Ausweise und Pässe für Kinder früh beantragen

Wer zukünftig mit Kindern verreisen möchte, sollte darauf achten, dass seit Januar 2024 keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Ist eine Reise ins Ausland geplant, kann für Kinder ab jetzt ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig. Sowohl die Personalausweise wie auch die Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei hergestellt.
Die Aushändigung ist daher nicht wie bei den bisherigen Kinderreisepässen am Tag der Beantragung möglich.
Vielmehr muss ein Bearbeitungszeitraum von zwei bis drei Wochen für Personalausweise und vier bis sechs Wochen für Reisepässe eingeplant werden.
Eltern sollten daher schon frühzeitig die Gültigkeit der vorhandenen Kinderreispässe prüfen und rechtzeitig zur Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen.
Die neuen Personalausweise und Reisepässe sowie die noch vorhandenen Kinderreisepässe verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Kind nicht mehr anhand des Bildes zu identifizieren ist. Darauf ist gerade bei Dokumenten für Säuglinge und Kleinkinder zu achten, damit es bei den Grenzkontrollen nicht zu Problemen kommt.

Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen sind auf der Internetseite der Stadt Euskirchen zu finden: www.euskirchen.de/service/buergerbuero/ausweise