Gartenbewässerung

Grundstückseigentümer in Euskirchen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Hauptwasserzähler einen geeichten Zähler zur Nutzung der Gartenbewässerung, Viehhaltung und Landwirtschaft zu installieren. Dieser ist ausschließlich für die Entnahme von Wasser vorgesehen, welches nicht in die Kanalisation eingeleitet wird und reduziert die Kanalbenutzungsgebühr um die gemessene Menge.

Für die Befüllung von Poolanlagen, Minipools o.ä. darf Frischwasser nicht über den Zwischenzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist (siehe Formulare und Downloads, „Information zu privaten Schwimmbecken“)!

Beschaffung und Kosten

Der Grundstückseigentümer ist Eigentümer des Zählers und somit verantwortlich für die Beschaffung, Installation und den Betrieb. Ein solcher Zwischenzähler kann beispielsweise im Baumarkt, beim Fachhändler oder im Internet erworben werden. Die Kosten für den Erwerb sowie den Einbau eines Wasserzählers werden nicht von der Stadt Euskirchen getragen. Laufende Kosten wie z.B. Zählermiete oder Verwaltungsgebühren entstehen nicht. 

Hinweise

Hinweise für die Installation

  • Zapfhahnzähler müssen nicht durch einen Fachbetrieb installiert werden, da die Montage hinter der letzten Abnahmestelle im Trinkwassersystem stattfindet. 
  • In unmittelbarer Nähe der Abnahmestelle darf keine Einleitung in die Kanalisation vorhanden sein.
    z. B. Waschbecken oder Ablauf.
  • Handelt es sich um einen Aufsteck- oder Aufschraubzähler muss dieser ordnungsgemäß verplombt werden (die Verplombung nehmen Sie selbst vor, ein Draht muss sowohl an der Uhr als auch am Wasserhahn einmal durch die Öse an der Mutter gezogen und festgedrückt werden).
  • Der Zähler muss eine gültige Eichung vorweisen. Weicht das Eichjahr vom Baujahr ab, muss ein separates Eichsiegel vorhanden sein.  

Hinweise zum Ablauf der Eichgültigkeit

Beginnend ab Eichjahr beträgt die Eichgültigkeit des Zählers sechs Jahre. Der Zähler muss nach Ablauf durch einen neuen geeichten Zähler ersetzt werden und wieder neu angemeldet werden. 

Erfolgt kein Zählerwechsel bzw. wird dieser der Stadt Euskirchen nicht bekannt gegeben, kann der Zähler nicht mehr zur Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühr herangezogen werden. 

Die Stadt Euskirchen behält sich vor, stichprobenartig die Anlagen vor Ort zu prüfen!

Vorgehen

Die Anmeldung eines Zwischenzählers kann 

  • beim Fachbereich 2, Steuern- und Grundbesitzabgaben - schriftlich oder persönlich
    oder
  • über unser Online-Verfahren zur Anmeldung eines Zwischenzählers erfolgen.

Nach Einreichung aller Unterlagen erhalten Sie unaufgefordert ein Schreiben über die Anmeldung Ihres Wasserzählers. (siehe Hinweise zur jährlichen Antragsstellung).

Benötigte Unterlagen

Anmeldung (siehe Formulare und Downloads) vollständig ausfüllen und folgende Nachweise beifügen:

  • Nahaufnahme des Zählers (Zählernummer, Zählerstand, Eichjahr)
  • Aufnahme Eichsiegel (wenn Eichjahr nicht auf Nahaufnahme zu sehen)
  • Aufnahme der Zapf- bzw. Entnahmestelle (2m Radius bis Boden)
  • Aufnahme der korrekt angebrachten Verplombung
  • Ggf. Nahaufnahme des ausgebauten Zählers (nur bei einem Zählerwechsel!)

Eine abschließende Bearbeitung der Anmeldung des Zwischenzählers ist nur nach Vorlage aller geforderten Unterlagen möglich.

Kontakt

Die zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie über die Ansprechpartner unter dem Suchbegriff "Schmutzwasser".

Hinweise zur jährlichen Antragsstellung

Der Antrag auf Ermäßigung der Kanalgebühren (formgebunden, siehe Formulare und Downloads) ist jährlich zum Ende eines jeden Jahres, jedoch spätestens bis zum 31.03. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr schriftlich zu stellen. 

Beispiel:
Antrag auf Ermäßigung der Kanalgebühr Schmutzwasser für das Jahr 2020
⇒ Einreichung des Antrages erst Ende des Jahres 2020, spätestens bis zum 31.03.2021.