Soforthilfe kann nun beantragt werden

Das Land NRW hat den Antrag auf Soforthilfe für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe am 14. und 15. Juli bereitgestellt. Über das Formular kann jeder, der in seinem Haushalt einen Schaden von über 5.000 Euro hat, der nicht von der Versicherung abgedeckt wird, die Soforthilfe beantragen.

Privatpersonen

Jede antragstellende Person wird mit 1.500 Euro unterstützt, jede weitere im Haushalt lebende Person erhält 500 Euro. Die Soforthilfe ist auf 3.500 Euro pro Haushalt begrenzt.

Die Anträge sind auf der Homepage des Landes NRW unter www.land.nrw/de/soforthilfe zu finden.

Unternehmen

Auch Unternehmen können Soforthilfe beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten in entsprechender Höhe erlitten haben. Es wird pauschal eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro ausgezahlt. Auch hierzu sind Informationen unter www.land.nrw/de/soforthilfe zu erhalten (Antrag, Richtlinien, Fragen und Antworten, Ausfüllhilfen).
Ein ausfüllbares einseitiges pdf-Dokument finden Sie hier.

Außerdem können Antragsformulare im Rathaus, Kölner Straße 75, im Alten Rathaus Baumstraße 2,  abgeholt und abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt zeitnah.


Hinweis:
Geben Sie die Anträge nur bei Ihnen persönlich bekannten Personen bzw. unmittelbar im Rathaus oder Alten Rathaus ab, damit Ihr Antrag auch wirklich bei uns ankommt!