Mitmachen: Tipps & Links Klimaschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, zu deren Gelingen alle – Politik, Stadtverwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger – beitragen können und sollen. Auf dieser Seite haben wir daher einige Tipps und weiterführende Links für Sie aufgeführt. Die Folgen des Klimawandels machen nicht an Gemeindegrenzen halt und brauchen daher ein gemeinsames und starkes Engagement für den Klimaschutz. Daher wurde das interkommunale Klimaschutzteam, bestehend aus neun Kommunen und dem Kreis Euskirchen, gegründet. In diesem Gremium werden Maßnahmen und Aktivitäten gebündelt und koordiniert. Ein Flyer mit weiteren Informationen zu den gemeinsamen Klimaschutzaktivitäten steht hier zum Download zur Verfügung: Gemeinsam fürs Klima im Kreis Euskirchen Informations- und Beratungsangebote: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Sanierungstreff Kreis Euskirchen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen rund um das Thema Klimaschutz und Energieeinsparungen in den eigenen Vier Wänden und im eigenen Alltag statt. Der Kreis Euskirchen bietet kostenfreie und unabhängige Energieberatungen als 1,5-stündige, individuelle Energieberatung „Am Objekt“ oder auch als Onlinesprechstunde an. Über das Bürgerinfoportal Energieeffizienz können sich die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt über Bau- und Modernisierungsmaßnahmen informieren, hierzu die verfügbaren Fördergelder finden und sich über deren Beantragung informieren. Photovoltaik: Für das Solarkataster NRW wurde jedes Dach in NRW hinsichtlich seiner Eignung für Photovoltaik und Solarthermie untersucht. Anhand eines Rechenmoduls ist es möglich, die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage individuell für das eigene Hausdach zu berechnen. Die Verbraucherzentrale stellt auf Ihrer Internetseite umfangreiche und aktuelle Informationen zur Planung und Installation von Photovoltaikanlagen zusammen. Fördermöglichkeiten: Das Förder.Navi der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) stellt Förderungen, die es im Bereich der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz gibt, übersichtlich zusammen.
Welche Projekte können umgesetzt werden? Einige Beispiele und erste Ideen… Sitzmöglichkeiten Lichtkonzepte im öffentlichen Raum (z.B. Weihnachtsbeleuchtung) Ausschilderungs- und Infosysteme (z.B. zur Stadtgeschichte) Mobile Grünanlagen (z.B. Stadtbeete) Ausschilderungssysteme Fahrradständer Kunstprojekte im öffentlichen Raum Investive Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Zelte, Mobiliar) Investitionsvorbereitende Ausgaben (z.B. Bürgerbeteiligungen, Erarbeitung von Analysen etc.)
Verfügungsfonds Innenstadt Der Verfügungsfonds ist ein Instrument zur Umsetzung von Projekten aus der Bürgerschaft, dem Handel, der Gastronomie und anderen Innenstadtakteuren. Dieser wird aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW und der Stadt Euskirchen im Rahmen der Städtebauförderung bereitgestellt. Aus den Mitteln des Verfügungsfonds werden in Euskirchen Projekte unterstützt, die der Steigerung der Attraktivität der Euskirchener Innenstadt (ISEK Gebiet) dienen und den Standort für Wirtschaft, Handel und Kultur stärken. Projekte des Verfügungsfonds werden zu mind. 50% aus privaten Mitteln und zu höchstens 50% aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Zuschuss pro Maßnahme ist auf eine Höchstsumme von 10.000€ (brutto) begrenzt. Die Bagatellgrenze liegt bei 200€ (brutto). Geltungsbereich Welche Projekte können umgesetzt werden? Einige Beispiele und erste Ideen… Sitzmöglichkeiten Lichtkonzepte im öffentlichen Raum (z.B. Weihnachtsbeleuchtung) Ausschilderungs- und Infosysteme (z.B. zur Stadtgeschichte) Mobile Grünanlagen (z.B. Stadtbeete) Ausschilderungssysteme Fahrradständer Kunstprojekte im öffentlichen Raum Investive Ausgaben für Veranstaltungen (z.B. Zelte, Mobiliar) Investitionsvorbereitende Ausgaben (z.B. Bürgerbeteiligungen, Erarbeitung von Analysen etc.) Voraussetzungen Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen Die Maßnahme wird innerhalb des ISEK Gebietes durchgeführt Die Maßnahme dient der Stabilisierung des ISEK Gebietes Die Maßnahme dient der Verbesserung des Innenstadtbildes und erhöht das Image Die Maßnahme dient nicht der Gewinnerzielung Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende Aufgaben und Maßnahmen. Weitere Infos finden Sie hier: Richtlinien des Verfügungsfonds Innenstadt Geschäftsordnung des Budgetbeirats Antragstellung 1. Schritt: Antragsformular unter www.euskirchen.de herunterladen und ausfüllen, Beratungstermin vereinbaren. 2. Schritt: Sie können dem Budgetbeirat Ihr Projekt persönlich vorstellen. Dieser entscheidet über die Bewilligung der Förderung für Ihr Projekt. 3. Schritt: Nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Projektes werden Ihnen die förderfähigen Kosten erstattet. Antrag auf die Gewährung von Fördermitteln der Stadt Euskirchen aus dem Verfügungsfonds Innenstadt im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Euskirchen Checkliste Verfügungsfonds Infoflyer Hier finden Sie den Flyer zum Verfügungsfonds Innenstadt. Kontakt Haben Sie weitere Ideen? Sprechen Sie uns an! Ansprechpartnerin Stadt Euskirchen Fachbereich 1 Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Tanja Gille Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen Tel.: 02251 14-471 E-Mail: tgille(at)euskirchen.de