Eingeschränktes Serviceangebot in der Abteilung Bauordnung

Die Kreisstadt Euskirchen sieht sich derzeit mit einer besonders hohen Anzahl an Baugenehmigungsverfahren konfrontiert. Hinzu kommen die kurzfristigen Arbeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen. Daher kann das bisher erbrachte Serviceangebot derzeit nicht in vollem Umfang aufrechterhalten werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Bauvorlageberechtigte, die einen Antrag gestellt haben, werden gebeten, von Nachfragen bezüglich des Sachstandes ihres Verfahrens abzusehen. Die Einschränkungen gelten auch für Akteneinsichten. Die üblichen Sprechzeiten können vorübergehend nicht angeboten werden, so dass für Gesprächstermine eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.