Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2020

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen liegt ab dem 02.03.2020 während der Dauer des Beratungsverfahrens des Rates – die Beschlussfassung im Rat der Stadt Euskirchen erfolgt voraussichtlich am 31.03.2020 – zur Einsichtnahme bei der Stadt Euskirchen, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, Zimmer 201 zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
- montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- dienstags und donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Im Internet ist der Entwurf hier einsehbar.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Euskirchen in der Zeit vom 02.03.2020 bis einschließlich 20.03.2020 Einwendungen bei der o.g. Stelle schriftlich oder mündlich zu Protokoll erheben. Über erhobene Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.