PIN setzen Sie haben einen Bundespersonalausweis im Checkkartenformat, haben aber bisher die Onlineausweisfunktion nicht aktiviert und wollen diese nun aktivieren? Sie haben Ihre PIN (Persönliche Identifikationsnummer) gesetzt, aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren PIN-Brief verlegt, wollen aber nun die Onlineausweisfunktion nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de .
Erklärung zur Barrierefreiheit Die Stadt Euskirchen ist bemüht, alle von ihr betriebenen Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.euskirchen.de mit ihren Unterseiten. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik größtenteils vereinbar. Durch den Einsatz der Anwendung DigiAccess wird die Website ständig automatisiert geprüft und WCAG-konform aktualisiert. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: PDF-Dokumente auf www.euskirchen.de sind nicht alle ausreichend barrierefrei. Es handelt sich um sehr viele und auch ältere Dateien, weshalb die Prüfung und Behebung des Problems eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ist. Wir bemühen uns, die Zahl der Antragsformulare, die als PDF-Dokument bereitgestellt werden zu reduzieren und durch barrierefreie Eingabe-Assistenten zu ersetzen. Die eingebundenen Seiten "Sitzungsdienst" und "Virtuelles Rathaus" sind von der Anwendung DigiAccess nicht umfasst, da es sich um externe Seiten handelt. Die barrierefreie Gestaltung dieser Seiten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 25.03.2022 erstellt. Feedback und Kontaktangaben Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular . Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG) an die Stadt Euskirchen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise . Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: Stadt Euskirchen, Der Bürgermeister, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Tel. 02251/14-0 Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden. Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Ukrainie Flüchtlinge privat aufnehmen Das ist zu beachten Die Hilfsbereitschaft gegenüber Flüchtlingen aus der Ukraine ist groß, auch in Euskirchen. Viele Menschen bieten Zimmer oder private Wohnungen an. Dabei gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten: Darf ich überhaupt Geflüchtete aufnehmen? Ja. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visumsfrei nach Deutschland einreisen. Und sie dürfen hier wohnen, wo sie möchten. Dabei können sie auf die staatlichen oder kommunalen Angebote zurückgreifen - müssen es aber nicht. Wer eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und begleitet durch die Kommune vor Ort tun. Wer selbst zur Miete wohnt und Menschen in dieser Wohnung aufnehmen will, sollte dies unbedingt mit dem Vermieter/der Vermieterin absprechen. Wie biete ich ein Zimmer oder eine Wohnung am besten an? Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, kann dies bei der Stadtverwaltung Euskirchen anzeigen. Die Verwaltung vermittelt. Es werden allerdings keine Mietkosten übernommen bzw. Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten durch die Stadt angemietet. Wohraumangebote und Wohnraumvermittlung: Stadt Euskirchen, Frau Ohlerth 02251/14-241 oder sohlerth(at)euskirchen.de Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden? Theoretisch ist keine Anmeldung nötig, denn als Besucher können sich ukrainische Staatsbürger 90 Tage lang ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Allerdings wird dringend eine Registrierung empfohlen. Eine Registrierung ist sinnvoll, damit ein Überblick über die Zahl der Geflüchteten möglich ist und Hilfe besser koordiniert werden kann. Ohne eine Registrierung eröffnet sich zudem kein Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Registrieren können sich die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen (Terminvereinbarung unter 02251 15-1308). Die Stadtverwaltung Euskirchen kann bei der Terminverbeinbarung gegebenenfalls unterstützen: Stadt Euskirchen, Herr Heck 02251/14-511 oder gheck(at)euskirchen.de Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen? Unbegleitete minderjährige Kinder oder Jugendliche sind absolut schutzbedürftig. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Dies liegt in der Zuständigkeit der Jugendämter. Kreisjugendamt: Frau Quast Tel: 02251/15-639 oder petra.quast(at)kreis-euskirchen.de Welchen Status haben Geflüchtete aus der Ukraine? Laut einem aktuellen EU-Ratsbeschluss gilt: die Ukraine-Flüchtlinge erhalten einen "vorübergehenden Schutz". In Deutschland wird dieser durch das Aufenthaltsgesetz gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 AufenthG) gilt für ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Mit diesem Schutz ist etwa eine selbständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen möglich. Eine Beschäftigung kann von der Ausländerbehörde im - wie es heißt - "Ermessenswege" erlaubt werden. Personen mit einem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beziehen. Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung? Sofern Menschen aus der Ukraine in Privatwohnungen eine nach sozialhilferechtlichen Maßstäben angemessene Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Es muss sich um ein Mietverhältnis handeln, das nach objektiven Maßstäben als dauerhaft anzusehen ist. Denn dann erhalten sie grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Wichtig: Diese Leistungen sind subsidiär. Das bedeutet: Der Staat zahlt nur, wenn die Geflüchteten dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können. Die Leistung ist bei der Stadt Euskirchen zu beantragen. Wie sind die Geflüchteten versichert? Die ukrainischen Geflüchteten sind nicht regulär in der Krankenversicherung in Deutschland. Aber im Krankheitsfall steht ihnen aufgrund der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das allgemeine medizinische Versorgungsangebot zur Verfügung. Dies betrifft sowohl stationäre, ambulante und komplementäre Behandlungsangebote. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen ist die Stadt Euskirchen. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein aus, der dem Arzt vorzulegen ist. Was muss gesundheitlich beachtet werden? Viele Ukrainer müssen für den Covid-19-Impfstatus "geimpft" eine erneute Impfung erhalten. Denn Menschen, die im Ausland mit Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der EU zugelassenen sind, benötigen hierzulande eine erneute Impfserie. Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden. Wo finden die Menschen psychische Unterstützung? Die Geflüchteten haben einen Anspruch auf psycho-soziale Betreuung vor Ort, genauso wie auf medizinische Hilfe. Beratungsangebote bieten das DRK Euskirchen ( migration(at)drk-euskirchen.de ) oder der Caritasverband ( simon.rauch(at)caritas.de ). Weitere Informationen finden Sie auch unter den nachstehenden Links: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW Germany4Ukraine www.arbeitsagentur.de/ukraine
Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek lädt alle Generationen in den Kulturhof Euskirchen ein. Die Aufgaben und Angebote sind vielfältig. Sie umfassen diese Bereiche: Bereitstellung von Medien und Informationen „Dritter Ort“ : Treffpunkt und Lernort Bildungsangebote für alle Generationen Offenes Veranstaltungsprogramm Weitere Infos finden Sie hier auf der Seite der Bibliothek. Hier zum Newsletter anmelden.
Euskirchener Kulturnacht Eine Veranstaltergemeinschaft - vom Casinoverein über Musikschule und Stadtbetrieb Kultureinrichtungen, lokale Kirchengemeinden bis zum Welcome-Hotel - führt die Euskirchener Kulturnacht jeweils am dritten Samstag im September von 19:00 bis 24:00 Uhr in der Euskirchener Innenstadt durch. Das auch über die Region hinausstrahlende Konzept bietet an zahlreichen Bühnenstandorten – auch außergewöhnlichen Orten – Aufführungen aus dem vielfältigen Spektrum des Kunst- und Kulturlebens an. Ob lokale Schulensemble, bekannte Comedians, artistische Höchstleistungen oder Literatur sowie vieles andere mehr: Die Darbietungen dauern jeweils 20 Minuten und es folgt eine 20minütige Pause, welche den Wechsel zu anderen Bühnen ermöglicht. So stellt sich jede Besucherin und jeder Besucher ein eigenes, sehr individuelles Kulturnachtprogramm zusammen. Alle weiteren Details erhalten Sie unter www.euskirchener-kulturnacht.de .
Plastik Thomas-Eßer-Straße Freiraumplastik in der Südstadt: Eine Plastik, aus Stein gearbeitet, befindet sich auf der Grünfläche vor dem Gebäude an der Thomas-Eßer-Straße/ Rudolf-Diesel-Straße. Motiv: "Ohne Titel", somit gibt der Bildhauer dem Betrachter keinen Hinweis auf sein Motiv. Vielgestaltige konvexe und konkave Formen sind in Wechselbeziehung angeordnet. Technik: Vollplastik aus drei gleichgroßen aufeinandergefügten Steinblöcken geschlagen. Material: Eifeler Basalt-Tuff. Maße: ca. 100 x 120 x 430cm Entstehung: 1969 / 72 Entwurf und Ausführung: Bildhauer Rudolf Peer aus Köln-Sürth Geschichte der Plastik: Die Oberpostdirektion Köln beauftragte den Bildhauer Rudolf Peer aus Köln, eine Plastik für die Freifläche am Fernmeldezeugamt in Euskirchen zu schaffen. Ohne Vorgaben arbeitete Peer verschiedene Lösungen aus. Er selbst plädierte für eine Objekt-Plastik mit eingelegten Originalteilen von Schaltstellen und Telephonen, doch wurde diese Idee nicht befürwortet. Man entschied sich für ein eher unverfängliches "Spiel mit plastischen Formen". Beschreibung der Plastik: Die subtraktiv (abtragend) hergestellte, blockhaft wirkende Skulptur steht ohne Sockel auf der erhöhten Grünfläche. Die geschlossenen Umrisse der Monumentalplastik lassen den Raum nicht eindringen und sind raumabweisend, dies besonders durch die betont konvexen Wölbungen ("Kernplastik"), worin aber hierbei ein Reiz zum Haptischen begründet ist. Die anthrazite Färbung des Basalt- Tuffs und die relativ weichen fließenden Formen lassen nur ein geringes Licht-Schatten-Spiel zu. Zum Künstler: Rudolf Peer, Bildhauer, geb. 1932 in Eyrs / Meran lebt und arbeitet in Köln 1946 Holzbildhauerlehre in Zeulenroda/Thüringen und in Düren (bei E. Kotzbauer), 1950 Gesellenprüfung 1951 Stipendium der Stadt Düren, zum Besuch der Kölner Werkkunstschulen 1955 Tätigkeit im Büro von Prof. D. Böhm, seither selbständiges Arbeiten 1964 Förderpreis der Stadt Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen 1968 erste graphische Arbeiten Ausstellungen überwiegend im Raum Düren, Prüm, Bonn, Köln und Düsseldorf Werke - profane und sakrale - Plastiken besonders im Rheinland: u.a. Kreuzweg in St. Kolumba Köln, Portal St.Lucius Essen-Werden, Glasfenster St.Cäcilia Düsseldorf-Benrath, Betonreliefs Gymnasium Brühl, Portal/Tympanon in Essen-Steele, verschiedene Portals und Plaketten Literatur: Katalog "Rudolf Peer", bearb. von Janine Mautsch / Kerstin u. Christoph Pudelko, Galerie Pudelko, Bonn 1972 Katalog "Rudolf Peer-Bauplastik", hrsg. von Rudolf Peer, Selbstverlag, Köln 1981 Entnommen aus: KUNST / DENKMAL IN EUSKIRCHEN, HERAUSGEBER: EMIL-FISCHER-GYMNASIUM EUSKIRCHEN, Bearbeitet von Schülern. 12. Jg. Februar 1992 Fotos: Gregor Jonas
Das Sparschwein-Denkmal im Klostergarten Nach Aussage von Lothar Schumacher, Präsident der "Schutzgemeinschaft Deutsches Sparschwein", wurde das Sparschwein um 1576 von dem Burgherrn Wilhelm Spieß von Büllesheim auf der Burg Schweinheim erfunden. Die Erfindung des Sparschweins in Euskirchen ist in den Archiven der Stadt zwar nicht belegt, jedoch hat dies die Schutzgemeinschaft nicht davon abhalten können, der Stadt Euskirchen ein Denkmal für das Sparschwein zu stiften. Was als Sati(e)re begann, ist nun in ein wahrhaft "tierisches" Kunstwerk gemündet. Der Bürgermeister ist für einen guten Spaß immer zu haben, daher hat er die Anfrage der Schutzgemeinschaft zur Errichtung des Denkmals positiv, wenn auch mit einer gewissen Ironie beantwortet. Der vorgeschlagene Aufstellungstermin am 01. April im Beisein von Sebastian "Schweini" Schweinsteiger "schmeckte" der Schutzgemeinschaft allerdings wohl nicht, denn es kam weder die angekündigte Spende für das Denkmal, noch eine Antwort. Seine Zahlungserinnerung brachte den Stein dann endgültig ins rollen. Es kamen nicht 2.000 EUR, wie ursprünglich avisiert, sondern 5.000 EUR, womit es dann an der Stadt Euskirchen war, wirklich ein Sparschweindenkmal zu errichten Das Denkmal sollte vor dem Euskirchener Standesamt im Rathaus aufgestellt werden. Im März 2006 wurde daher ein Kunstwettbewerb ausgeschrieben, an dem sich insgesamt acht Künstler beteiligten. Die Wahl der Jury fiel einstimmig auf den Entwurf von Helmut Berger aus Hamm. Seine Skizzen eines glücklichen, freundlichen Schweins, hergestellt aus Grauguss mit Bronzenase, überzeugte. Das Reiben an der Nase des Schweins sollte Glück bringen. Ursprünglich war die glückbringende Wirkung seitens des Künstlers in erster Linie für Brautpaare gedacht. Die Jury hat jedoch entschieden, das Denkmal im Freien aufzustellen, da dies dem Charakter eines Denkmals eher gerecht wird. Durch die Aufstellung im Freien ist das Denkmal jedermann zu jeder Zeit zugänglich, was im Rathaus nicht möglich gewesen wäre. Das Sparschweindenkmal wurde am 24.03.2007 in Anwesenheit des Künstlers Helmut Berger und des Präsidenten der Schutzgemeinschaft Deutsches Sparschwein im Klostergarten der Stadt Euskirchen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besuchern der Stadt offiziell übergeben.
Wirtschaftsplan Die Stadt hat einige Bereiche aus dem Haushalt ausgegliedert. Es handelt sich hierbei um das Zentrale Immobilienmanagement (Stadtbetrieb ZIM), die Kultureinrichtungen Stadtbibliothek, Stadtmuseum, Euskirchener City-Forum und Stadttheater (Stadtbetrieb Kultureinrichtungen), den Bereich Freizeit und Sport mit dem Erholungsgebiet Steinbachtalsperre (Stadtbetrieb Freizeit und Sport) die Technischen Dienste, ehemals Bauhof (Stadtbetrieb Technische Dienste) Sie werden aufgrund der Eigenbetriebsverordnung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt. In den Stadtbetrieben ist anstelle des Haushaltsplanes ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Finanzplan sowie Stellenübersicht und ist eine Pflichtanlage zum jeweils aktuellen Haushalt .
Veranstaltung 100 Jahre Frauenwahlrecht Anschreiben - Ausstellung 100 Jahre Frauenwahlrecht Einladung 100 Jahre Frauenwahlrecht Programm 100 Jahre Frauenwahlrecht Rede und Präsentation anlässlich der Ausstellungseröffnung 100 Jahre Frauenwahlrecht
Angebote freier Gewerbe-Immobilien Suchen Sie neue Räumlichkeiten für Ihr Gewerbe, benötigen Sie eine Lagerfläche, zusätzliche Büroräume oder eine weitere Ausstellfläche für Ihr Warensortiment? Um Ihnen bei der Suche behilflich zu sein, bietet die Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen einen Online-Service mit einem aktuellen Angebot freier Gewerbeimmobilien in der Kreisstadt Euskirchen. Auf den Folgeseiten finden Sie die derzeit vorliegenden Angebote - unterteilt nach der Lage in der Stadt (City, Kernstadt oder Ortsteile). Ob Kauf oder Miete, groß- oder kleinflächig, wenn Sie sich für ein Objekt näher interessieren, klicken Sie es einfach an und Sie erhalten weitere Informationen (Datenblatt und Lageplan). Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an den dort genannten Ansprechpartner.