Änderungen bei der Abfallentsorgung

Der Rat der Kreisstadt Euskirchen hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Euskirchen beschlossen. Hieraus ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger im alltäglichen Umgang mit Abfällen einige Änderungen:

• Die zur Grünabfallsammlung zugelassenen Abfälle sind, sofern sie nicht mit kompostierbarem Material zu Bündeln verschnürt werden können, in Papiersäcken oder Pappkartons zur Sammlung bereitzustellen. Jutesäcke sind dagegen nicht mehr für die Grünabfallsammlung zugelassen.
Jutesäcke sind nicht dazu geeignet Grünschnitt zu entsorgen. Am kreiseigenen Kompostwerk in Mechernich wird aus dem Grünschnitt Kompost hergestellt. Dazu wird der Grünschnitt zerkleinert. Die Jutesäcke legen sich um die Walzen der Maschinen und führen damit zu erheblichen Störungen im Arbeitsablauf. Hinzu kommt, dass die Säcke eine sehr lange Verrottungsdauer haben und am Ende des Kompostierungsprozesses nicht gänzlich abgebaut werden.

• In die Bioabfallgefäße dürfen keine Abfälle eingefüllt werden, die nach Art, Menge oder Zusammensetzung im Kompostwerk Mechernich nicht verarbeitet werden können. Hierzu gehören unter anderem kompostierbare Biofolien-Abfallbeutel aus Stärke. Diese verrotten nicht in der Zeit, die für die Erzeugung von Fertigkompost benötigt wird und müssen daher am Kompostwerk aussortiert werden.
Fallen die Beutel bei der Biomüllabfuhr auf, werden die Tonnen wegen falscher Befüllung stehen gelassen.

• Die Leerung eines verunreinigten Bioabfallgefäßes ist auch weiterhin mit der Restmüllabfuhr möglich. Hierfür muss das Bioabfallgefäß mit einer gesonderten Gebührenmarke versehen werden, die im Rathaus, Kölner Str. 75, Zimmer 212, erworben werden kann.
Erweitert wird diese Entsorgungsmöglichkeit nun auf blaue Tonnen für Altpapier und auf gelbe Tonnen für Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoffen und Verbundstoffen. Sollten diese Behälter wegen Verunreinigungen nicht geleert worden sein, so können auch hierfür Gebührenmarken bei der Stadtverwaltung erworben werden. Die Leerung dieser besonders gekennzeichneten Behälter erfolgt dann mit der Restmüllabfuhr.
Die Gebühren für die Marken belaufen sich je nach Behältergröße auf
6,00 € (80 l Behälter), 8,00 € (120 l Behälter) und 16,00 € (240 l Behälter).
Der Kauf von Gebührenmarken stellt nur eine Möglichkeit dar, verunreinigte Behälterinhalte zu entsorgen. Ebenfalls möglich ist ein Nachsortieren und erneutes Herausstellen der Behälter oder die Entsorgung der Abfälle über zugelassene Restmüllabfallsäcke, die an der Infothek im Rathaus, Kölner Str. 75, oder im Bürgerbüro, Baumstr. 2, erworben werden können. Die Gebühr für einen Restmüllabfallsack beläuft sich auf 3,50 €.
Wird allerdings bei drei aufeinander folgenden Entleerungsterminen festgestellt, dass Bioabfallgefäße oder Papiergefäße mit Restmüll oder anderen Abfällen falsch befüllt worden sind, so werden diese Abfallbehälter abgezogen und durch Restmüllgefäße ersetzt.

• Leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen werden am Sondermüll-Mobil zum Zwecke der Wiederverwendung angenommen. Nach eingehender Prüfung und Reinigung werden die Patronen und Kartuschen von spezialisierten Fachfirmen wieder befüllt.

• Die Abfuhr von Sperrmüll bis maximal 4 m³ erfolgt einmal monatlich nach vorheriger Anmeldung zu festen Terminen, die dem Abfuhrkalender zu entnehmen sind. Der Sperrmüll darf frühestens am Tag vor der Abfuhr im Rahmen des Straßenanliegergebrauchs an der Straße bereitgestellt werden. Ein früheres Herausstellen auf öffentlicher Verkehrsfläche ist nur mit einer gültigen Sondernutzungserlaubnis gestattet. Zuwiderhandlungen hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Aufgrund von häufig gestellten Fragen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Altbatterien und Altakkumulatoren wird auf die ausführlichen Informationen der Abfallberatung des Kreises Euskirchen unter www.kreis-euskirchen.de, Umwelt, Abfallwirtschaft, verwiesen.
Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen ist unter 02251/14-530 oder 15-371 erreichbar.

Die von der Kreisstadt Euskirchen eingerichteten Rückgabemöglichkeiten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren sind auf dem Abfuhrkalender sowie hier aufgeführt. Die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Abfallwirtschaft sind unter 02251/14-280 oder 14-457 erreichbar.