Details zur Straße

Reichsstraße

Der Straßenname bestand bereits vor der kommunalen Neugliederung. Er blieb unverändert. Die heutige B51 war im Deutschen Reich eine Reichstrasse. In der preußischen Straßenklassifikation unterschied man zwischen Staats-, Provinzial- und Kreisstraße. Die Baulast einer Provinzialstraße wurde von einer Provinzverwaltung in Preußen getragen wurde.  Unterhalb der Provinzialstraße waren die Distrikt- oder Kreisstraßen angeordnet, deren Bau und Unterhalt der Distrikt oder der Landkreis trug. In der NS-Zeit wurden bei der Zentralisierung des deutschen Straßensystems 1934 die Provinzialstraßen je nach Verkehrsbedeutung und Verbindungsfunktion in Reichsstraßen oder Landesstraßen I. oder II. Ordnung umgewidmet, denen heute Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen entsprechen. Die Bezeichnung hat sich dennoch vielerorts bis heute erhalten, vor allem als amtlicher Eigenname in Ortsdurchfahrten