UPDATE (19.02.) Auswirkungen des Cyberangriffs

UPDATE vom 19.02

Bescheide für Grundbesitzabgaben und der Einzug von Lastschriften verzögern sich

Die Folgen des Cyberangriffs auf den Dienstleister Südwestfalen IT vom Oktober 2023 sind bei der Stadt Euskirchen immer noch spürbar. Deshalb wird sich der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide leider verzögern. Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuern A und B sowie die Gebühren für die Abfall- und Niederschlagwasserentsorgung für das aktuelle Jahr festgesetzt und die Vorausleistungen der Schmutzwassergebühren veranlagt. Im Normalfall würden diese Bescheide nun versendet – durch die weiterhin bestehenden Probleme mit den dafür nötigen IT-Programmen verzögert sich der Versand auf unbestimmte Zeit. Aktuell gibt es auch noch immer Probleme beispielsweise mit dem Einzug von Lastschriften. Sobald die Bescheide erstellt werden können und Einzüge wieder möglich sind, werden die geänderten Einzugstermine zeitnah bekannt gegeben. Zu beachten ist auch, dass der Einzug der im November 2023 fällig gewesenen Grundbesitzabgaben ebenfalls noch nachgeholt wird. Ebenfalls noch nicht abgebucht werden die Elternbeiträge. Die Stadt Euskirchen empfiehlt Zahlungspflichtigen in diesen Fällen, die entsprechenden Beträge vorzuhalten/zur Seite zu legen, da die Abbuchung nachgeholt wird, sobald das Fachverfahren wieder zur Verfügung steht.

„Wir bedauern, dass die Verfahren noch nicht hundertprozentig wiederhergestellt sind und dass dieser Umstand zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Leider haben wir auf Seiten der Stadt keinen Einfluss auf das Verfahren. Ich bitte weiterhin um Geduld und Verständnis für die Mitarbeitenden der Stadt, denen diese Umstände den Arbeitsalltag ebenso erschweren“, betont Bürgermeister Sacha Reichelt

 

UPDATE vom 11.01.

Nach Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT geht es langsam voran

Mehr als zwei Monate liegt der Cyberangriff auf das Rechenzentrum Südwestfalen-IT bereits zurück, nun gibt es endlich erste Fortschritte auch für die Stadt Euskirchen. Kurz vor Weihnachten konnten die ersten betroffenen Fachverfahren – allerdings teilweise nur in einer deutlich reduzierten Basisversion – wieder in Betrieb genommen werden. Über den Jahreswechsel mussten allerdings noch einige Probleme mit dem Rechenzentrum ausgeräumt werden, so dass die Mitarbeitenden erst seit einer Woche tatsächlich wieder mit den Verfahren arbeiten können. „Durch den langen Ausfall der Programme ist es natürlich zu einem erheblichen Rückstau in der Bearbeitung gekommen, der nun nach und nach parallel zum Tagesgeschäft abgearbeitet werden muss. Aus diesem Grund wird die Bearbeitung teilweise auch etwas länger dauern als gewohnt.“ so Bürgermeister Sacha Reichelt. „Eine gute Nachricht ist allerdings, dass bei dem Angriff keine Daten der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger gestohlen oder unwiederbringlich zerstört wurden.“

In der ersten Januarwoche hatte es eine WDR-Meldung gegeben, dass alle Meldeämter/Bürgerbüros wieder arbeiten könnten, dies war jedoch zu diesem Zeitpunkt so pauschal – und auch für Euskirchen - nicht zutreffend. Zum einen wurden die Verfahren nicht allen Kommunen zeitgleich zur Verfügung gestellt, zum anderen mussten je nach Verfahren individuelle Anpassungen und Schnittstellen wiederhergestellt werden.

Im Bürgerbüro können seit dieser Woche wieder sämtliche Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet werden. Derzeit sind noch eine Vielzahl von aufgelaufenen Fällen, die schriftlich oder digital eingegangen sind, im Melderegister nachträglich zu erfassen. Dies hat auch im Hinblick auf die Europawahl im Juni 2024 hohe Priorität. Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Ende Oktober an-, ab- oder ummelden wollten und dies nicht konnten, sind aufgerufen, dies nun ebenfalls zeitnah nachzuholen. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist für die Nachmittage wieder eine Online-Terminbuchung über die Seite www.euskirchen.de/service/buergerbuero erforderlich. Vormittags kann das Bürgerbüro ohne Termin – dann ggf. mit längerer Wartezeit – aufgesucht werden.

Das Euskirchener Standesamt kann wieder nahezu normal arbeiten und auch Urkunden zu Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen ausstellen. Urkunden zu in der Zeit vom 30.10.-31.12.2023 bescheinigten Fällen werden nachträglich ausgestellt und per Post zugesandt. Es wird ausdrücklich darum gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Das Standesamt geht davon aus, bis Mitte Februar alle Rückstände abgearbeitet zu haben. Um dies zu gewährleisten, bleibt das Standesamt bis einschließlich 14.02.2024 mittwochs für persönliche Vorsprachen geschlossen.

Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist noch nicht wieder möglich, allerdings wird auch hier eine baldige Lösung der aktuell noch bestehenden Probleme erwartet.

Die Finanzsoftware ist ebenfalls wieder in Betrieb genommen worden, allerdings noch mit sehr starken Einschränkungen des Leistungsumfangs. So ist es beispielsweise weiterhin noch nicht möglich, Abbuchungen vorzunehmen. Neben den im November 2023 nicht eingezogenen Grundbesitzabgaben wird auch am 15. Februar 2024 noch keine Einziehung erfolgen können. Dies gilt auch beispielsweise für Elternbeiträge. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, die erwarteten Beträge weiterhin zur Verfügung zu halten.

Die Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2024 können aktuell noch nicht erstellt werden, weil notwendige Daten aus anderen Verfahren nicht vorliegen. Wann dies möglich sein wird, steht derzeit noch nicht fest. „Wir hoffen, dass dies im März möglich sein wird, dies hängt jedoch von den weiteren Fortschritten bei der Südwestfalen-IT ab.“ fasst Bürgermeister Reichelt zusammen.

 

UPDATE vom 8.12.

Hier können Sie die aktuelle Meldung der Südwestfalen-IT lesen.

Die Südwestfalen-IT informiert mit einer Pressemitteilung vom 08.12.2023 darüber, dass der Wiederanlauf der Fachverfahren, die auch in der Stadtverwaltung Euskirchen seit dem Hackerangriff vom 30.10.2023 nicht mehr zur Verfügung stehen, länger dauern wird, als sie in ihrer Meldung Ende November angekündigt hatte. So ist derzeit nicht davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr ein Basisbetrieb der Programme im Bürgerbüro und im Standesamt möglich sein wird. Auch das Fachverfahren für die Bearbeitung von Wohngeld sowie die Finanzsoftware stehen weiterhin noch nicht zur Verfügung. Die Südwestfalen-IT hatte die Aufnahme des Basisbetriebs erster Fachverfahren für Mitte Dezember angekündigt, dies ist jedoch flächendeckend nicht haltbar, es können nur erste Tests erfolgen.

„Der aktuelle Zustand ist sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger sehr unbefriedigend und ärgerlich“ so Bürgermeister Sacha Reichelt. „Leider hat die Stadtverwaltung keine hinreichende Möglichkeit, das Verfahren der Wiederherstellung zu beschleunigen, so dass wir warten müssen, bis wir an der Reihe sind. Insofern muss ich auch die Euskirchener Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Geduld bitten.“

Die Südwestfalen-IT gibt in ihrer Pressemitteilung an, dass der Süden ihres Verbandsgebietes stärker betroffen ist. Die Stadt Euskirchen wird trotz der geografischen Lage im Süden von Siegen allerdings zu den „Nordkommunen“ gezählt, die weniger betroffen sind und bei denen die Aufnahme des Basisbetriebs schneller gehen soll. Genauere Informationen zu Zeitschienen sind aktuell noch nicht möglich. Sobald sich weitere Entwicklungen abzeichnen, wird die Stadt Euskirchen hierüber informieren.

 

Die Südwestfalen-IT (SIT) ist in der Nacht auf Montag, 30.10.2023, Opfer eines Cyberangriffs geworden. Dies hat auch für die Stadt Euskirchen gravierende Auswirkungen, da sämtliche Verbindungen zwischen der Stadt Euskirchen und der SIT gekappt wurden und somit einige wichtige Programme nicht zur Verfügung stehen. Die eigenen Systeme der Stadt Euskirchen sind von dem Angriff nicht betroffen.

Nach wie vor ist die Stadt Euskirchen aufgrund des Cyberangriffs auf das Rechenzentrum Südwestfalen-IT (SIT) nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig und kann viele wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht anbieten. Diese merken dies insbesondere im Bürgerbüro, wo keinerlei Melde- und Passangelegenheiten bearbeitet werden können sowie im Standesamt, wo Geburten und Sterbefälle zwar analog registriert und bescheinigt, jedoch keine Urkunden ausgestellt werden können, die für die Rechtsverbindlichkeit vorgeschrieben und zur Vorlage bei verschiedenen Stellen erforderlich sind. Dies gilt auch für Eheschließungen.

Auch ist es aufgrund des nicht zur Verfügung stehenden Fachverfahrens nicht möglich, Wohngeldfälle aktuell zu bearbeiten und daher auch nicht zahlbar zu machen.

Da auch die Finanzsoftware betroffen ist, werden zum Stichtag 15.11. keine Grundbesitzabgaben eingezogen. Davon unberührt sind selbstverständlich die Abgabenpflichtigen, die eigenständig überweisen. Auch Elternbeiträge können aktuell nicht eingezogen werden! Die Stadt Euskirchen empfiehlt Zahlungspflichtigen in diesen Fällen, die entsprechenden Beträge vorzuhalten/zur Seite zu legen, da die Abbuchung nachgeholt wird, sobald das Fachverfahren wieder zur Verfügung steht.

In allen betroffenen Bereichen wird versucht, Alternativen für die Bearbeitung zu schaffen, um den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Dienstleistungen zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen. Um diesen Prozess nicht zu behindern, bittet die Verwaltung darum, von Nachfragen z.B. zu Bearbeitungsständen von Anträgen abzusehen.

„Die Stadt Euskirchen bedauert diese Einschränkungen sehr, hat jedoch keine Möglichkeit die Situation kurzfristig zu ändern.“ so Bürgermeister Sacha Reichelt. „Insofern bitte ich die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Situation. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Bereichen tun alles, was ihnen möglich ist, sind der Situation aber ebenso ausgeliefert wie Sie, da es sich um einen Angriff auf unseren Dienstleister handelte und uns daher selbst die Hände gebunden sind.“

Details zu den Auswirkungen:

Das Serviceportal auf der städtischen Homepage ist weiterhin nicht erreichbar.

Das Bürgerbüro kann derzeit keinerlei Melde- und Passangelegenheiten bearbeiten. In absolut dringenden Notfällen von Passangelegenheiten kann das Bürgerbüro kontaktiert werden, um ggf. eine Lösung zu finden. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Folgende Dienstleistungen sind weiterhin möglich:
- Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen
- Ausstellung von Parkausweisen außerhalb der aG-Regelung
- Ausstellung von Fischereischeinen
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Aushändigung von WBS-Anträgen
- Aushändigung von EU-Pass-Anträgen
- Anfertigung von Beglaubigungen
- Annahme/Ausgabe von Fundsachen
- Verkauf von Müllsäcken.

Im Standesamt können Sterbefälle soweit bearbeitet werden, dass Beisetzungen durchgeführt werden können. Geburten können ebenfalls behelfsweise bescheinigt werden. Eheschließungen können weiterhin durchgeführt werden, Eheurkunden können allerdings nicht ausgestellt werden.
Vaterschaftsanerkennungen können nicht bearbeitet werden. In dringenden Fällen erfolgt eine Verweisung an das Jugendamt.

Wohngeldfälle können aktuell nicht bearbeitet werden. Es wird darum gebeten, von Nachfragen abzusehen.

Die Stadt Euskirchen wird über die weiteren Entwicklungen stetig informieren.

 

Informationen der Südwestfalen-IT (SIT) zur aktuellen Situation

Was wird getan, um das Problem zu beheben?
Seit dem 30.10.2023 arbeiten mehrere Krisenstäbe bei der SIT rund um die Uhr daran, den Umfang des entstandenen Schadens einzuschätzen, diesen auf ein Mindestmaß zu begrenzen sowie die ersten Dienstleistungen wieder verfügbar zu machen. Die Stadtverwaltung Euskirchen unterstützt die SIT und IT-Spezialisten dort, wo dies möglich ist. Alle Teams arbeiten gemeinsam mit Hochdruck daran, um die Situation aufzuklären und so schnell wie möglich, Schritt für Schritt wieder einsatzbereit zu werden.

Wie lange werden die Dienste noch gestört sein?
Bevor Ihnen die Dienstleistungen wieder wie gewohnt angeboten werden können, muss die SIT auch zu Ihrem Schutze sicherstellen, dass alle Systeme frei von schädlicher Software sind. Die Teams der SIT arbeiten rund um die Uhr an der Prüfung und Wiederherstellung aller Systeme. Gleichzeitig wurden neue Sicherheitsrichtlinien erarbeitet und schrittweise umgesetzt. Erst wenn Systeme als unbedenklich eingestuft wurden und die neuen Sicherheitsrichtlinien in Kraft sind, kann mit der Wiederinbetriebnahme begonnen werden. Wo es derzeit möglich und zielführend ist, unterstützen IT-Experten sie dabei.

Kann ich mich mit meinem Anliegen an eine der umliegenden Verwaltungen wenden?
Derzeit prüft die SIT für eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen, ob es möglich ist, Ihr Anliegen über Verwaltungen in Ihrer Nähe abwickeln zu lassen, um auf diese Weise eine vorläufige, gangbare Behelfslösung zu finden.

Sind meine persönlichen Daten sicher? Wurden Passwörter gestohlen? Muss ich meine Passwörter ändern? Sollte ich meine Bank informieren? Soll ich meine Kreditkarten sperren lassen? Wurden auch sensible Daten wie Sozialversicherungsnummern entwendet?
Alle Teams arbeiten mit Hochdruck daran, den erfolgten Angriff, die Vorgehensweise und den Schaden besser zu verstehen und einzuschätzen. Nach aktuellem Kenntnisstand kann ein Abfluss von Daten nicht ausgeschlossen werden. Die Spezialisten eines externen Dienstleisters für Cybersicherheit konnten bisher jedoch keine Hinweise darauf feststellen, dass Daten abgeflossen sind. Eine abschließende Einschätzung der IT-Experten steht noch aus.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Daten betroffen sind?
Momentan ist es noch nicht möglich zu überprüfen, ob und welche Daten von Bürgerinnen und Bürgern direkt durch den Angriff ggf. betroffen sind. Nach aktuellem Kenntnisstand kann ein Abfluss von Daten nicht ausgeschlossen werden. Sobald wir über genauere Informationen verfügen, lassen wir Sie dies wissen.

Kann ich Entschädigung für erlittenen Schaden fordern?
Es wird aktuell geprüft, an wen Sie sich bzgl. Schadensersatzforderungen wenden können. Wir informieren hierüber, sobald uns Informationen seitens der SIT dazu vorliegen.

Die SIT ist sich darüber bewusst, dass die aktuelle Situation äußerst ärgerlich ist, Sie direkt betrifft und Ihrem Alltag stark beeinträchtigt. Sie bedauert den Ausfall zutiefst und entschuldigt sich aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, die dieser Vorfall verursacht. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, Lösungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Die SIT und auch die Stadt Euskirchen hoffen auf Ihre Geduld und Ihr Verständnis, bis wir Ihnen neue Informationen geben können.

 

UPDATE vom 22.11.2023

Cyberangriff – Südwestfalen-IT will vor Weihnachten erste Fachverfahren wieder zur Verfügung stellen

Die Südwestfalen-IT (SIT) hat am 21.11. das Konzept für den Wiederanlauf der Basis-Infrastruktur und der wichtigsten Fachverfahren beschlossen. „Bis es soweit ist, ist weiterhin Geduld gefragt, dennoch kann die heutige Meldung aus Siegen als erster Lichtblick gewertet werden, auch wenn wohl nicht alle Probleme zeitnah gelöst werden können.“ so Bürgermeister Sacha Reichelt. „Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir im Moment keine Abbuchungen im Wege des Lastschriftverfahrens vornehmen können. Dies betrifft neben Grundbesitzabgaben insbesondere Elternbeiträge im Kita- und OGS-Bereich. Natürlich wird die Abbuchung irgendwann nachgeholt, die entsprechenden Beträge sollten daher nicht für andere Dinge verplant werden.“

Dem Verwaltungsrat der SIT wurde ein erster Untersuchungsbericht vorgelegt, der bewerten sollte, welche Methode des Wiederanlaufens sicher möglich ist. Neben dem Wiederaufbau des Kernsystems werden Systeme, die nicht nachweislich betroffen sind, unter permanenter und lückenloser Überwachung wieder in Betrieb genommen. Die Spezialisten eines externen Dienstleisters für Cybersicherheit konnten keine Hinweise darauf feststellen, dass Daten abgeflossen sind.

Um die Kommunen und Kreise schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen, damit sie ihre öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zügig wieder erbringen können, wird der betroffene Teil der Server des Rechenzentrums komplett neu aufgebaut. Erste wesentliche Dienstleistungen sollen ab Mitte Dezember in einem Notbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen u.a. das Ausstellen von Ausweisen und Pässen, die Anmeldung von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten sowie die Auszahlung von aktuell berechneten Wohngeldleistungen. Weitere Informationen zum genauen Zeitpunkt und Umfang der möglichen Dienstleistungen folgen zu gegebener Zeit.

Um den großen Anforderungen eines möglichst raschen Wiederaufbaus gerecht werden zu können, hat die SIT ein Hilfsangebot der regio iT Aachen angenommen. Die regio iT Aachen wird die Arbeit der SIT in den nächsten Monaten mit Personal, Technik und Know-how unterstützen.