenfahrrad bzw. Fahrradanhänger erworben. Kann ich die Förderung auch nachträglich bekommen? Käufe vor dem Antragszeitraum des laufenden Kalenderjahres (für das Jahr 2023 ist dies z. B. der 01.01.2023) werden grundsätzlich nicht gefördert. Käufe ab Start des Antragszeitraums innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind förderfähig. Allerdings geht die/der Antragsteller/in das Risiko ein, dass ihr/sein Antrag im Verfahren auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel nicht berücksichtigt werden kann und der Kauf nicht bezuschusst wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht (s.u.). Kann ich ein Lastenrad oder einen Anhänger in Form von Einzelteilen fördern lassen? Nein. Förderfähig sind nur Komplettangebote. Ein Paket von Komponenten zum eigenständigen Zusammenbau ist kein Lastenrad im Sinne der Förderrichtlinie. Förderfähig sind nur bereits zusammengebaute Lastenräder. Für Anhänger, die online erworben werden und gegebenenfalls Anbauten vor Ort erfordern, gilt das sinngemäß: Förderfähigkeit besteht nur für ein Komplettpaket. Kann ich eine Förderung für die Umrüstung vorhandener Lastenräder auf E-Antrieb erhalten? Nein. Mit dem Programm soll die Neuanschaffung gefördert werden, nicht die Nachrüstung bestehender Fahrzeuge. Kann ich auch ein gebrauchtes Lastenrad von Privat kaufen und bezuschussen lassen? Nein. Die Förderrichtlinie schließt Käufe gebrauchter (E-)Lastenräder oder Fahrradanhänger und Käufe von Privat aus. Kann ich beim Kauf eines Lastenrades andere Förderungen (z.B. durch den Bund) mit der Euskirchener Förderung kombinieren? Nein, die Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. Ist eine Förderung mit Leasing möglich? Nein, eine Förderung in Verbindung mit dem Leasing von (E-)Lastenrädern und Lastenanhängern ist nicht möglich. Förderfähig ist ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen. Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine Förderung? Die Förderung von (E-) Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern ist eine freiwillige Leistung der Stadt Euskirchen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Allgemeine Tipps und Informationen für Lastenräder und Transport: Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind. https://www.vcd.org/artikel/fahren-transportieren/ Der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport. https://www.adfc.de/artikel/lastenraeder Die Landesverkehrswacht NRW stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindertransport, Versicherung, Fahrtipps und geltende Vorschriften auf seiner Internetseite bereit. Diese beziehen sich auf E-Lastenräder. Lastenrad - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. (landesverkehrswacht-nrw.de) Der ADAC stellt hilfreiche Tipps zur Nutzung, Typen und Herstellern von Fahrradanhängern auf seiner Internetseite bereit: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrradanhaenger-kaufberatung/ Sollten weitere Rückfragen bestehen, richten Sie diese bitte an: lastenrad(at)euskirchen.de