Praktische Umsetzung

Grundsätzlich gilt:

Bevor Sie Ihren Hausanschluss auf Dichtheit prüfen lassen, informieren Sie sich bei der Stadt Euskirchen über geplante Kontroll- und Sanierungsmaßnahmen am städtischen Kanal in Ihrer Straße. Denn die Stadt Euskirchen unterliegt einer Selbstüberwachungs- und Instandhaltungspflicht für die städtische Kanalisation. Werden bei der Inspektion und Wartung schadhafte Kanäle festgestellt, so sind diese je nach Schadensausmaß sofort oder in einer bestimmten Frist zu sanieren.

Die Sanierung der städtischen Kanäle kann aber nur sinnvoll sein, wenn gleichzeitig die angeschlossenen Hausanschlüsse untersucht und defekte Leitungen ebenfalls abgedichtet werden. Eine Abstimmung von öffentlichen und privaten Sanierungen ist für einen wirksamen Schutz von Grundwasser und Boden unverzichtbar, was das folgende Diagramm verdeutlicht.

Die Kommune kann deshalb die Inspektion, die Dichtheitsprüfung sowie ggf. die Sanierung aller Hausanschlüsse durch Festlegung in der Entwässerungssatzung verlangen.

Dies ist für den Grundstückseigentümer vorteilhaft, da im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme am städtischen Kanal Arbeiten an den Hausanschlüssen bis zu 50% kostengünstiger ausgeführt werden können. Zudem erfolgt die Koordination und Abwicklung der Gesamtsanierung durch die Fachleute des Tiefbauamtes.