Landesprogramm zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona Krise

Anträge können an die Stadt Euskirchen gerichtet werden

Das Land NRW unterstützt ehrenamtliche Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise mit über eine Million Euro. Davon sollen insbesondere die Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für ältere und vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger und in Quarantäne befindliche Menschen profitieren.

Ehrenamtliche Initiativen organisieren Unterstützung beim Einkaufen, beim Ausführen des Hundes oder beim Einlösen von Rezepten. Sie produzieren Hilfeleitfäden und Erklär-Videos, nähen Masken oder stärken psychosoziale Angebote, wie Telefonketten und Gartenzaunbesuche. Alle diese Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine haben durch ihr bestehendes oder neu entstehendes Engagement zusätzliche Ausgaben und benötigen nun unbürokratisch und unkompliziert finanzielle Unterstützung.

Wichtig hierbei ist: Die Mittel dürfen auch rückwirkend für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 genutzt werden. Somit sind auch Kosten abgedeckt, die bereits angefallen sind und für die ein Verein oder eine Organisation bereits in Vorleistung getreten ist. Das betrifft auch Maßnahmen, die bereits geplant sind oder schon begonnen haben. Ein Eigenanteil ist nicht notwendig. Die Auszahlung von bereitgestellten Mitteln an natürliche Personen ist ausgeschlossen.

Die vollständigen Förderbestimmungen sowie ein Antragsformular finden Sie hier. Anträge können ab sofort bis zum 31. Juli 2020 gestellt werden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an: Stadt Euskirchen, Stabsstelle Demographie, Barbara Brieden, Tel.: 02251 / 14-324 oder E-Mail: bbrieden(at)euskirchen.de