Zugangsbeschränkung zum Euskirchener Rathaus

Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage und den damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen wird auch die Arbeit im Rathaus der Kreisstadt Euskirchen verstärkt ins Homeoffice verlagert. Das Rathaus und alle Nebenstellen sind ab dem 25.11. für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für den Zugang wieder zwingend notwendig. Im Sinne der Kontaktreduzierung sollten Anliegen, sofern möglich, allerdings per E-Mail oder telefonisch geklärt werden. Die Ansprechpersonen sind im Internet unter www.euskirchen.de/rathaus/ansprechpersonen/

zu finden, die Zentrale der Kreisstadt Euskirchen ist unter 02251/14-0 erreichbar. Der Zugang zum Rathaus ist nur nach der 3G-Regel möglich. Der Nachweis über die Impfung, die Genesung oder einen tagesaktuellen Schnelltest muss am Eingang vorgezeigt werden.

Auch das Bürgerbüro kann ab 25.11. nur mit Termin aufgesucht werden. Hier besteht weiterhin die Möglichkeit, sich im Internet unter https://portal.kommunale.it/euskirchen/services/13 für einen Termin anzumelden.