Neue Friedhofssatzung

Regelung zur Sicherheit und Ordnung auf den Friedhöfen

Abgestellte Gegenstände auf dem Friedhof

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass verstärkt Gegenstände außerhalb von Grabstätten in den Grabzwischenräumen bzw. hinter den Grabsteinen abgestellt oder in Sträucher und Hecken gesteckt werden. Dies führte für die Mitarbeiter oft zu gefährlichen Situationen beim Rasenmähen sowie beim Strauch- oder Heckenschnitt.

Die Kreisstadt Euskirchen hat als Friedhofsträger für die Sicherheit auf ihren Friedhöfen zu sorgen, um für die Friedhofsbesucher und städtischen Mitarbeiter keine Gefahren entstehen zu lassen. Hierzu kann sie in ihre Friedhofssatzung Bestimmungen zur Gefahrenabwehr aufnehmen. Der Rat der Kreisstadt Euskirchen hat daher eine neue Friedhofssatzung beschlossen, die am 21.10.2017 in Kraft getreten ist. Unter anderem wurde hierin bestimmt, dass es nicht gestattet ist, Gegenstände außerhalb von Grabstätten in gefährlicher und/oder behindernder Weise abzustellen. Diese Regelung dient sowohl der Sicherheit als auch einem ordentlichen Erscheinungsbild auf den Friedhöfen.

Die Friedhofssatzung finden Sie hier.