Verfügungsfonds Innenstadt

Der Verfügungsfonds ist ein Instrument zur Umsetzung von Projekten aus der Bürgerschaft, dem Handel, der Gastronomie und anderen Innenstadtakteuren.

Dieser wird aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW und der Stadt Euskirchen im Rahmen der Städtebauförderung bereitgestellt. Aus den Mitteln des Verfügungsfonds werden in Euskirchen Projekte unterstützt, die der Steigerung der Attraktivität der Euskirchener Innenstadt (ISEK Gebiet) dienen und den Standort für Wirtschaft, Handel und Kultur stärken. Projekte des Verfügungsfonds werden zu mind. 50% aus privaten Mitteln und zu höchstens 50% aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Der Zuschuss pro Maßnahme ist auf eine Höchstsumme von 10.000€ (brutto) begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt bei 200€ (brutto).

Geltungsbereich

Welche Projekte können umgesetzt werden?

Einige Beispiele und erste Ideen…

  • Sitzmöglichkeiten
  • Lichtkonzepte im öffentlichen Raum (z.B. Weihnachtsbeleuchtung)
  • Ausschilderungs- und Infosysteme (z.B. zur Stadtgeschichte)
  • Mobile Grünanlagen (z.B. Stadtbeete)
  • Ausschilderungssysteme
  • Fahrradständer
  • Kunstprojekte im öffentlichen Raum
  • Investive Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Zelte, Mobiliar)
  • Investitionsvorbereitende Ausgaben (z.B. Bürgerbeteiligungen, Erarbeitung von Analysen etc.)

Voraussetzungen

  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • Die Maßnahme wird innerhalb des ISEK Gebietes durchgeführt
  • Die Maßnahme dient der Stabilisierung des ISEK Gebietes
  • Die Maßnahme dient der Verbesserung des Innenstadtbildes und erhöht das Image
  • Die Maßnahme dient nicht der Gewinnerzielung
  • Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende Aufgaben und Maßnahmen.

Weitere Infos finden Sie hier:

Richtlinien des Verfügungsfonds Innenstadt
Geschäftsordnung des Budgetbeirats

Antragstellung

1. Schritt:

Antragsformular unter www.euskirchen.de herunterladen und ausfüllen, Beratungstermin vereinbaren.

2. Schritt:

Sie können dem Budgetbeirat Ihr Projekt persönlich vorstellen. Dieser entscheidet über die Bewilligung der Förderung für Ihr Projekt.

3. Schritt:

Nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Projektes werden Ihnen die förderfähigen Kosten erstattet.

Antrag auf die Gewährung von Fördermitteln der Stadt Euskirchen aus dem Verfügungsfonds Innenstadt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Euskirchen

Checkliste Verfügungsfonds

Kontakt

Haben Sie weitere Ideen? Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartnerin

Stadt Euskirchen
Fachbereich 1
Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Tanja Gille
Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 14-471
E-Mail: tgille(at)euskirchen.de