Ehrenamtskarte NRW

Welche Vorteile bietet die Ehrenamtskarte?

Die Kreisstadt Euskirchen bietet allen Inhaberinnen/Inhabern der Ehrenamtskarte verschiedenste Vergünstigungen an. Euskirchener Inhaber/innen der Ehrenamtskarte bekommen zudem eine persönliche Einladung zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters sowie per Email persönliche Einladungen zu allen kulturellen Sonderveranstaltungen der Kreisstadt Euskirchen. Über den Landschaftsverband Rheinland haben alle Ehrenamtskarten-Inhaber/innen in der Kreisstadt Euskirchen bereits Anspruch auf eine 50 %-ige Ermäßigung auf Einzeleintrittskarten für Dauer- und Sonderausstellungen (nicht für Veranstaltungen) in das LVR-Industriemuseum in Kuchenheim.

Allein in Euskirchen stehen Ihnen als Inhaberin und Inhaber der Ehrenamtskarte folgende Vergünstigungen zur Verfügung:

Die Ehrenamtskarte gilt nicht nur in Euskirchen, sondern landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen. Die aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist abrufbar auf den Internetseiten des Landes NRW unter www.ehrensache.nrw.de

In der Kreisstadt Euskirchen hat die Karte eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung um weitere drei Jahre beantragt werden.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
Die Ehrenamtskarte NRW kann in der Kreisstadt Euskirchen jede/r erhalten, die/der mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr in der Kreisstadt Euskirchen ehrenamtlich nachweislich seit mindestens einem Jahr tätig ist. Ehrenamtlich bedeutet konkret, dass das Engagement ausschließlich für Dritte (außerhalb der Familie) ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung geleistet wird, die über eine Erstattung von Kosten hinausgeht. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Nicht anerkannt werden jedoch Bereitschaftszeiten der freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder von Musikvereinen, Chören, Sportvereinen, wohl aber die ehrenamtliche Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, sofern diese keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.

Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Ehrenamtskarte?
Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, ist ein  Bewerbungsbogen auszufüllen. Auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de sind alle weiterhin teilnehmende Kommunen sowie alle landesweiten Vergünstigungen für Karteninhaber stets aktuell aufgeführt. Der Antrag auf den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW muss von der Organisation oder Einrichtung, in der die ehrenamtliche Tätigkeit wahrgenommen wird, bestätigt und unterschrieben werden. Erfolgt die Tätigkeit bei verschiedenen Organisationen, so ist für jedes Engagement einen Bogen auszufüllen und bei der Demographie-Beauftragten der Kreisstadt Euskirchen abzugeben. Die Ehrenamtskarte ist zurück zu geben, sobald die Grundvoraussetzungen für den Erhalt nicht mehr erfüllt werden.

Antragsformular

Wie kann eine Firma oder Organisation Partner der Ehrenamtskarte werden und Vergünstigungen für Ehrenamtliche anbieten?
Alle Firmen und Organisationen in der Kreisstadt Euskirchen sind aufgerufen, ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und den in NRW Engagierten Vergünstigungen einzuräumen. Damit wird das gesellschaftliche Engagement in der Kreisstadt Euskirchen und im Land NRW unterstützt und honoriert.

Unternehmen und Einrichtungen können jederzeit Partner der Ehrenamtskarte, d. h. Vergünstigungsgeber werden.

Die aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist auf den Internetseiten des Landes NRW abrufbar unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw.

Formular für Vergünstigungsgeber

Die Gewährung der Vergünstigungen ist nicht an Fristen gebunden: Die gewährten Vergünstigungen können jederzeit widerrufen bzw. verändert werden.

Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Gertrude Salentin unter der Telefon-Nr.: 02251/14 597 zur Verfügung.