
Herzlich Willkommen beim Standesamt Euskirchen!
Schön, dass Sie die Internetseiten des Standesamtes Euskirchen besuchen. Wir versuchen im Folgenden, Ihnen Informationen über das Standesamt und das Personenstandswesen zu vermitteln. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.
Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit
Das Standesamt Euskirchen ist montags bis freitags ausschließlich vormittags zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr geöffnet. In diesem Zeitraum können Sie gerne bei uns persönlich vorsprechen. Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie möglicherweise mit Wartezeiten zu rechnen haben, da telefonisch vereinbarte Vorsprachetermine immer Vorrang haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Für Vaterschaftsanerkennungen, namensrechtlichen Erklärungen oder Anmeldungen zu Eheschließungen sollten Sie bis 12.00 Uhr vorgesprochen haben.
Nachmittagstermine sind, soweit dies zeitlich umsetzbar ist, grundsätzlich möglich, jedoch nur nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonisch ist das Standesamt Euskirchen vormittags in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr erreichbar. Zudem können Sie Anfragen per E-Mail oder per Post senden.
Ihre Ansprechpartner beim Standesamt Euskirchen
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Stefanie König-Mülders Tel.: 02251/14-528 Fax: 02251/1458-528 E-Mail: skoenig-muelders(at)euskirchen.de | Iris Wichterich Tel.: 02251/14-364 Fax: 02251/1458-364 E-Mail: iwichterich(at)euskirchen.de |
Andrea Leuschner Tel.: 02251/14-413 Fax: 02251/1458-413 E-Mail: aleuschner(at)euskirchen.de | Dagmar Rymus Tel.: 02251/14-329 Fax: 02251/1458-329 E-Mail: drymus(at)euskirchen.de |
Markus Kessenich Tel.: 02251/14-260 Fax: 02251/1458-260 E-Mail: mkessenich(at)euskirchen.de | Frank Michalski (Leitung Standesamt) Tel.: 02251/14-327 Fax: 02251/1458-327 E-Mail: fmichalski(at)euskirchen.de |
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Unser Aufgabenbereich
Das Standesamt beurkundet den Stand einer Person, wobei Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle und die daraus resultierende Fortführung der Geburten-, Familien- und Sterberegister den Hauptteil unserer Tätigkeiten ausmachen.
Auch werden Erklärungen zur Namensführung sowie zu Mutterschafts- und Vaterschaftsanerkennungen im Standesamt aufgenommen.
Weiterhin können Sie im Standesamt auch die Reihenfolge Ihrer Vornamen, eine Angleichung Ihrer nach ausländischem Recht erworbenen Namen sowie seit dem 01.11.2024 die Änderung Ihres Geschlechtseintrags in Verbindung mit einer Neubestimmung Ihrer Vornamen beantragen.
Zudem prüfen wir in Verbindung mit einem Personenstandsfall die Wirksamkeit ausländischer Scheidungen für den deutschen Rechtsbereich.