Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2021

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen liegt ab dem 01.03.2021 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 22.04.2021 – zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

- montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

- dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

Im Internet ist der Entwurf unter www.euskirchen.de im Bereich Rathaus/Haushalt einsehbar.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 19.03.2021 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Soweit aufgrund der pandemischen Lage weiterhin Zutrittsbeschränkungen zum Rathaus bestehen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Rufnummer 02251/14-279.