Ergänzende Allgemeinverfügung der Kreisstadt Euskirchen zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen ("Coronavirus")

Die Kreisstadt Euskirchen hat auf der Grundlage der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.03.2020, 13.03.2020, 15.03.2020 und 17.03.2020 bereits umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in verschiedenen Bereichen mit einer Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 angeordnet. 

Diese ergänzende Allgemeinverfügung regelt das Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches des Sozialgesetzbuchs, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 („Coronavirus“).

Diese ergänzende Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020 in Kraft. Der Text ist entsprechend der örtlichen Bestimmungen für Öffentliche Bekanntmachungen per Aushang im Foyer des Rathauses, Kölner Straße 75, im Vorraum zum Bürgerbüro, Baumstraße 2 sowie am Eingang zur Stadtbibliothek Euskirchen, Wilhelmstraße 32-34 veröffentlicht.

Weiteres sowie Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Allgemeinverfügung