Probleme in den Abwasseranlagen durch Verwendung von feuchten Reinigungstüchern

Bei der Kanalsanierungsmaßnahme in der Gansweide im Abschnitt zwischen der Wilhelmstraße und der Straße Am Bollwerk wurde auf einer Strecke von rd. 95 m ein Kanal-Inliner in einer Größe von 1,8 m Höhe und 1,2 m Breite in den Kanal eingebaut. Das ständig abfließende Abwasser musste vorübergehend abgepumpt werden. Die dafür eingesetzten Pumpen wurden jedoch durch feuchte Reinigungs- oder Kosmetiktücher verstopft und fielen aus. Diese technischen Schwierigkeiten verzögerten die eigentlich sehr kurze Bauzeit.

Bundesweit verstopfen immer häufiger die Abwasseranlagen und Pumpstationen durch die Verwendung feuchter Reinigungstücher. Die Themen Sauberkeit, Schmutzvermeidung und Abfallentsorgung sind untrennbar verbunden und werden von der Hygiene- und Gesundheitsindustrie entsprechend propagiert. Ob Babypflege, Abschminken oder Toilettennutzung überall werden feuchte Tücher benutzt. Diese Reinigungstücher lösen sich im Gegensatz zu Toilettenpapier allerdings nicht in Verbindung mit Wasser auf, sondern bleiben erhalten und sind extrem reißfest. Durch ihre Faserung verstopfen sie die Abwasserpumpen.

Wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Hygieneartikeln und ihre umweltschonende Entsorgung über den Restmüll. In diesem Zusammenhang weist die Kreisstadt Euskirchen nochmal auf § 7 Abs. 2 Ziffer 1 der Entwässerungssatzung hin. Dieser beinhaltet, dass feste Stoffe (z. B. Asche, Damenhygieneartikel, Feuchttücher, Glas, Harze, Kondome, Müll, Mörtel, Pappe, Sand, Textilien, Windeln, Zement), auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in der Kanalisation führen können, nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.