Aktualisierung der CoronaSchVO vom 22.03.2020 und des Bußgeldkatalogs zur CoronaSchVO

Am 25.03.2020 hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates am 27.03.2020 wurde das Gesetz am selben Tag veröffentlicht und ist in weiten Teilen zum 28.03.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden erhebliche Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, die auch die Rechtsgrundlagen für das Handeln der kommunalen Ordnungsbehörden und des Landes sowie die Bußgeldvorschriften betreffen. Insbesondere ist es aufgrund der Aufnahme der Rechtsverordnungen nach § 32 IfSG in die Aufzählung des § 73 Absatz 1a Nr. 24 IfSG nunmehr erforderlich, die Bußgeldtatbestände in der CoronaSchVO konkret zu benennen. Die Aktualisierung der CoronaSchVO und des Bußgeldkataloges wurde durch die bundesgesetzlichen Änderungen erforderlich.

Per Rechtsverordnung vom 22.03.2020 wurde die CoronaSchVO nunmehr geändert. Die Änderung ist ab dem 31.03.2020 in Kraft. An einigen Stellen wurden auch Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen, die – nicht zuletzt auch aufgrund von Anfragen aus dem Bereich der örtlichen Ordnungsbehörden – zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs erforderlich bzw. sinnvoll erschienen.