Fahrradzone

In einer Fahrradzone beginnt der „Radweg“ direkt vor der eigenen Haustüre. Durch die Einführung des Verkehrszeichens „Fahrradzone” ist es möglich, mehrere Fahrradstraßen in eine Zone zusammenzufassen und so die Vorteile einer Fahrradstraße z. B. auf ein ganzes Wohngebiet auszuweiten. Fahrradzonen sollen der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs allgemein - und nicht nur örtlich beschränkt - dienen. Mit dem Element der Fahrradzone lassen sich abseits des Hauptverkehrs- und Vorfahrtstraßennetzes für den Kraftfahrzeugverkehr flächendeckende Fahrradzonen einrichten.

Woran erkenne ich eine Fahrradzone?

Eine Fahrradzone wir mit den Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradzone“ und „Ende einer Fahrradzone“ gekennzeichnet. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel „Rechts-Vor-Links“ gelten.

Zusätzlich unterstützen Bodenmarkierungen (Abbildung des Verkehrszeichens) auf der Fahrbahn die Gestaltung, sodass Verkehrsteilnehmende die Fahrradzone gut erkennen. Im Vergleich zu einer Fahrradstraße werden in einer Fahrradzone keine Sicherheitstrennstreifen oder Randmarkierungen verwendet. Wie in einer Tempo 30-Zone ist auf Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien zu verzichten.

Regeln in einer Fahrradzone

In einer Fahrradzone dürfen Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeuge nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fahren. Zusatzschilder können andere Verkehrsteilnehmende zulassen.

Regeln für Radfahrende

  • In Fahrradzonen gibt der Radverkehr das Tempo vor. Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h
  • Radfahrende dürfen jederzeit in ihrer gewünschten Geschwindigkeit und dabei auch nebeneinander fahren.
  • Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt „rechts vor links“ – außer der Gehweg ist vor der einmündenden Straße durchgezogen. Dann gilt dieselbe Regel wie bei Grundstücksausfahrten.
  • Kinder bis zum vollendeten 8 Jahr müssen auch hier auf dem Gehweg fahren.
  • Auch in Fahrradzonen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksicht, Fahrradfahrende sollten daher insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen.

Regeln für andere Verkehrsteilnehmende

  • Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nebeneinander fahren
  • Andere Fahrzeuge dürfen nur in der Fahrradzone fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt.
  • Die Geschwindigkeit beträgt maximal 30 km/h.
  • Die Geschwindigkeit bestimmen die Radfahrenden
  • Beim Überholen von Fahrrädern muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
  • An Kreuzungen, an denen außerhalb der Zone gelegene Straßen diese kreuzen, dürfen alle die Fahrradzone kreuzen (auch ohne Zusatzzeichen).

Parken in der Fahrradzone kann gestattet sein, wenn diese auch für andere Verkehrsteilnehmende freigegeben wurde. Einschränkungen werden wie auf anderen Straßen entsprechend durch Verkehrsschilder ausgewiesen.

Welche Vorteile haben Fahrradzonen für Euskirchen?

  • Auf Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind Radfahrende bevorrechtigt, Kfz müssen sich unterordnen.
  • Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind für den Radverkehr sicher, da hier Kfz nur langsam oder in Ausnahmefällen auch gar nicht fahren dürfen.
  • In Fahrradstraßen/Fahrradzonen werden gemeinsame Fahrten attraktiv, da Menschen mit dem Rad nebeneinander fahren dürfen und sich unterhalten können.
  • Fahrradstraßen/Fahrradzonen sind komfortabel, da der Radverkehr mehr Platz hat als auf einem Radweg.
  • Fahrradstraßen/Fahrradzonen erleichtern Radfahrenden die Orientierung, da sie besonders geeignete Verbindungen leicht erkennbar machen.
  • Fahrradstraßen/Fahrradzonen zeigen Radfahrenden, dass sie als Verkehrsteilnehmende anerkannt und wertgeschätzt werden. Sie haben damit eine motivierende Wirkung.

Aktueller Bearbeitungsstand

Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind für das Stadtgebiet Euskirchen neue Elemente um den Radverkehr schneller, komfortabler und sicher ans Ziel zu bringen. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes wird empfohlen, innerhalb des Grünen Netzes* und der Radpendlerrouten zukünftig Fahrradstraßen/-zonen anzuordnen. Folgende Kriterien sind bei der Empfehlung zur Ausweisung von Fahrradstraßen/-zonen berücksichtigt worden:

  • Nähe zu einem Schulzentrum
  • Innerstädtische Radverbindungen (innerstädtischer Radbogen) als Alternative zu den Euskirchener Ringen
  • Durchgängige Verbindungen zwischen den Ortsteilen und Verbindungen von den Ortsteilen in die Kernstadt
  • Bestandteile von Radpendlerrouten des Kreises Euskirchen
  • Bürgervotum

Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist ein Fahrradstraßennetz erarbeitet worden. Die Stadt Euskirchen wird nach und nach die Maßnahmenvorschläge überprüfen und die ersten Fahrradstraßen und -zonen einrichten.

Für das Jahr 2024 ist die erste Einrichtung einer Fahrradzone „Im Auel“ geplant. Die genaue Lage der Fahrradzone kann dem nachstehenden Plan entnommen werden. Der Auto- und Busverkehr darf die Fahrradzone weiterhin befahren. Auch das Parken ist erlaubt.

Grünes Netz*:
Radfahrende haben unterschiedliche Ansprüche an die Radverkehrsinfrastruktur und ein unterschiedliches Sicherheitsempfinden. Aus diesem Grund ist ein sogenanntes Gelbes und Grünes Netz entwickelt worden, welches die verschiedenen Bedarfe der Radfahrenden berücksichtigen soll.

  • Planung an Hauptverkehrsstraßen = Das Gelbe Netz
    • Zielgruppe ist der routinierte, schnelle Alltagsradverkehr.
  • Planung im Netz abseits der Hauptverkehrsstraßen = Das Grüne Netz
    • Zielgruppe ist der weniger sichere Radverkehr und der Anfänger mit niedrigerem subjektivem Sicherheitsempfinden.