Kontrolle im Bereich der Bau- und Wohnungsaufsicht

In den Morgenstunden des 23.02.2022 fand eine Kontrollaktion im Bereich der Bau- und Wohnungsaufsicht unter Berücksichtigung der Einhaltung des Brandschutzes durch Mitarbeitende der Stadt Euskirchen und Kräfte der Kreispolizeibehörde Euskirchen in zwei Wohnobjekten in der Euskirchener Innenstadt statt.

Hintergrund der Aktion waren insbesondere bauordnungsrechtliche und brandschutzrechtliche Kontrollen sowie Überprüfungen zu den konkreten Wohn- und Mietumständen vor Ort. So wurde speziell geprüft, ob baurechtlich nicht genehmigte Nutzungen vorlagen oder ob Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialleistungen eingehalten wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden nun ausgewertet und bei Befunden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Auf Grund von baulichen Mängeln und fehlenden Brandschutzvorkehrungen musste ein Teil eines der beiden Objekte seitens der Bauordnungsbehörde der Stadt Euskirchen versiegelt und die Nutzung bis auf Weiteres untersagt werden. Zwei Personen wurden durch das Ordnungsamt der Stadt Euskirchen in einer städtischen Unterkunft untergebracht.