Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.09.2020

Am 27.09.2020 findet die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Kreisstadt Euskirchen statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr und findet in denselben Wahlräumen wie die Hauptwahl am 13.09.2020 statt. Die im August versandten Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl. Sofern die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist, kann der/die Wahlberechtigte mit einem gültigen Ausweis wählen gehen.

Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Kreisstadt Euskirchen  spätestens bis zu folgenden Zeitpunkten angefordert werden:

- grundsätzlich bis Freitag, 25.09.2020, 18.00 Uhr 

- in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei plötzlicher (nachgewiesener) Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, bis Sonntag, 27.09.2020, 15.00 Uhr.

Sofern der/die Wahlberechtigte bereits vor der Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahl beantragt hat, werden die Unterlagen automatisch versandt. Bestehen diesbezüglich Rückfragen, so kann das Wahlamt der Kreisstadt Euskirchen Auskünfte geben.

Darüber hinaus können bis Samstag, 26.09.2020, 12.00 Uhr neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass die beantragten Unterlagen nicht zugegangen sind.

Die angeforderten und vom Wahlamt ausgehändigten Briefwahlunterlagen für die Stichwahl sind von dem/r Wähler/in zurückzusenden. Postgebühren werden vom Einsender nicht erhoben.

Da die letzte Zustellung der Post vor der Stichwahl am Freitag, 25.09.2020 bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 24.09.2020 zur Post gegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung Euskirchen abzugeben. Dies betrifft insbesondere die Wahlbriefe, die erst kurz vor Ende der Beantragungsfrist angefordert werden. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die im Rathaus, Kölner Straße 75, am 27.09.2020 bis spätestens 16.00 Uhr eingegangen sind!

Informationen sind auch im Internetangebot der Kreisstadt Euskirchen abrufbar unter www.euskirchen.de. Am Wahlabend können dort auch die Ergebnisse der Landrats- sowie der Bürgermeisterstichwahlen in der Kreisstadt Euskirchen mitverfolgt werden.