Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan

In einem Turnus von 5 Jahren ist der städtische Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie zu überarbeiten, und wird derzeit in der 4. Runde fortgeschrieben.

Der Lärmaktionsplan betrachtet den dauerhaften Lärm, der durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Untersucht werden hierzu alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8.200 Kfz/Tag. Gewerbelärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

Im Zeitraum vom 18.03. bis 21.04.2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu eingeladen, sich hieran zu beteiligen. Alle Hinweise und Vorschläge werden ausgewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

Den Entwurf zum Lärmaktionsplan sowie weitere Informationen zur Beteiligung finden sich unter www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/