Medizinische Masken auch bei Terminen mit der Stadt Euskirchen erforderlich

Seit Montag, 25. Januar, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung, die vorsieht, dass eine medizinische Maske beim Einkaufen, im ÖPNV, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen sowie auch in Gottesdiensten zu tragen ist.

Zum Schutze der Mitarbeiter/innen und Besucher/innen wurde entschieden, dass diese Regel auch für alle Dienststellen der Stadt Euskirchen gelten soll. Wer einen Termin im Rathaus, im Bürgerbüro oder einer anderen Dienststelle hat, darf diesen nur mit einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) oder vergleichbare Maske [KN95, N95]) wahrnehmen. Rückfragen beantwortet die Stadt Euskirchen gerne.