EU-Pass Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – SGB XII oder Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz bezogen werden. Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann ebenfalls auf Antrag ein Euskirchen-Pass ausgestellt werden wenn sie der Stadt Euskirchen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesen wurden. Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten zu nutzen: Teilnahme an der Stadtranderholung (Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt) Jugendfahrten Seniorenkino Nutzung des Waldfreibades an der Steinbachtalsperre Angebote der Stadtbibliothek - Kulturhof - Kursangebote der Musikschule Euskirchen, Kommerner Straße 69 Weiterbildungsangebote der Familienbildungsstätte Haus der Familie Weiterbildungsangebote anerkannter Euskirchener Familienzentren Weiterbildungsangebote des DHB-Netzwerkhaushalt, Kreisverband Euskirchen Folgende Unterlagen werden benötigt: Bezieher von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des Zwölften Buches – Sozialgesetzbuch – (SGB XII) oder nach dem Bürgergeld-Gesetz benötigen den jeweils aktuell gültigen Bewilligungsbescheid Personen mit geringem Einkommen benötigen die Einkommensnachweise aller Haushaltsangehöriger sowie einen Nachweis über die zu zahlende Kaltmiete Jede Person, für die die Ausstellung des Euskirchen-Passes erstmals beantragt wird, benötigt ein aktuelles Passbild. Gültigkeit: Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden. Weitere Informationen und Richtlinien: Flyer zum Euskirchen-Pass Richtlinien für die Ausstellung und Nutzung des Euskirchen-Passes (gültig ab 01/2014)
Wie melde ich ein Gewerbe an? Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wir füllen dann die Gewerbeanmeldung mit Ihnen zusammen aus und Sie können die Gebühr dann direkt in bar bei uns einzahlen. Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus. Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post zusenden. Die Verwaltungsgebühr legen Sie dann bitte in Form eines Verrechnungsschecks bei. Formulare: Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter (bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei der Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich 4, Baumstr. 2, 53879 Euskirchen einreichen) Wichtig bei allen Möglichkeiten: Sie müssen auf jeden Fall ein Anmeldeformular im Original einreichen oder zusenden, das Sie persönlich unterschrieben haben. Dieses Formular können Sie entweder bei uns ausfüllen, auf Anfrage per Post erhalten oder hier ausdrucken und dann mit Originalunterschrift hier einreichen bzw. zusenden. Gewerbeummeldung Eine Gewerbeummeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern , also eine weitere Tätigkeit hinzunehmen. Außerdem müssen Sie das Gewerbe ummelden, wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb Euskirchens verlegen oder sobald sich der Name des Gewerbetreibenden geändert hat. Für die benötigten Unterlagen gilt das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist. Gewerbeabmeldung Eine Gewerbeabmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben . Außerdem muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn Sie die Betriebsstätte von Euskirchen in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wieder anmelden. Auch hier gilt für die Unterlagen das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
Foto-Wettbewerb mit Charleville-Mézières Die Partnerstädte Euskirchen und Charleville-Mézières planen für 2024 eine gemeinsame Foto-Ausstellung. Dafür möchte die Verwaltung die Menschen aus Euskirchen aufrufen, Fotos ihrer Lieblingsorte in ihrer Heimatstadt zu machen. Egal ob Kernstadt oder Ortsteil, ob in der Natur oder im Städtchen – gesucht sind die schönsten Flecken in unserer Heimat. Ziel der Ausstellung ist es, den Freunden aus der Partnerstadt den Besuch schmackhaft zu machen. „Wir hoffen mit dieser Ausstellung den Blick der Bevölkerung sowohl für die schönen Flecken der eigenen Heimat als auch für die Partnerstadt zu schärfen“, so Bürgermeister Sacha Reichelt. Aber auch den Teilnehmern soll der Wettbewerb schmackhaft gemacht werden: Die besten drei Fotos werden mit Schecks in the City belohnt. Platz 1 erhält einen 100 Euro Gutschein, Platz zwei wird mit 75 Euro belohnt und Platz bekommt einen Gutschein über 50 Euro. Eine Jury wird die Aufnahmen sichten und sowohl die besten drei Fotos als auch die besten 20 Aufnahmen für die Ausstellung zusammenstellen. Jeder Teilnehmende kann bis zu drei Fotos bis zum 30. September an tnolden(at)euskirchen.de schicken. Mit dem Einsenden Ihrer Fotos erklären Sie Ihr Einverständnis darüber, dass Ihre Fotos honorarfrei für die Ausstellung gedruckt und veröffentlicht werden und auch ebenfalls honorarfrei für die Werbung für die Ausstellung genutzt werden können.
Öffnungszeiten Der Lesesaal ist dienstags und donnerstags von 8:30 bis 16.30 Uhr für Sie geöffnet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin , damit wir Ihnen einen Leseplatz reservieren und Ihren Besuch bestmöglich vorbereiten können. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns telefonisch unter 02251/14-437. Oder schreiben Sie uns: stadtarchiv(at)euskirchen.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Team vom Stadtarchiv Euskirchen Lesesaal Im Leseraum des Stadtarchivs bieten wir Ihnen 4 Arbeitsplätze, an denen Sie mit Archivalien und Büchern arbeiten können. Einen ersten Überblick über die Bestände können Sie sich natürlich im Internet von Hause aus verschaffen. Im Leseraum stehen dann Findbücher für die Suche nach Materialien zur Verfügung. Alle Leseplätze bieten großzügigen Platz für Ihre Recherchen und sind mit einem Anschluss für Ihren Laptop ausgestattet. Rahmenbedingungen im Leseraum Alle Besucher/innen stellen bei ihrem ersten Besuch einen Benutzungsantrag, der für das laufende Kalenderjahr gültig ist. Sie können Ihren Antrag bereits ausgefüllt zu Ihrem Besuch mitbringen. Bitte beachten Sie auch die dazugehörige Benutzungsordnung , die alle Modalidäten Ihres Besuchs regelt. Alle Bücher und Materialien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln; sie dürfen nicht als Schreibunterlage benutzt oder mit Blei- oder anderen Stiften markiert werden. Das Essen und Trinken ist nicht gestattet, während Sie mit Archivalien arbeiten. Die Benutzung des Stadtarchivs ist kostenlos. Lediglich für besondere Dienstleistungen, beispielsweise Kopien oder Reproduktionen, werden Gebühren erhoben. Die Benutzung einer eigenen Digitalkamera wird nur auf Anfrage genehmigt. Bestellung von Archivalien Ihre Archivalien müssen erst aus dem Magazin geholt werden. Aus den Findmitteln sind zunächst die jeweiligen Signaturen der Einzelstücke zu ermitteln. Die Signaturen notieren Sie auf den ausliegenden Bestellzetteln. Wir holen Ihnen dann die gewünschten Archivalien aus dem Magazin. Sie können uns die gewünschten Archivalien vorab per Mail an stadtarchiv(at)euskirchen.de mitteilen, um so Ihre Wartezeit zu verkürzen. Wir legen sie dann vor Ihrem Besuch bereit. Die passenden Signaturen entnehmen Sie bitte unseren Findbüchern in der Rubrik Beständeübersicht .
Untersuchungsberechtigungsscheine Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wird u.a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher geregelt. Jugendliche die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Hauptwohnsitz Euskirchen ist. Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der ausgefüllt bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden muss. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann im Bürgerbüro unter Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt, formlos schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Ab dem 01.10.2023 können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein hier auch online beantragen. Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden: Für die Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§§ 32 Abs. 1 JArbSchG) Für Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG) Für außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§§ 35 Abs. 1 JArbSchG) Hinweise: In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden. Mehrfachausgaben sind jedoch möglich, wenn: der Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat bei Wechsel des Arbeitgebers die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine erneute Nachuntersuchung erforderlich wird Gebühren Für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines werden keine Gebühren erhoben.
Demographie und soziale Kennzahlen in der Stadt Euskirchen Demographische Veränderungen stellen moderne Stadtplanung vor immer neue Herausforderungen. Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung lassen sich dabei oftmals nicht in einem Wirkungsbereich der Stadtverwaltung lösen. Demographische Analysen integrieren daher Konzepte aller Fachbereiche und können in allen städtischen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Handlungsfelder der demographischen Arbeit sind zum Beispiel: Jugendhilfe, Bildung und Betreuung Gesundheit, Pflege und Versorgung Wohnen und Wohnumfeld Mobilität und Verkehr Daten zur demographischen Entwicklung Über das Online-Portal demosim regional können prognostizierte Bevölkerungsentwicklungen auf Ortsteilebene abgerufen werden. Eine kleinräumige Betrachtung ist für eine solide Planung unbedingt erforderlich, da die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Teilbereichen der Kernstadt und in den Ortsteilen sehr unterschiedlich ist. Einige wesentliche demographischen Daten finden Sie hier: Dashboard Soziale Kennzahlen (Auswahl) Neben der demographischen Grundlagenarbeit sind soziale Kennzahlen entscheidend für eine treffsichere Stadtentwicklung. Dabei stehen oftmals Fragen der sozioökonomischen Rahmenbedingungen in den Ortsteilen im Vordergrund. Bei der Weiterentwicklung und dem qualitativen Ausbau von städtischen Angeboten wird in der Kreisstadt Euskirchen auf vielfältige Aspekte der Sozialplanung geachtet. Beispiele dafür finden sich in: Frühkindliche Betreuung Schulen und Ganztagsbetreuung Wohnraumversorgung und Bebauungsplanung Wirtschaftliche Entwicklung Die Kreisstadt Euskirchen erstellt im Jahr 2022 einen Sozialplan, der erstmals soziale Kennzahlen nach Ortsteilen aufschlüsselt. Dies erlaubt es, künftig auf die Bedarfe und Planungsprozesse in den einzelnen Ortsteilen gezielter und effizienter einzugehen. Kontakt: Georg Heller Stabsstelle Sozialplanung Fachbereich 6 - Schulen, Generationen, Soziales Kölner Straße 75 53879 Euskirchen Tel: 02251/14531 Fax: 02251/14-58531 E-Mail: gheller(at)euskirchen.de
Integrationsrat Die Kreisstadt Euskirchen sieht die Wahrung der Belange der Menschen mit Migrationshintergrund auf örtlicher Ebene als Aufgabe von wichtiger Bedeutung an. In den Zeiträumen 1995 – 1996 sowie 1999 – 2010 wurden in der Kreisstadt Euskirchen Ausländerbeiräte gebildet. Im Jahre 2009 beschloss der Landtag NRW mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden eine Änderung des § 27 der Gemeindeordnung. Aufgrund dessen beschloss der Stadtrat ab der kommenden Wahlperiode einen Integrationsrat zu bilden. Der erste Integrationsrat wurde am 07.02.2010 gewählt. Der Integrationsrat besteht derzeit aus 7 direkt nach § 27 Abs. 2 GO NRW zu wählenden Mitgliedern sowie vier Ratsmitgliedern, die der Rat in den Integrationsrat entsendet hat. Der Integrationsrat hat die Aufgabe, durch Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung zu beraten. Der Integrationsrat ist mit beratender Stimme in folgenden Ausschüssen des Stadtrats vertreten: Ausschuss für Generationen und Soziales Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Ausschuss für Umwelt und Planung Schulausschuss Er ist außerdem im Beirat für Menschen mit Behinderung vertreten und engagiert sich im Vertretungsgremium der Euskirchener Senioren. Vorsitzender : Salih Yavuz Delegierter in der Mitgliederversammlung und im Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW : Salih Yavuz Kontakt: Kreisstadt Euskirchen, Fachbereich 6 Integrationsrat Euskirchen Kölner Straße 75 53879 Euskirchen tel.: 02251/14238 integrationsrat(at)euskirchen.de
Sitzungsdienst/Ratsinformationssystem Im Sitzungsdienst/Ratsinformationssystem stehen Ihnen alle öffentlichen Informationen und Dokumente der städtischen Gremien zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht über die Sitzungstermine, Einladungen und Sitzungsvorlagen zu Rats- und Ausschusssitzungen, soweit diese öffentlich sind, ebenso die öffentlichen Teile der Sitzungsniederschriften. Ebenfalls hier finden Sie die Zusammensetzung bzw. die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse. Mandatsträger können sich auf der Seite für den nichtöffentlichen Teil anmelden. Der Sitzungsdienst ist ein eigenständiges Modul und wird in einem eigenen Browserfenster gestartet. iRICH / anRICH - Die BürgerApp Sie können sich auch mit mobilen Endgeräten komfortabel über das Geschehen im Rat und in den Ausschüssen informieren. Mit der kostenlosen BürgerApp der STERNBERG Software GmbH stehen Ihnen öffentliche Sitzungsunterlagen und Beschlüsse der Kreisstadt Euskirchen auf Ihrem iPad oder Android-Tablet zur Verfügung. Auf Smartphones wird die App systembedingt nicht angeboten. Die Funktionen der BürgerApp entnehmen Sie bitte der Installations- und Bedienungsanleitung, die als PDF-Datei für Apple iOS und Google Android in der jeweiligen App zur Verfügung gestellt wird. Die App können Sie hier herunterladen:
Teilzeitausbildung Teilzeitausbildung für Eltern ohne (abgeschlossene) Berufsausbildung Teilzeitausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen In 2012 wurden bei der Stadtverwaltung Euskirchen erstmals Ausbildungsstellen auch in Teilzeit angeboten. Dies ist die Umsetzung eines Projekts aus dem Demographieprozess der Kreisstadt Euskirchen: Eltern, die keine (abgeschlossene) Berufsausbildung vorweisen können, wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung Euskirchen auch in Teilzeit zu absolvieren. Damit ist keine zeitliche Verlängerung der Ausbildung verbunden. Die Auszubildenden absolvieren ihren Dienst in der Stadtverwaltung mit 75% der regelmäßigen Arbeitszeit, der Berufsschulunterricht findet in normalem zeitlichen Umfang statt. Seither enthalten alle ausgeschriebenen Stellen bei der Kreisstadt Euskirchen für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten -Fachrichtung Kommunalverwaltung- sowie zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste den Passus: „Die Kreisstadt Euskirchen betreibt ein intensives betriebliches Gesundheitsmanagement und pflegt eine Verwaltungskultur, die die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie bzw. Pflegeaufgaben unterstützt. Um auch jungen Eltern in der Erziehungszeit eine Ausbildung zu ermöglichen, wird die Ausbildung bei der Kreisstadt Euskirchen auch in Teilzeit angeboten." In der Stadt Euskirchen können Sie sich mit folgender Maßnahme auf eine Teilzeitausbildung vorbereiten: TEP T eilzeitberufsausbildung – E instieg begleiten – P erspektiven öffnen Mit „TEP – Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ bieten wir Menschen, die eine Berufsausbildung starten wollen, die Möglichkeit, Familie und Berufsausbildung besser miteinander zu vereinbaren. Kinderbetreuung oder Pflege im familiären Bereich sollen kein Hinderungsgrund sein, eine betriebliche Erstausbildung zu beginnen und diese erfolgreich abzuschließen. Im Zeitraum von bis zu 12 Monaten erhalten Sie mit Unterricht in Teilzeitform erste theoretische Grundlagen, sich auf einen Ausbildungsplatz im Wunschberuf zu bewerben. Sie erhalten Unterstützung und Begleitung während der (Erst-)Ausbildung in Teilzeit, damit Familie und Beruf (Kinderbetreuung, Pflegeunterstützung) stabil Hand in Hand gehen können. offizieller Projektflyer Kontakt: DEKRA Akademie GmbH Kommerner Str. 71 53879 Euskirchen Tel.: 02251-7022210 Mail: euskirchen.akademie(at)dekra.com Internet: www.dekra-akademie.de/euskirchen Ihre Ansprechpartner: Frau Sybille Baumann Herr Ralf Esser
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege Die Kreisstadt Euskirchen setzt neben der Vereinbarkeit mit Kindererziehung auch intensiv für eine bessere von Beruf und Pflege ein. Beim Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie 2012“ des Bundesfamilienministeriums wurde die Stadtverwaltung Euskirchen aus deutschlandweit 530 Unternehmen und zudem als einzige Verwaltung für die Endrunde nominiert. Damit gehört die Stadtverwaltung Euskirchen zu den bundesweit 42 besten Unternehmen im Hinblick auf Familienfreundlichkeit. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Euskirchen können zahlreiche aktuelle Informationen, Hinweise und Kontaktadressen der verwaltungsinternen Homepage (Intranet) entnehmen. Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Während Elterngeld und Elternzeit vor allem junge Mütter und Väter in der Phase der Familiengründung fördern, unterstützt das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Frauen, die nach einer mehrjährigen familien bedingten Erwerbsunterbrechung wieder in das Erwerbs leben zurückkehren wollen. Neben zahlreichen anderen Projekten stellen das beschäftigungspolitische Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ an über 20 Standorten bundesweit und das Internetportal www.perspektive-wiedereinstieg.de die wichtigsten Säulen des Aktionsprogramms dar. Das Programm wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März 2008 als breit angelegte Initiative in enger Partnerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit gestartet. Im Mai 2011 wurde der Wiedereinstiegsrechner freigeschaltet, der Frauen bei der Entscheidung für einen Berufseinstieg entscheidend unterstützen soll.