„24h-Betreuung“ Eine 24-Stunden-Betreuung erfüllt Menschen den Wunsch, auch im Alter oder im Krankheitsfall zu Hause bleiben zu können und betreut zu werden. Bei der Entscheidung für einen anerkannten Betreuungsdienst kann sogar ein Teil der Kosten mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Sind die Pflegehilfen bei dem Betreuungsdienste angestellt, entfällt der turnusmäßige Wechsel. Das heißt: Die vermittelten Pflegehilfen bleiben so lange, wie ihre Unterstützung gewünscht und benötigt wird. 24-Stunden-Betreuungsdienste schenken pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege, indem sie im Rahmen der Verhinderungspflege eine 24-Stunden-Betreuung vermitteln. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter und ein Ansprechpartner vor Ort sorgen bei der 24-Stunden-Betreuung für eine zuverlässige, sichere und gute Versorgung zu Hause. Agentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Tel.: 0228/713-1313 E-Mail: zav(at)arbeitsagentur.de Internet: www.zav.de Carifair Gmünder Straße 40, 53937 Schleiden Tel.: 02445/8507-219 E-Mail: carifair(at)caritas-eifel.de Internet: www.caritas-eifel.de PflegeGlück - 24h Zuhause Beethovenstr. 12 53919 Weilerswist Tel.: 02254 - 96 92 688 E-Mail: felthaus(at)pflegeglueck.de Internet: www.pflegeglueck.de
Rathaus Euskirchen Rathaus (Stadtverwaltung) Postfach 1169, 53861 Euskirchen Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen Post für alle Dienststellen ist an die Adresse Kölner Straße 75 bzw. das Postfach zu richten! Telefonzentrale: 02251/14-0 zentrale Fax-Nr.: 02251/14-249 Öffnungszeiten: (gelten für alle Dienststellen, sofern nicht untenstehend andere Zeiten aufgeführt sind) Montag 8:30 - 12:30 Uhr Dienstag 8:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 8:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 8:30 - 16:30 Uhr Freitag 8:30 - 12:30 Uhr Eingeschränkte Öffnungszeiten der Abteilung Bauordnung Aufgrund akuter Personalengpässe in der Abteilung Bauordnung können zurzeit Bauservice und Bauberatung leider nur eingeschränkt angeboten werden. Die Abteilung Bauordnung bleibt daher ab dem 01.07.2023 dienstags ganztägig geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die Öffnungszeiten der Verwaltung. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Wohngeldstelle Aufgrund akuter Personalengpässe in der Wohngeldstelle bleibt diese ab dem 23.10.2023 dienstags ganztägig geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die Öffnungszeiten der Verwaltung. Bürgerbüro Euskirchen Baumstraße 2, 53879 Euskirchen Öffnungszeiten des Bürgerbüros Eine Terminbuchung ist für den Zeitraum von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr erforderlich. Die Online-Terminvergabe ist HIER möglich. Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 - 19:00 Uhr 8:00 - 14:00 Uhr 8:00 - 14:00 Uhr 8:00 - 19:00 Uhr 8:00 - 13:00 Uhr Standesamt Euskirchen Kirchstraße 12, 53879 Euskirchen Öffnungszeiten des Standesamts: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:30 - 12:30 Uhr 8:30 - 12:30 Uhr 8:30 - 12:30 Uhr 8:30 - 12:30 Uhr 8:30 - 12:30 Uhr Termine am Nachmittag (bis 16.30 Uhr) können zu den vorgenannten Zeiten telefonisch vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.euskirchen.de/service/standesamt Museum Stadtmuseum Euskirchen Kulturhof Wilhelmstraße 32 - 34 53879 Euskirchen Öffnungszeiten des Stadtmuseums: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag: geschlossen 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr Bibliothek Stadtbibliothek Euskirchen Kulturhof Wilhelmstraße 32 - 34 53879 Euskirchen Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag: geschlossen 11.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 18.00 Uhr 11.00 - 15.00 Uhr 11.00 - 15.00 Uhr
Öffentliche Toiletten Ab dem 01.03.2024 ist die Stadt Euskirchen Mitglied der „netten Toilette“. Die Nette Toilette ist ein Konzept zur Erweiterung des Netzes öffentlich zugänglicher Toiletten in Innenstädten. Lokale Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende stellen hierbei deren Toiletten kostenlos zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine städtische Bezuschussung. Die teilnehmenden Betriebe wurden mit roten Aufklebern an den Eingangsbereichen gekennzeichnet. Überall dort, wo Sie den Aufkleber finden, befindet sich eine öffentlich zugängliche Toilette. Um dort die Toiletten nutzen zu können, muss man kein Gast des jeweiligen Betriebes sein und ebenso keine Gebühr für die Nutzung entrichten. Teilnehmende Betriebe: Restaurant Syrtaki, Alter Markt 9 Eiscafe Nandi, Vuvenstraße 2 Kochlöffel, Neustraße 38A Cafe Berlin, Berliner Straße 26 Jo 3 American Bar, Berliner Straße 23 Donna Mia, Herz-Jesu-Vorplatz 9 Zusätzliche öffentliche Toiletten: Rathaus Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75 Bibliothek im Kulturhof, Wilhelmstraße 32-34 Altes Rathaus, Baumstraße 2 Galeria Euskirchen, Spiegelstraße 14 Bahnhof Euskirchen, Oststraße (roter Würfel) (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) (ohne Schlüssel gegen eine Gebühr von 1 €) Toilettenanlage Annaturmplatz Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Entenpfuhl (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Aktuell noch in Renovierung: Parkhaus Spiegelstraße (Behindertengerechtes WC mit EU-Schlüssel erreichbar) Alle Teilnehmenden sind zudem in der App http://app.die-nette-toilette.de/ der netten Toilette mit den jeweiligen Öffnungszeiten hinterlegt.
z.eu.s e.V. - Der Stadtmarketingverein Im Jahr 2001 wurde auf Initiative der Kreisstadt Euskirchen der Stadtmarketingverein "zukunft euskirchen stadtmarketing e.V." - kurz z.eu.s -, der aus dem Einzelhandelsverein "Pro Euskirchen" hervorging, ins Leben gerufen. Stadtmarketing hat die Aufgabe, für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und private Initiativen eine gemeinsame Plattform für das Denken und Handeln vor Ort zu schaffen. Als wesentliches Ziel und bei gleichzeitiger Erweiterung der Aktionsfelder des vorherigen Vereins hat z.eu.s es sich zur Aufgabe gemacht, unter Einbeziehung aller an der Entwicklung der Kreisstadt Euskirchen interessierten Kräfte in wesentlichen Bereichen an einer Attraktivitätssteigerung der Stadt mitzuwirken. Dies umfasst beispielsweise die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Euskirchen, die Mitgestaltung des Erscheinungsbildes der Stadt, die Förderung Euskirchens als Einkaufsstadt und vieles mehr. In z.eu.s haben sich Vertreter aus vielen wichtigen Bereichen wie Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie, Banken, Schausteller, Medien, Freiberufler, öffentliche Dienstleister aber auch Vereine und Privatpersonen zur Zusammenarbeit organisiert. Gemeinsam setzen sich die Mitglieder dafür ein, die Kreisstadt Euskirchen weiter nach vorne zu bringen. Seit seiner Gründung hat z.eu.s sich insbesondere durch zahlreiche Events in der Innenstadt ausgezeichnet. Die vielfältigen Veranstaltungen ziehen potentielle Kunden nach Euskirchen und stärken so besonders den Einzelhandel. In vielen Bereichen ist z.eu.s darüber hinaus an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt, die weitreichende Auswirkungen für die Zukunft der Stadt haben. So wurde z.eu.s die Funktion eines Trägers öffentlicher Belange zugesprochen, der somit die Beteiligung bei wichtigen planerischen Entscheidungen der Kreisstadt Euskirchen ermöglicht. Viele kleine Maßnahmen, wie beispielsweise eine bessere Beschilderung innerhalb der Stadt zu den Parkhäusern, die Attraktivierung des Herz-Jesu-Vorplatzes sowie die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen hinter dem Bahnhof wurden von z.eu.s erfolgreich angestoßen. Mit den Schecks in the City, einem Einkaufsgutscheinsystem, wurde ein sehr erfolgreiches Instrument zur Kundenbindung an die Stadt geschaffen. Kontakt: z.eu.s e.V. Geschäftsstelle Kölner Straße 13, 53879 Euskirchen Telefon: 02251/776063 Fax: 02251/776064 E-Mail: info(at)z-eu-s.de Homepage: www.z-eu-s.de z.eu.s - zukunft euskirchen stadtmarketing e.V.
Standards der Kreisstadt Euskirchen für eine klimagerechte Bauleitplanung Mit dem Beschluss des Klimaschutzplans hat sich die Stadt Euskirchen zum Ziel gesetzt, die stadtweiten Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren erheblich zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Unterdessen stellt der bereits jetzt nicht mehr vollständig aufzuhaltende Klimawandel die Stadtentwicklung mit zunehmenden Extremwetterereignissen vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund wurden die vorliegenden Standards für eine klimagerechte Bauleitplanung beschlossen. Mit der Einhaltung dieser Standards möchte die Stadt Euskirchen ihrer Verantwortung und ihrem Ziel, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, im Rahmen der Bauleitplanung gerecht werden. Die nachfolgenden Standards sollen grundsätzlich und bei jeder Planung berücksichtigt werden. Sofern in einzelnen Planverfahren aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen oder örtlichen Gegebenheiten von diesen Standards abgewichen werden soll, so ist dies hinreichend zu begründen. Übersicht: I) Regenerative und effiziente Energieversorgung a. Erstellung eines Energiekonzeptes bei Aufstellung eines Bebauungsplanes b. Solarenergetische Optimierung des Entwurfs c. Festsetzung einer verpflichtenden Installation von Solaranlagen d. Energieeffiziente, insektenfreundliche und bedarfsorientierte Beleuchtung II) Unversiegelte Flächen und Begrünung e. Vorgartenbegrünung f. Dachbegrünung g. Festsetzung von Pflanzmaßnahmen h. Standortgerechte und klimaresiliente Pflanzliste i. Begrenzung versiegelter Flächen j. Versickerungsfähige Bodenbeläge k. Hecke als Einfriedung l. Begrünte Einhausung von Mülltonnenstellplätzen III) Überflutungsvorsorge m. Retentionszisternen zur Regenwassernutzung n. Hochwasserangepasste Bauweise in Risikogebieten o. Versickerung von Niederschlagswasser Laden Sie sich hier das gesamte Dokument "Standards der Kreisstadt Euskirchen für eine klimagerechte Bauleitplanung" herunter!
Katholische Pfarrkirche Herz-Jesu 1908 im neugotischen Stil fertiggestellte Hallenkirche, für deren Bau die hier verlaufende Stadtmauer (Judenwall) abgetragen und der Höllenturm 1906 niedergelegt wurden. Dechant Stollmann von St. Martin (Relief im Kirchenvorraum) regte den Bau an. Architekt war der Baumeister Schlösser aus Neuss. Die Turmfront zur Kölner-/ Neustraße sollte, wie die ganze Kirche, eine Dominante im Stadtbild sein. Die Bevölkerungsentwicklung der Industriestadt (Verdoppelung der Einwohnerzahl von 1878 mit ca. 6.000 bis 1908 auf ca. 12.000) erzwang ein größeres Gotteshaus. Statt der Erweiterung der St. Martinskirche in Richtung Annaturmplatz entschloss man sich zum Neubau dieser Kirche, die erst 1924 zur Pfarrkirche erhoben wurde. Die Bombenzerstörungen am Heiligabend 1944 führten dazu, dass erst nach 1949 vorläufig im Mittelschiff wieder Gottesdienste gefeiert werden konnten. In teilweise veränderter Außenform wurde die Kirche 1957/58 mit Flachdecke wieder aufgebaut (Architekt Böhm); 1975/76 erhielt sie wieder die neugotische Einwölbung. Die großräumige Kirche misst 62 m in der Länge und 34 m in der Querschiffbreite. Der Turm ist ca. 70 m hoch. Das Taufbecken (1680) stammt aus der St. Georgskirche des früheren Ortsteils Rüdesheim; das Euskirchener Gnadenbild (ca. 1520) „Madonna mit dem Mantel“ aus der Kirche des Kapuzinerklosters. Das Fenster im linken Querschiff stellt das Weltenende mit der Silhouette Euskirchens dar. Die Chorfenster nehmen Bezug auf die Grundaussagen christlichen Glaubens. Die Orgel wurde von der Empore über dem Eingangsportal in das linke Seitenschiff gestellt. Die Bildreliefs an der Bronzetür und das Tympanon mit der Darstellung des guten Hirten (beides Helmut Moos, 1962) verweisen auf die Aussage der Innenausstattung von der Liebe des Herzen Jesu.
Katholische Pfarrkirche Herz-Jesu 1908 im neugotischen Stil fertiggestellte Hallenkirche, für deren Bau die hier verlaufende Stadtmauer (Judenwall) abgetragen und der Höllenturm 1906 niedergelegt wurden. Dechant Stollmann von St. Martin (Relief im Kirchenvorraum) regte den Bau an. Architekt war der Baumeister Schlösser aus Neuss. Die Turmfront zur Kölner-/ Neustraße sollte, wie die ganze Kirche, eine Dominante im Stadtbild sein. Die Bevölkerungsentwicklung der Industriestadt (Verdoppelung der Einwohnerzahl von 1878 mit ca. 6.000 bis 1908 auf ca. 12.000) erzwang ein größeres Gotteshaus. Statt der Erweiterung der St. Martinskirche in Richtung Annaturmplatz entschloss man sich zum Neubau dieser Kirche, die erst 1924 zur Pfarrkirche erhoben wurde. Die Bombenzerstörungen am Heiligabend 1944 führten dazu, dass erst nach 1949 vorläufig im Mittelschiff wieder Gottesdienste gefeiert werden konnten. In teilweise veränderter Außenform wurde die Kirche 1957/58 mit Flachdecke wieder aufgebaut (Architekt Böhm); 1975/76 erhielt sie wieder die neugotische Einwölbung. Die großräumige Kirche misst 62 m in der Länge und 34 m in der Querschiffbreite. Der Turm ist ca. 70 m hoch. Das Taufbecken (1680) stammt aus der St. Georgskirche des früheren Ortsteils Rüdesheim; das Euskirchener Gnadenbild (ca. 1520) „Madonna mit dem Mantel“ aus der Kirche des Kapuzinerklosters. Das Fenster im linken Querschiff stellt das Weltenende mit der Silhouette Euskirchens dar. Die Chorfenster nehmen Bezug auf die Grundaussagen christlichen Glaubens. Die Orgel wurde von der Empore über dem Eingangsportal in das linke Seitenschiff gestellt. Die Bildreliefs an der Bronzetür und das Tympanon mit der Darstellung des guten Hirten (beides Helmut Moos, 1962) verweisen auf die Aussage der Innenausstattung von der Liebe des Herzen Jesu.
eID-Karte Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht gleichzeitig im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit sind, kann auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt werden. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis wird es Ihnen ermöglicht, Ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte ist ausschließlich für diesen Zweck nutzbar und dient nicht als Ausweispapier oder Reisedokument. Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Euskirchen gemeldet sind, ist das Bürgerbüro für die Beantragung der eID-Karte zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da der Antragsteller sich gegenüber der ausgebenden Stelle unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises persönlich identifizieren muss. Folgende Unterlagen werden benötigt: aktuell gültiger Nationalpass oder Personenidentifikationskarte Gültigkeit: Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Gebühren für die Ausstellung der eID-Karte: 37,00 Euro Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihrer Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Innenministeriums . Hinweise Die eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihre alte eID-Karte mitzugeben, da diese eingezogen oder entwertet wird. Eine entsprechende Vollmacht steht als Download zur Verfügung. Neuer Service der Bundesdruckerei Sie haben Ihre PIN (persönliche Identifikationsnummer gesetzt aber vergessen und möchten sich eine neue PIN setzen? Sie haben Ihren Pin-Brief verlegt, wollen aber nun den elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich eine PIN vergeben? Neben der Möglichkeit, diese Vorgänge im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen zu erledigen, haben Sie nun auch die Möglichkeit diese Vorgänge mit Hilfe des neuen PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienstes der Bundesdruckerei bequem von zu Hause aus online vorzunehmen. Ausführliche Informationen zu dieser Nutzungsmöglichkeit finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de . Bußgeldvorschriften: Gemäß § 24 des Gesetzes über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 8 Absatz 2 Satz 1 eine Angabe nicht richtig macht entgegen § 12 Absatz 2 einen elektronischen Identitätsnachweis nutzt oder entgegen § 20 Absatz 1 Nummer 3 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet. Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
Zustiften/Vererben Die Wir für EUch - Bürgerstiftung wurde bei ihrer Gründung 2014 mit einem Kapital von 50.000 Euro durch die Kreissparkasse Euskirchen (49.000 €) und die Kreisstadt Euskirchen (1.000 €) ausgestattet. Seitdem kann das Stiftungsvermögen durch folgende Maßnahmen weiter erhöht werden: Zustiften Als Zustifter der Wir für EUch- Bürgerstiftung erhöht man das Stiftungskapital und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl in Euskirchen. Die Zustiftung wird nicht „verbraucht“. Dies unterscheidet die Zustiftung von der Spende: Ihr Geld bleibt somit “ewig” in der Stiftung, diese arbeitet mit den Erlösen des Kapitals. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert. Wenn die Zustiftung den Betrag von 25.000 € überschreitet, kann sie nach Satzung auch in einem Projektbereich der eigenen Wahl eingesetzt werden und sogar den Namen des Zustifters tragen. Ab einem Betrag von 2.500 € nimmt die oder der Zustiftende für fünf Jahre am Stiftungsforum der Wir für EUch – Bürgerstiftung teil. Vererben Sie fragen sich, was aus dem werden soll, was Sie zu Lebzeiten geschaffen haben? Sie möchten, auch über Ihren Tod hinaus, Menschen helfen? Sie möchten, dass Ihr Andenken bewahrt bleibt? Wenn Sie sich eine Erbschaft an die Wir für EUch - Bürgerstiftung vorstellen können, dann möchten wir Sie gerne dabei unterstützen. Durch Ihr Erbe an uns können Sie - über den Tod hinaus - bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung zeigen. Gleichzeitig helfen Sie, die Lebensqualität in Euskirchen nachhaltig zu steigern. Unser gering gehaltener Verwaltungsaufwand, die ehrenamtlich getragenen Gremien und das große Engagement von Freiwilligen in der Bürgerstiftung gewährleisten, dass die Erträge aus dem angelegten Stiftungsvermögen nahezu ungeschmälert in Projekte fließen. Auf diesem Wege sichern Sie das Bestehen und die Arbeit der Bürgerstiftung für die Zukunft. Mit der Vererbung an die Bürgerstiftung können Sie zudem bei einem Betrag über 25.000 € bereits zu Lebenszeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck der Stiftungssatzung ihr Vermögen dienen soll. Haben wir Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen für ein persönliches unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung. Kontakt : Alfred Jaax, Tel. 02251-14-258, Wir-fuer-EUch(at)euskirchen.de
Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen „ Innenstädte und Zentren sind Teil unserer kulturellen Identität. Sie sind das Herz unserer Städte, hier pulsiert das Leben: Generationen kommen zusammen, Handel, Gastronomie, Kultur und Entertainment sind hier verortet. Es gilt unsere Innenstädte und Zentren in dieser tragenden Funktion auch im Lichte struktureller Veränderungen zu erhalten und zu stärken. “ (Ina Scharrenbach, Ministerin für Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Programmaufruf Zukunft Innenstadt) Im Rahmen des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren hat die Landesregierung NRW Mittel zur Stärkung der Innenstadt bereitgestellt. Diese sollen eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes in der Innenstadt fördern und Leerständen aktiv entgegenwirken. Das Programm folgt auf das 2020 initiierte „Sofortprogramm Innenstadt“. Mit einem sogenannten „Verfügungsfonds Anmietung“ beabsichtigt die Kreisstadt Euskirchen leerstehende Ladenlokale anzumieten und zu stark reduzierten Konditionen an Existenzgründer weiterzuvermieten. Betriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal bis Ende 2026, von diesem Förderprogramm profitieren. Ziel ist es, dass die Angebote sich in diesem Zeitraum soweit etablieren, dass sie anschließend in der Innenstadt zu ortsüblichen Konditionen erfolgreich weitergeführt werden können. Mit diesem Projekt möchte die Kreisstadt Euskirchen kreativen Neugründern eine Chance bieten, ihre Geschäftsidee mit minimalem Risiko auszuprobieren. Die Kreisstadt strebt an, ein möglichst vielfältiges Angebot verschiedenster Branchen in der Innenstadt zu etablieren und somit als Zentrum einer weitreichenden Region an Attraktivität zu gewinnen. Im Hinblick auf den Wandlungsprozess der Stadtzentren begrüßt die Kreisstadt Euskirchen insbesondere die Ansiedlung und Etablierung zukunftsträchtiger Branchen, die Innovation, Ökologie, Nachhaltigkeit sowie Kreativität zum Inhalt haben. Experimentierfreudige Neugründer/innen, die Euskirchens Innenstadt mit neuen Angeboten bereichern möchten, können sich mit ihrer Geschäftsidee bei der Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Euskirchen bewerben. Kontakt: Frau Gille Frau Weitz Kölner Str. 75 Kölner Str. 75 53879 Euskirchen 53879 Euskirchen Tel.: 02251 14471 Tel.: 02251 14372 E-Mail: tgille(at)euskirchen.de E-Mail: aweitz(at)euskirchen.de Bewerbungsformular Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung