Begründung einer Lebenspartnerschaft

Seit dem 01.10.2017 werden in der Bundesrepublik Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet. Ab diesem Tag gilt nunmehr die gleichgeschlechtliche Ehe.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung einer gleichgeschlechtliche Ehe benötigen, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Eheschließungen".

Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine gleichgeschlechtliche Ehe umgewandelt werden. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften oder für bereits vor dem 01.10.2017 im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen. Für konkrete Informationen steht Ihnen unser Standesamt gerne zur Verfügung.