Die Kreisstadt Euskirchen sucht zwei neue Schiedspersonen

Durch die Niederlegung des Ehrenamtes ist im Schiedsamtsbezirk Euskirchen I und Schiedsamtsbezirk Euskirchen II die Neuwahl von jeweils einer Schiedsperson sowie deren Vertreter erforderlich.

Der Schiedsamtsbezirk Euskirchen I umfasst die Kernstadt ohne den Bereich südlich der Bahnlinie Trier / Köln / Bonn.

Der Schiedsamtsbezirk Euskirchen II umfasst den Bereich südlich der Bahnlinie Trier / Köln / Bonn, Kuchenheim, Roitzheim, Stotzheim, Weidesheim, Kleinbüllesheim, Großbüllesheim und Wüschheim.

Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit gehört es zu den Aufgaben der Schiedsperson in Zivilklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und vorrangig Nachbarschaftsstreitigkeiten, die notwendige Güteverhandlung durchzuführen. Die erforderlichen Kenntnisse werden durch Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. Gebühren, die erhoben werden, fließen zu gleichen Teilen der Schiedsperson und der Kreisstadt Euskirchen zu. Auslagen werden in voller Höhe erstattet.

Die Schiedsperson muss ihren Wohnsitz in dem Schiedsamtsbezirk haben. Sie sollte zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein. Sie darf nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Die neuen Schiedspersonen werden vom Rat der Kreisstadt Euskirchen für die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen bestätigt.

Bewerbungen mit Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 07.11.2016 an die Stadt Euskirchen, Fachbereich 4, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen.