Jugendschöffen gesucht für die Amtsperiode 2019 bis 2023

Für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 werden Personen gesucht, die sich für das Amt des Jugendschöffen bei der Jugendstrafkammer beim Landgericht Bonn und beim Amtsgericht Euskirchen zur Verfügung stellen. 

Schöffen/-innen sind ehrenamtliche Richter/innen in der Strafgerichtsbarkeit, die wie Berufsrichter/innen nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden sind. Sie fällen Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichter/innen.

Schöffe/Schöffin werden kann wer:
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
• die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
• zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre ist,
• zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
• zum Zeitpunkt der Wahl (im Jahr 2018) im Kreis Euskirchen wohnt.
Auch wer bereits zwei Wahlperioden als Laienrichter/in gewählt wurde, kann sich für das Amt  als Jugendschöffe/-in bewerben. Dies war bisher nicht möglich.

Eine Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist ab sofort und bis spätestens zum 29.03.2018 möglich. Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de erhältlich. Das Bewerbungsformular ist innerhalb der Frist an die Stadt Euskirchen, Fachbereich Schulen, Generationen und Soziales, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Frau Barth, Zimmer 125, Tel.: 02251-14 398, E-Mail: mbarth(at)euskirchen.de, zu senden oder dort abzugeben.