Ehrenamtskarte NRW

Welche Vorteile bietet die Ehrenamtskarte?

Die Stadt Euskirchen bietet allen Inhaberinnen/Inhabern der Ehrenamtskarte verschiedenste Vergünstigungen an. Euskirchener Inhaber/innen der Ehrenamtskarte bekommen zudem eine persönliche Einladung zum Neujahrsempfang des Bürgermeisters sowie per Email persönliche Einladungen zu allen kulturellen Sonderveranstaltungen der Stadt Euskirchen. 

Allein in Euskirchen stehen Ihnen als Inhaberin und Inhaber der Ehrenamtskarte u.a. folgende Vergünstigungen zur Verfügung:

Die Ehrenamtskarte gilt nicht nur in Euskirchen, sondern landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen. Die aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist abrufbar auf den Internetseiten des Landes NRW unter www.ehrensache.nrw.de.

In der Stadt Euskirchen hat die Karte eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung um weitere drei Jahre beantragt werden.

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

  • Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens vier Stunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig ist.
  • Ehrenamtliche dürfen eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigt.
  • Sollten Sie Ihren durchschnittlich mindestens vierstündigen zeitlichen Aufwand pro Woche bei mehr als einer Trägerorganisation leisten, füllen Sie bitte für jede Organisation ein eigenes Bewerbungsformular aus und reichen Sie diese zusammen ein.

Wo und wie lange gilt die Karte?

  • Die Ehrenamtskarte NRW ist landesweit in allen teilnehmenden Kommunen und gekennzeichneten Einrichtungen auch außerhalb des eigenen Wohnortes gültig.
  • Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren und kann verlängert werden.
  • Ihr Ehrenamt in der Stadt Euskirchen ausüben.

Wie erfolgt die Antragstellung für die Ehrenamtskarte?
Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, ist ein Bewerbungsformular auszufüllen. Auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de sind alle weiterhin teilnehmende Kommunen sowie alle landesweiten Vergünstigungen für Karteninhaber stets aktuell aufgeführt.

Der Antrag auf den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW muss von der Organisation oder Einrichtung, in der die ehrenamtliche Tätigkeit wahrgenommen wird, bestätigt und unterschrieben werden. Erfolgt die Tätigkeit bei verschiedenen Organisationen, so ist für jedes Engagement ein Bewerbungsformular auszufüllen und bei dem Seniorenbüro der Stadt Euskirchen abzugeben.

Die Ehrenamtskarte ist zurück zu geben, sobald die Grundvoraussetzungen für den Erhalt nicht mehr erfüllt werden.

Wie kann eine Firma oder Organisation Partner der Ehrenamtskarte werden und Vergünstigungen für Ehrenamtliche anbieten?
Alle Firmen und Organisationen in der Stadt Euskirchen sind aufgerufen, ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und den in NRW Engagierten Vergünstigungen einzuräumen. Damit wird das gesellschaftliche Engagement in der Stadt Euskirchen und im Land NRW unterstützt und honoriert.

Unternehmen und Einrichtungen können jederzeit Partner der Ehrenamtskarte, d.h. Vergünstigungsgeber werden. Die aktuelle Liste der landesweiten Angebote ist auf den Internetseiten des Landes NRW abrufbar unter www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw.

Formular für Vergünstigungsgeber

Die Gewährung der Vergünstigungen ist nicht an Fristen gebunden: Die gewährten Vergünstigungen können jederzeit widerrufen bzw. verändert werden.

Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Gertrude Salentin unter der Telefon-Nr.: 02251/14 597 zur Verfügung.