Reduzierte Sprechzeiten für die Bauordnung Euskirchen

Neue Vorgaben erfordern konzentrierte Bearbeitung

Die neue Landesbauordnung NW bringt nicht nur für Bauherren und Architekten Änderungen, sondern führt auch zu zusätzlichen Aufgaben und erweiterten Prüfpflichten für die Bauordnungsabteilungen der Kommunen. In Euskirchen sind zudem durch das jahrelang hohe Antragsaufkommen bei einigen Aufgabenfeldern Rückstände entstanden. Daher müssen Arbeitsabläufe gestrafft werden und es wird mehr Zeit für eine konzentrierte Bearbeitung benötigt, um im Sinne der Antragsteller die vorgegebenen Bearbeitungsfristen einhalten zu können.

Ab dem 01.08.2017 gelten für die Abteilung Bauordnung der Kreisstadt Euskirchen folgende Telefon- und Sprechstundenzeiten:

montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-11.30 Uhr.

Die Registratur ist zusätzlich dienstags und freitags von 9.00-11.30 Uhr telefonisch unter den Nummern 14-360 oder -484 erreichbar. Darüber hinaus können halbstündige Termine vereinbart werden.
Außerhalb der genannten Zeiten sind die Mitarbeiter/innen grundsätzlich ohne Termin nicht persönlich erreichbar, Telefonate werden durch eine Ansage beantwortet. Mit diesen Sprechzeiten bewegt sich die Erreichbarkeit der Euskirchener Bauordnung im Rahmen derer anderer Bauaufsichtsbehörden.