Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen
- Informationen des Ministeriums „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“
- Denkmalförderung des MHKBD NRW
- Aufruf zum Denkmalförderprogramm 2023
- Denkmalförderprogramm 2023
- Onlineantrag: https://www.denkmal.foerderung.nrw/onlineantrag#login
- Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen Online-Antrag zu stellen, finden Sie hier auch das Antragsformularzum Ausdrucken und Ausfüllen sowie die Erläuterungen zum Antrag
- Antrag analog
Erläuterungen zum Antrag analog
Hinweis:
Der Antrag auf Denkmalförderung ist bis zum 1. Oktober 2022 bei der zuständigen Bezirksregierung Köln - nach vorheriger Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde - einzureichen.
In der Regel erhalten die Antragssteller dann im 1. Quartal des Förderjahres (hier also Anfang 2023) eine Nachricht, ob Ihr Antrag berücksichtigt werden konnte. Wegen der Landtagswahlen könnte es im Jahr 2023 jedoch zu einem späteren Beschluss des Denkmalförderprogramms durch das Ministerium kommen. Eine Rückmeldung an die Antragssteller erst im 2. Quartal 2023 wäre dann die Folge. Die Vorlauf- und Entscheidungsfristen sollten Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer bei ihrer Planung realistisch berücksichtigen.
- Ab 01. Juni 2022 gilt das neue Denkmalschutzgesetz in NRW