Abbuchung von Grundbesitzabgaben möglich

Aufgrund der Cyberattacke auf die Südwestfalen IT als Dienstleister der Stadt Euskirchen konnten seit November 2023 keine Grundbesitzabgaben abgebucht und auch noch keine Abgabenbescheide für 2024 erstellt werden. Die entsprechenden Fachverfahren stehen zwischenzeitlich wieder zur Verfügung und die erforderlichen Nacharbeiten konnten nunmehr abgeschlossen werden, so dass in Kürze mit den ersten Abbuchungen begonnen wird. Um die Bürgerinnen und Bürger nicht „auf einen Schlag“ mit einer hohen Gesamtsumme zu belasten, werden die Abbuchungen auf mehrere Termine verteilt. Die Stadt Euskirchen hofft, dass damit finanzielle Probleme bei den Abgabepflichtigen vermieden werden können.

Zum 12.04.2024 werden zunächst die Änderungsbescheide für die Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer für die Zeit bis Ende 2023 verschickt. Eventuelle Nachzahlungen werden zusammen mit den nicht eingezogenen Grundbesitzabgaben des 4. Quartals 2023 am 30.04.2024 fällig. Bürgerinnen und Bürger, bei denen keine Änderung erfolgt ist, erhalten zu diesem Abbuchungstermin keine gesonderte schriftliche Mitteilung. Sofern jemand zwischenzeitlich trotz eines bestehenden SEPA-Lastschriftmandats eine Überweisung vorgenommen hat, erfolgt keine Abbuchung, da vorab die Zahlungseingänge verbucht werden, es sei denn, es würde sich aufgrund einer Änderung eine Differenz ergeben. Erstattungen erfolgen zum selben Termin.

Die Bescheide für die Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer 2024 werden voraussichtlich Ende April verschickt. Die eigentlich im 1.Quartal 2024 fälligen Beträge für Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer werden dann Ende Mai 2024 abgebucht. Der Abbuchungslauf für die im 2. Quartal fälligen Abgaben ist für Mitte Juni vorgesehen. Ab dem 3. Quartal werden die Abbuchungen wieder zu den gewohnten Terminen erfolgen (15.08. und 15.11.).

Sowohl den Änderungsbescheiden für 2023 als auch den Abgabenbescheiden für 2024 wird ein Beiblatt zur ausführlichen Information beigefügt.

Derzeit ist das Lastschriftverfahren noch nicht wieder für andere Gebühren (z.B. Elternbeiträge für Kita und OGS) möglich. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Mitteilung.